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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2017 - X ZR 73/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38115
BGH, 10.10.2017 - X ZR 73/16 (https://dejure.org/2017,38115)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2017 - X ZR 73/16 (https://dejure.org/2017,38115)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - X ZR 73/16 (https://dejure.org/2017,38115)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Flugannulierung und Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft; Ausgleichspflicht wegen Flugannulierung bei Verspätung des Ersatzfluges

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Buchst b EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst c Nr 2 EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst c Nr 3 EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004
    Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Flugannulierung und Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft; Ausgleichspflicht wegen Flugannulierung bei Verspätung des Ersatzfluges

  • IWW

    Art. 5 FluggastrechteVOVorschriften§ 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichspflicht des einen Flug annullierenden Luftverkehrsunternehmens; Angebot einer anderweitigen Beförderung zum Zielort durch das ausführende Luftverkehrsunternehmen bei einer Annullierung; Beibehaltung des Status als ausführendes Luftverkehrsunternehmen ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichspflicht wegen Flugannullierung bei Verspätung des Ersatzfluges

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichspflicht des einen Flug annullierenden Luftverkehrsunternehmens; Angebot einer anderweitigen Beförderung zum Zielort durch das ausführende Luftverkehrsunternehmen bei einer Annullierung; Beibehaltung des Status als ausführendes Luftverkehrsunternehmen ...

  • datenbank.nwb.de

    Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Flugannulierung und Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft; Ausgleichspflicht wegen Flugannulierung bei Verspätung des Ersatzfluges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flug annulliert: Ausgleichspflicht erfüllt, wenn Fluggast maximal 4 Stunden zu spät am Ziel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung: Entschädigung auch bei verspätetem Ersatzflug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annullierter Flug - Ersatzflug - Verspätung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung auch bei Verspätung eines für annullierten Flug angebotenen Ersatzflugs

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzflugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verspäteter Ersatzflug

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausgleichzahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ersatzflug mit Verspätung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch wegen Annullierung eines Fluges

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Entschädigungszahlung bei verspätetem Ersatzflug

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Flug annulliert. Ersatzflug verspätet. Anspruch auf Ausgleichsleistung?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlung auch

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung bei Verspätung eines Ersatzfluges

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung bei Verspätung eines Ersatzfluges

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flug annulliert. Ersatzflug verspätet. Anspruch auf Ausgleichsleistung?

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung auch bei Verspätung eines Ersatzfluges

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verspäteter Ersatzflug führt zu Fluggastentschädigung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung auch bei Ersatzflug?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fluggastrechte

  • lawblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Flugverspätung: Guter Wille alleine reicht nicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 616
  • ZIP 2017, 85
  • MDR 2018, 79
  • VersR 2018, 317
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.2009 - Xa ZR 132/08

    Tatsächlich ausführendes Luftfahrtunternehmen i.S.d. Art. 2 Buchst. b …

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - X ZR 73/16
    Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 5;… Urteil vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570 Rn. 9; Urteil vom 26. November 2009 - Xa ZR 132/08, NJW 2010, 1522 = RRa 2010, 85 Rn. 27).

    Auch wenn es danach - wie die Revision zutreffend geltend macht - nicht darauf ankommt, mit welchem Luftfahrtunternehmen der Vertrag über die Flugreise geschlossen worden ist, sondern allein maßgeblich ist, welches Unternehmen mit dem von ihm bereit gestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt (BGH, NJW 2010, 1522 Rn. 8), ist im Streitfall ausführendes Unternehmen für den ursprünglich vorgesehenen Hinflug auf der betreffenden Teilstrecke von Frankfurt nach Singapur die Beklagte gewesen.

    Rn. 15 c) Etwas anderes lässt sich entgegen der Annahme der Revision auch nicht dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2009 (BGH, NJW 2010, 1522) entnehmen.

    Wenn das Luftverkehrsunternehmen seiner Verpflichtung, den Fluggästen bei einer Annullierung eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu verschaffen, nicht mit einem von ihm selbst durchgeführten Ersatzflug nachkommt, sondern - wie im Streitfall - als Ersatz einen Flug eines anderen Luftverkehrsunternehmens anbietet, wird dadurch zwischen den beteiligten Luftverkehrsunternehmen keine Kooperationsvereinbarung begründet, wie sie dem Code-Sharing zugrunde liegt (vgl. hierzu BGH, NJW 2010, 1522 Rn. 13).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - X ZR 73/16
    Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 5;… Urteil vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570 Rn. 9;… Urteil vom 26. November 2009 - Xa ZR 132/08, NJW 2010, 1522 = RRa 2010, 85 Rn. 27).
  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung …

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - X ZR 73/16
    Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 5; Urteil vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570 Rn. 9;… Urteil vom 26. November 2009 - Xa ZR 132/08, NJW 2010, 1522 = RRa 2010, 85 Rn. 27).
  • LG Hannover, 10.09.2018 - 1 S 175/17

    Annullierung eines gebuchten Fluges und Verspätung des Ersatzfluges

    Dies wird bestätigt durch eine Entscheidung des BGH vom 10.10.2017 zu X ZR 73/16 (NJW 2018, 616 = RRa 2018, 27), wonach Fluggästen ein Ausgleichsanspruch zusteht, wenn der wegen Annullierung des Fluges in Anspruch genommene Ersatzflug mit einem anderen Luftverkehrsunternehmen Verspätung hat; der Ausgleichsanspruch wäre nur dann ausgeschlossen, wenn der Fluggast das Endziel mit dem Ersatzflug tatsächlich höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreichen konnte.
  • LG Dresden, 08.08.2019 - 4 S 586/18

    FluggastrechteVO - Voraussetzung gesamtschuldnerische Haftung von Flugunternehmen

    Hierbei vermag die Ausführung der Kläger und des Amtsgerichts zur Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10.10.2017, Az. X ZR 73/16) nichts zu ändern, da diese insoweit vorliegend nicht herangezogen werden kann.

