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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2441
BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01 (https://dejure.org/2002,2441)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - X ZR 83/01 (https://dejure.org/2002,2441)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - X ZR 83/01 (https://dejure.org/2002,2441)
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  • lexetius.com

    ZuSEntschG § 3 Abs. 1, 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2253
  • GRUR 2002, 732
  • DB 2002, 1713 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1979 - X ZR 21/76

    Entschädigungsanspruch eines gerichtlichen Sachverständigen - Erstellung eines …

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
    Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 12/93
    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
    Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1994 - 10 W 7/94
    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
    Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

    a) Für die Zeit, die der Sachverständige zur Prüfung aufwendet, ob er zur Gutachtenerstellung in der Lage ist, steht ihm i.d.R. ein Entschädigungsanspruch nicht zu (Sen.Beschl. v. 20.3.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 754 = Rpfleger 1979, 259 - Tragvorrichtung; v. 23.4.2002 - X ZR 83/01, GRUR 2002, 732 = …
  • OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen

    In Ausnahmefällen kann eine Entschädigung dann gewährt werden, wenn die Vorprüfung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht eine der Begutachtung vergleichbare Leistung darstellt, beispielsweise wenn der Sachverständige eine fundierte Kostenschätzung mit erheblichem Zeitaufwand vornehmen soll (OLG Köln Rpfleger 1993, 375; BGH, Beschluss vom 23.4.2002 - X ZR 83/01 - Bundespatentgericht; Stein-Jonas-Leipold, § 413, Rn 2).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2018 - 8 W 97/18

    Sachverständigenvergütung: Kürzung bei Verstoß gegen die Prüfungs- und …

    Denn er hätte sich insoweit auf eine äußerst kurze Mitteilung unmittelbar nach Kenntnisnahme des Beweisbeschlusses beschränken können und müssen, wodurch keine, auch keine geringen, vergütungsfähigen Kosten entstanden wären (vgl. BGH Beschluss vom 23.04.2002 - X ZR 83/01).
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