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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16658
BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20 (https://dejure.org/2022,16658)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2022 - X ZR 73/20 (https://dejure.org/2022,16658)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2022 - X ZR 73/20 (https://dejure.org/2022,16658)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Oberflächenbeschichtung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitssache: Öffentliche Zugänglichkeit gewonnener Erkenntnisse bei gewerblicher Entwicklungs- oder Erprobungstätigkeit; öffentliche Zugänglichkeit von nicht dem Begriff des Geschäftsgeheimnisses unterfallenden Informationen - Oberflächenbeschichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Oberflächenbeschichtung

    § 3 Abs 1 S 2 PatG, § 2 Nr 1 GeschGehG
    Patentnichtigkeitssache: Öffentliche Zugänglichkeit gewonnener Erkenntnisse bei gewerblicher Entwicklungs- oder Erprobungstätigkeit; öffentliche Zugänglichkeit von nicht dem Begriff des Geschäftsgeheimnisses unterfallenden Informationen - Oberflächenbeschichtung

  • IWW

    § 2 Nr. 1 GeschGehG, § 3 Abs. 1 Satz 2 PatG, § 2 Nr. 1 Buchst. b und c GeschGehG, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Zugänglichkeit vertraulicher geschäftlicher Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 3 Abs. 1 S. 2; GeschGehG § 2 Nr. 1
    A) Bei gewerblicher Entwicklungs- oder Erprobungstätigkeit, bei der ein betriebliches Interesse daran besteht, die dabei entstehenden Kenntnisse nicht nach außen dringen zu lassen, ist im Regelfall und ohne Hinzutreten besonderer Umstände die öffentliche Zugänglichkeit ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 3 Abs. 1 S. 2; GeschGehG § 2 Nr. 1
    Öffentliche Zugänglichkeit vertraulicher geschäftlicher Informationen

  • datenbank.nwb.de

    Oberflächenbeschichtung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nicht unter den Begriff des Geschäftsgeheimnisses nach § 2 Nr. 1 GeschGehG fallende Informationen sind nicht automatisch der Öffentlichkeit zugänglich gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 PatG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verneinung der öffentlichen Zugänglichkeit gewonnener Kenntnisse bei gewerblicher Entwicklungs- bzw. Erprobungstätigkeit mit betrieblichem Interesse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1358
  • GRUR 2022, 1294
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18

    Europäisches Patent: Hinreichende Wahrscheinlichkeit für Kenntniserlangung …

    Auszug aus BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20
    Rn. 119 (a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Vorbenutzung offenkundig, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18, GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren;… Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange).

    In einer solchen Situation kommt es nicht darauf an, ob eine besondere Abrede zur Verschwiegenheit getroffen wird, ob der Dritte selbst kein eigenes Interesse an einer Geheimhaltung hat und ob sein Beitrag zu der Entwicklungstätigkeit eine eigene Mitberechtigung an in Frage kommenden Schutzrechten nicht erwarten lässt (BGH, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18, GRUR 2020, 833 Rn. 33 f. - Konditionierverfahren).

  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Auszug aus BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20
    Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Kenntnisse nur solchen Personen zugänglich sind, die an dieser Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit beteiligt sind, aber auch dann, wenn die Herstellung oder einzelne Herstellungsschritte auf Dritte übertragen werden (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17, Rn. 34; Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, MittdtschPatAnw 1999, 362, juris Rn. 35 - Herzklappenprothese).

    Dies gilt auch dann, wenn die Herstellung oder einzelne Herstellungsschritte auf Dritte übertragen werden (BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, Mitt. 1999, 362, juris Rn. 35 - Herzklappenprothese).

  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17

    Patentnichtigkeitssache: Unteransprüche in der Patentauslegung; öffentliche …

    Auszug aus BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20
    Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Kenntnisse nur solchen Personen zugänglich sind, die an dieser Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit beteiligt sind, aber auch dann, wenn die Herstellung oder einzelne Herstellungsschritte auf Dritte übertragen werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17, Rn. 34;… Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, MittdtschPatAnw 1999, 362, juris Rn. 35 - Herzklappenprothese).

    Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Kenntnisse nur solchen Personen zugänglich sind, die an dieser Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit beteiligt sind (BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17, Rn. 34).

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13

    Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung …

    Auszug aus BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20
    Rn. 119 (a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Vorbenutzung offenkundig, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH…, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18, GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange).
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Auszug aus BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20
    Ob dieser Widerspruch auch dahin aufgelöst werden könnte, dass Patentanspruch 7 entgegen seinem Wortlaut als nebengeordneter Anspruch qualifiziert wird (dazu BGH, Urteil vom 30. November 1967 - Ia ZR 54/64, BGHZ 49, 227 = GRUR 1968, 305, juris Rn. 36 - Halteorgan), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 Oberflächenbeschichtung;… GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren), d.h. wenn die beanspruchte Lehre aus der Benutzung erkennbar wird und die Weiterverbreitung des auf diese Weise erlangten Wissens von der Erfindung nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahegelegen oder doch wenigstens nicht unwahrscheinlich ist (…vgl. BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-System;… Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 3 PatG Rn. 125).

