Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbilligkeit der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 185
- MDR 1989, 254
- GRUR 1990, 271
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.1969 - X ZR 52/66
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86
Darüber hinaus hindert die Richtlinie den Tatrichter grundsätzlich nicht, eine andere Regelung als den Umständen des Einzelfalles besser entsprechend anzunehmen (vgl. BGH GRUR 1969, 677, 680 rechte Spalte unter cc - Rüben-Verladeeinrichtung).
- BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
antimykotischer Nagellack
Es muss ein objektiv erhebliches Missverhältnis zwischen der in der Vereinbarung niedergelegten und der gesetzlich geschuldeten Leistung bestehen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271, 272 - Vinylchlorid). - BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
Antimykotischer Nagellack II
Seine auf die Zahlung einer weiteren Erfindervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG gerichtete Klage wäre nur erfolgreich gewesen, wenn er schlüssig dargetan hätte, dass diese Vergütungsvereinbarung wegen eines objektiv erheblichen Missverhältnisses zwischen der gesetzlich geschuldeten und der in der Vereinbarung niedergelegten Leistung nach § 23 Abs. 1 ArbEG unwirksam gewesen wäre (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271 - Vinylchlorid). - BGH, 12.11.2024 - X ZR 37/22
Chemische Verbrauchsmaterialien - Arbeitnehmererfindung
Hierzu muss ein objektiv erhebliches Missverhältnis zwischen der in der Vereinbarung niedergelegten und der gesetzlich geschuldeten Leistung bestehen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271, 272 - Vinylchlorid; BGH…, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 605 Rn. 27 - Antimykotischer Nagellack).
- OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 6 U 68/08
Unbilligkeit der vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung
Die Voraussetzung der Unbilligkeit ist erfüllt, wenn die vereinbarte Vergütung hinter der angemessenen in erheblichem Maße zurückbleibt (BGH GRUR 1990, 271, 273 - Vinylchlorid).Dabei ist von der Tatsachenlage auszugehen, die im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorlag (BGH GRUR 1990, 271, 272 - Vinylchlorid).
- OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
Bemessung des Wertes einer Diensterfindung
Mit der Ermittlung des Erfindungswertes nach der Lizenzanalogie, die als solche nicht Gegenstand des ArbEG ist, befassen sich nur die Richtlinien in den Nummern 3 sowie 6 bis 11, die jedoch, abgesehen davon, dass sie keine verbindlichen Vorschriften sind, sondern lediglich ein Hilfsmittel darstellen, mangels anderer Anhaltspunkte die gesetzlich geschuldete angemessene Vergütung im Einzelfall festzustellen (vgl. BGH GRUR 1990, 271, 273 - Vinylchlorid), der Ansicht des Senats nicht entgegenstehen. - OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 139/10
Ansprüche eines Arbeitnehmererfinders wegen Nutzung eines Patents für einen …
So hat der BGH in seiner "Vinylchlorid"-Entscheidung (GRUR 1990, 271) aus Bruttolizenzeinnahmen einschließlich enthaltenem Know-how die Nettolizenzeinnahme und damit den Erfindungswert in Höhe eines Anteils von 20 % der Bruttolizenzeinnahmen ermittelt. - LG Düsseldorf, 28.08.1997 - 4 O 6/92
Craft-Spulkopf
Nur soweit dies der Fall ist, ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer eine Abstaffelung vorzunehmen (vgl. auch BGH, GRUR 1990, 271, 273 - Vinylchlorid; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, RL Nr. 11 Rdrn. 16 ff.). - LG Frankfurt/Main, 27.08.2025 - 6 O 421/24 Nach der Rechtsprechung trifft die Darlegungs- und Beweislast für eine Abstaffelung den Arbeitgeber, der beweisen muss, dass Abstaffelungen üblich sind (BGH, GRUR 1990, 271, 273 - Vinylchlorid; OLG Frankfurt a.M., GRUR 1992, 852;… Boemke/Kursawe/Fegers/Göken/Heintz, 2. Aufl. 2024, ArbEG § 9 Rn. 298 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 30.04.1992 - 6 U 98/89
Angemessene Vergütung für eine Diensterfindung; Kausale Verknüpfung zwischen …
Danach hätte die Beklagte darlegen und beweisen müssen, daß überhaupt und gegebenenfalls in welcher Höhe Staffeln im Bereich von Lizenzverträgen über Erfindungen der einschlägigen Art üblich sind (vgl. dazu BGH GRUR 1990, 271 ff., 273 [BGH 04.10.1988 - X ZR 71/86] -Vinylchlorid).
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