    Insbesondere deshalb, weil beiden Fällen ein unterschiedlicher Streitgegenstand zugrunde liegt Der Streitgegenstand wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die von den Klägern geltend gemachte Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die Kläger die begehrte Rechtsfolge herleiten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, Az.: X ZR 73/16).

    Streitgegenstand des BGH-Urteils vom 10.10.2017, Az.: X ZR 73/16 waren die annullierten Flüge, durch die die Kläger letztlich ursächlich verspätet am Zielort ankamen.

  • LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 22 S 103/19

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugannullierung / Ersatzbeförderung / …

    Auch nach der Rechtsprechung des BGH ist für den Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein maßgeblich, welches Unternehmen mit dem von ihm bereitgestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt, und nicht, mit welchem Luftfahrtunternehmen der Vertrag über die Flugreise geschlossen worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 28.5.2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, S. 2743 Rz. 9;… Urteil vom 26.11.2009 - Xa ZR 132/08, NJW 2010, S. 1522, 1523 Rz. 8 - Code-Sharing I;… Urteil vom 8.8.2017 - X ZR 101/16, NJW-RR 2017, S. 1453 Rz. 17; Urteil vom 10.10.2017 - X ZR 73/16, NJW 2018, S. 616, 617 Rz. 12;… Urteil vom 24.10.2017 - X ZR 64/16, NJW 2018, S. 1249 Rz. 9 - Code-Sharing II).
  • AG Düsseldorf, 15.08.2019 - 233 C 221/19
    Es handelt sich auch nicht um eine kostenlose Beförderung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 VO, da es sich um die Ersatzbeförderung für den eigentlich gebuchten Flug handelt (vgl. BGH NJW 2018, 616, 618).

    Rn. 26 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 10.10.2017 (NJW 2018, 616).

  • LG Düsseldorf, 29.01.2021 - 22 S 103/19
    Auch nach der Rechtsprechung des BGH ist für den Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein maßgeblich, welches Unternehmen mit dem von ihm bereitgestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt, und nicht, mit welchem Luftfahrtunternehmen der Vertrag über die Flugreise geschlossen worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 28.5.2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, S. 2743 Rz. 9;… Urteil vom 26.11.2009 - Xa ZR 132/08, NJW 2010, S. 1522, 1523 Rz. 8 - Code-Sharing I;… Urteil vom 8.8.2017 - X ZR 101/16, NJW-RR 2017, S. 1453 Rz. 17; Urteil vom 10.10.2017 - X ZR 73/16, NJW 2018, S. 616, 617 Rz. 12;… Urteil vom 24.10.2017 - X ZR 64/16, NJW 2018, S. 1249 Rz. 9 - Code-Sharing II).
  • LG Köln, 05.12.2017 - 11 S 11/17

    Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast wegen Flugannullierung

    iii) FluggastVO ergangen (BGH, Urteil vom 10.10.2017, X ZR 73/16).
  • AG Bremen, 18.01.2018 - 9 C 61/17

    Nichtbeförderung wegen nachträglicher Flugverlegung - Ausgleichszahlungsanspruch

    Nach Art. 2 lit. b der Verordnung, ist "ausführendes Luftfahrtunternehmen" das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen - juristischen oder natürlichen - Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt." Indem die Begriffsbestimmung auf die Durchführung des Fluges abstellt und hiervon die zugrunde liegende Vertragsbeziehung abgrenzt, die der Fluggast auch zu einem anderen Unternehmen begründen könne, macht die Legaldefinition in der deutschen Sprachfassung deutlich, dass für den Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein maßgeblich ist, welches Unternehmen mit dem von ihm bereit gestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08 -, juris; BGH, Urteil vom 26. November 2009 - Xa ZR 132/08 -, juris; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X ZR 73/16 -, juris; BGH, Urteil vom 08. August 2017 - X ZR 101/16 -, juris).
  • AG Düsseldorf, 23.07.2020 - 18 C 444/19
    Rn. 25 Der BGH führt in seinem Urteil vom 10.10.2017, Az. X ZR 73/16 aus:.
  • AG Erding, 30.08.2023 - 115 C 2416/23

    Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Fluggastrechteverordnung, …

    Da die Zendenten mit dem von der Beklagten am 29.07.2022 angebotenen neuen Flugdaten ihr Endziel aufgrund der aufgetretenen Verspätung tatsächlich nicht höchstens zwei Stunden später als ursprünglich vorgesehen (Ankunft um 14.20 Uhr) erreichen konnten, sondern erst 3 Stunden 56 min später um 18.16 Uhr, bleibt die Beklagte wegen der Verspätung des ursprünglichen, von ihr geplanten Fluges ersatzpflichtig (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X ZR 73/16 -, juris).
  • AG Düsseldorf, 06.07.2020 - 18 C 444/19

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ersatzbeförderung / Flugstrecke

    Der BGH führt in seinem Urteil vom 10.10.2017 - X ZR 73/16 (RRa 2018, 27) aus:.
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