    Die maßgeblichen Kenntnisse (insbesondere über das "Innenleben" des SEABOB F5) blieben auch auf die Klägerin beschränkt (vgl. BGH GRUR 2022, 1294 Rn. 124 - Oberflächenbeschichtung; BGH…, Urteil vom 14.5.2019, X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 34), ohne Anhaltspunkte für eine Weitergabe an eine unbestimmte Vielzahl Dritter (siehe hierzu ausführlich unten, Ziffer 2.6 b)).

    Auf den Einwand der Klägerin, dass sie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in das Vertriebsnetz der Beklagten eingebunden gewesen und noch kein Händlervertrag bestanden habe, kommt es dabei nicht an, wobei nach der Rechtsprechung auch kein eigenes Interesse des an der Entwicklungstätigkeit beteiligten Dritten - hier der Klägerin - an der Geheimhaltung erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2022, 1294 Rn. 124 - Oberflächenbeschichtung, Rn. 120); vielmehr ist für das Zustandekommen der (konkludenten) Geheimhaltungspflicht alleine die konkrete Zusammenarbeit im Zeitraum August bis Oktober 2011 zwischen den Unternehmen der Klägerin und der Beklagten zur Erprobung zu "Prototypen-Testzwecken" maßgeblich.

  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23

    Patentnichtigkeitssache - "Wasserfahrzeug mit Flutungsraum" - Ausführbarkeit - …

    Rn. 122 1.1. Durch Vorbenutzung wird eine Lehre öffentlich zugänglich, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 Oberflächenbeschichtung;… GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren), d.h. wenn die beanspruchte Lehre aus der Benutzung erkennbar wird und die Weiterverbreitung des auf diese Weise erlangten Wissens von der Erfindung nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahegelegen oder doch wenigstens nicht unwahrscheinlich ist (…vgl. BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-System;… Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 3 PatG Rn. 125).

    Die maßgeblichen Kenntnisse (insbesondere über das "Innenleben" des SEABOB F5) blieben auch auf die Klägerin beschränkt (vgl. BGH GRUR 2022, 1294 Rn. 124 - Oberflächenbeschichtung; BGH…, Urteil vom 14.5.2019, X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 34), ohne Anhaltspunkte für eine Weitergabe an eine unbestimmte Vielzahl Dritter (siehe hierzu ausführlich unten, Ziffer 2.6 b)).

    Auf den Einwand der Klägerin, dass sie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in das Vertriebsnetz der Beklagten eingebunden gewesen und noch kein Händlervertrag bestanden habe, kommt es dabei nicht an, wobei nach der Rechtsprechung auch kein eigenes Interesse des an der Entwicklungstätigkeit beteiligten Dritten - hier der Klägerin - an der Geheimhaltung erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2022, 1294 Rn. 124 - Oberflächenbeschichtung, Rn. 120); vielmehr ist für das Zustandekommen der (konkludenten) Geheimhaltungspflicht alleine die konkrete Zusammenarbeit im Zeitraum August bis Oktober 2011 zwischen den Unternehmen der Klägerin und der Beklagten zur Erprobung zu "Prototypen-Testzwecken" maßgeblich.

  • BGH, 29.04.2025 - X ZR 43/23

    Abstandsstück

    Rn. 73 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Vorbenutzung offenkundig, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. April 2022 - X ZR 73/20, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung).

    Diese Erwartung kann insbesondere bei einer gemeinsamen Entwicklungs- oder Erprobungstätigkeit bestehen (BGH, Urteil vom 12. April 2022 - X ZR 73/20, GRUR 2022, 1294 Rn. 120 - Oberflächenbeschichtung;… Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17 Rn. 34).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21

    Antrag auf Abänderung des Tenors hinsichtlich der Formulierung zur Verletzung …

    Auf der Grundlage des Vorbringens der Beklagten vermag der Senat nicht festzustellen, dass etwaige Benutzungshandlungen der Klägerin eine nicht zu weit entfernte Möglichkeit eröffnet hätten, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige die zuverlässige ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten hätten (…vgl. BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren;… BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; BGH, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung).

    Im Übrigen sprechen sowohl der an der Prüfung begrenzte Personenkreis, dem typischerweise ohne weiteres einsichtig ist, die entstehenden Kenntnisse nicht nach außen dringen zu lassen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1294 Rn. 120 - Oberflächenbeschichtung) als auch die vereinbarte Geheimhaltungsklausel (…vgl. Anlage BP 3, S. 2 unten) gegen eine öffentliche Zugänglichkeit.

