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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13636
BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11 (https://dejure.org/2012,13636)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - X ZR 72/11 (https://dejure.org/2012,13636)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - X ZR 72/11 (https://dejure.org/2012,13636)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11
    Die ursprünglichen Anmeldungsunterlagen beschreiben unmittelbar und eindeutig im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 - fälschungssicheres Dokument) auch ihre isolierte Verwendung als "BorreliaCard".
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11
    Das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch Auslegung des Patentanspruchs zu bestimmende Problem, das die in Patentanspruch 1 unter Schutz gestellte Erfindung löst und das und aus dem zu entwickeln ist, was die Erfindung tatsächlich leistet (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung), besteht vielmehr darin, der Vorrichtung eine Form zu geben, die sie zur Aufbewahrung in einer Brief-, Hosen- oder Jackentasche oder sonst in einer Tasche bzw. an einem ähnlichen Ort geeignet macht (vgl. Merkmal 1).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11
    Die Kombination muss lediglich in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001- X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11
    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung der auf ihm tätigen Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11
    Dienen in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale, die für sich allein, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, dann hat es der Patentinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Hand, sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale zu beschränken (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer).
  • BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10

    Kniehebelklemmvorrichtung

    Daneben sind indessen auch die sich aus der Ausbildung und der üblichen Vorgehensweise des Fachmanns ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteil vom 26. April 2012 - X ZR 72/11, juris Rn. 33).
  • BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 12/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Mähwerk" - zur Patentfähigkeit - fehlende …

    Allein entscheidend ist, welche Hinweise und Anregungen der Fachmann unter Einbeziehung seines Fachwissens und seiner üblichen Vorgehensweise aus der Druckschrift bzw. dem Stand der Technik erhielt (BGH Urt. v. 26.4.2012 - X ZR 72/11 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II) bzw. was der Fachmann kraft seines Fachwissens aus ihr ableiten konnte (…BGH Urt. v. 12.12.2012 - X ZR 134/11 = GRUR 2013, 363 - Polymerzusammensetzung).
  • LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 216/08

    Zeckenkarte

    Rn. 18 2. den Rechtsstreit bis zum Abschluss des beim BGH unter dem Aktenzeichen X ZR 72/11 anhängigen Nichtigkeitsberufungsverfahren betreffend den deutschen Teil (E) des Klagepatents auszusetzen.
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