  • BPatG, 29.07.2025 - 3 Ni 11/22

    Rivaroxaban

    Dies kann schon dadurch erfolgen, dass die neuheitsschädliche Tatsache nur von Einzelnen wahrgenommen wird, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass ihre Kenntnis an beliebige Dritte und damit auch an hinreichend Fachkundige weiter dringt und diese zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (…BGH, Urt. v. 25. November 1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz;… BGH, Urt. v 19. Dezember 1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372, 373, II.3.b) - Thrombozyten-Zählung; BGH, Urt. v. 12. April 2022 - X ZR 73/20, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung; BGH, Urt. v. 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Ls. 2 und Rn. 39 - Presszange).

    Dies kann auch dadurch erfolgen, dass die neuheitsschädliche Tatsache nur von Einzelnen wahrgenommen wird, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtetet sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass ihre Kenntnis an beliebige Dritte und damit auch an hinreichend Fachkundige weiter dringt (…BGH, Urt. v. 25. November 1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz;… BGH, Urt. v 19. Dezember 1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372, 373, II.3.b) - Thrombozyten-Zählung; BGH, Urt. v. 12. April 2022 - X ZR 73/20, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung; Schulte/Moufang, PatG, 12. Aufl. § 3 Rn. 23 f. m.w.N.; Benkard/Melullis, PatG, 12. Aufl., § 3 Rn 77 m.w.N.) und diese zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (…BGH, Urt. v. 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Ls. 2 und Rn. 39 - Presszange).

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2025 - 6 U 207/23

    Emmissionsspektrometrie - Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung wegen …

    Der Patentanspruch ist - soweit möglich - so auszulegen ist, dass die in der Beschreibung geschilderten Ausführungsbeispiele von ihm erfasst werden (vgl. BGH, GRUR 2022, 1294 Rn. 41 - Oberflächenbeschichtung), und zwar im Zweifel sämtliche Ausführungsbeispiele (…siehe BGH, GRUR 2015, 972 Rn. 23 - Kreuzgestänge), jedenfalls aber nicht sämtliche Ausführungsbeispiele vom Schutz ausgenommen werden (…siehe BGH, GRUR 2015, 159 Rn. 26 - Zugriffsrechte;… GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2025 - 2 U 12/24

    Mehrschichtiges Trägerelement

    Auf der Grundlage des Vorbringens der Beklagten und der von ihr vorgelegten Unterlagen vermag auch der Senat nicht festzustellen, dass etwaige Benutzungshandlungen vor dem Prioritätsdatum des Klagepatents eine nicht zu weit entfernte Möglichkeit eröffnet hätten, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige die zuverlässige ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten hätten (…vgl. hierzu auch: BGH, GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren;… GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung).
  • BPatG, 22.04.2026 - 8 Ni 16/24
    Rn. 54 Zwar hat diese Ausgestaltung einer "flat bed die-cutting device" keinen Eingang in den Patentanspruch gefunden, jedoch ist ein Patentanspruch - soweit möglich - so auszulegen, dass die in der Beschreibung geschilderten Ausführungsbeispiele von ihm erfasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2022, X ZR 73/20 - Oberflächenbeschichtung, Rn. 41, juris).
  • BPatG, 19.06.2024 - 8 Ni 51/23
    Das kann zwar den Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 nicht darauf beschränken, weil es sich hierbei um Ausführungsbeispiele handelt, jedoch muss dieses Merkmal vom erteilten Patentanspruch 1 mitumfasst sein (BGH, Urteil vom 12. April 2022 - X ZR 73/20 - Oberflächenbeschichtung, Tz. 41).
  • BPatG, 07.08.2025 - 7 Ni 5/25
    a) Durch Vorbenutzung wird eine Lehre öffentlich zugänglich, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 - Oberflächenbeschichtung;… BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren;… BGH GRUR 2015, 463, Rn. 39 - Presszange;… BGH GRUR 1996, 747, Rn. 89 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
  • BPatG, 21.02.2024 - 8 Ni 28/23
  • BPatG, 08.02.2024 - 8 Ni 47/23
  • BPatG, 08.07.2022 - 14 W (pat) 1/17

    Patentbeschwerdesache - "Porenbetonformsteine, sowie Verfahren zu ihrer …

  • LG München I, 01.03.2026 - 21 O 10053/25

    "Rivaroxaban II

  • BPatG, 16.01.2025 - 12 W (pat) 43/23
  • BPatG, 29.06.2023 - 12 W (pat) 1/23
  • BPatG, 27.01.2026 - 12 W (pat) 2/25
  • BPatG, 15.04.2024 - 12 W (pat) 3/23
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