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   BFH, 11.11.1993 - XI R 12/93   

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BFH, 11.11.1993 - XI R 12/93 (https://dejure.org/1993,2308)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1993 - XI R 12/93 (https://dejure.org/1993,2308)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1993 - XI R 12/93 (https://dejure.org/1993,2308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbescheidänderung wegen unzutreffender Berücksichtigung eines Verlustrücktrags dem Grunde oder der Höhe nach - Fehlender Hinweis auf die Möglichkeit der Verböserung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.01.2010 - IX R 59/08

    Verlustrücktrag aus einem verjährten Verlustentstehungsjahr in ein offenes

    Denn über Grund und Höhe des rücktragbaren Verlusts wird nicht im Entstehungsjahr, sondern in dem Jahr entschieden, in dem sich der Verlustrücktrag steuerrechtlich auswirkt (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710).

    Die Bestandskraft erfasst nur den festgesetzten Steuerbetrag, nicht indes die Besteuerungsgrundlagen (so BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 710).

  • FG Düsseldorf, 08.01.2024 - 9 V 1698/23

    Verlustrücktrag vor Steuerfestsetzung für das Verlustentstehungsjahr

    Denn über Grund und Höhe des rücktragbaren Verlusts werde nicht im Entstehungsjahr, sondern in dem Jahr entschieden, in dem sich der Verlustrücktrag steuerrechtlich auswirkt (siehe auch BFH, Urteil vom 11.11.1993, XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, Rn. 12).

    Im Übrigen könne die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids bezogen auf das Verlustentstehungsjahr dem Verlustrücktrag nicht entgegenstehen, zumal sie grundsätzlich ohnehin nur den festgesetzten Steuerbetrag, nicht jedoch die Besteuerungsgrundlagen, erfasse (BFH, Urteil vom 27.01.2010, IX R 59/08, BStBl. II 2010, 1009, Rn. 12; siehe auch BFH, Urteil vom 11.11.1993, XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, Rn. 13; Bode, FR 2010, 704, 706; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 157 AO Rn. 22).

    Etwas Anderes gelte jedoch dann, wenn für die Verlustentstehungsjahre bereits bestandskräftig die Besteuerungsgrundlagen einheitlich und gesondert festgestellt worden seien (BFH, Urteil vom 11.11.1993, XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, Rn. 13; vgl. Steinhauff, jurisPR-SteuerR 2020, Anmerkung zu BFH, Urteil vom 27.01.2010, IX R 59/08).

    Insoweit seien daher für den Verlustabzug die Feststellungen zur Höhe des Verlustes im Entstehungsjahr maßgebend (BFH, Urteil vom 11.11.1993, XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, Rn. 13).

    Ebenfalls die Ausführungen aus der Entscheidung vom BFH, Urteil vom 11.11.1993 (XI R 12/93, a.a.O.) dürften mit der Rechtsprechung auf einer Linie liegen.

  • BFH, 16.11.2000 - XI R 31/00

    Prozesszinsen (§ 236 AO) nach Verlustrücktrag aufgrund erfolgreicher Klage gegen

    Auch wenn über Grund und Höhe des abziehbaren (rücktragbaren) Verlustes nicht im Entstehungsjahr 1986, sondern im Veranlagungsjahr 1984 zu entscheiden ist, in dem sich der Verlustrücktrag einkommensteuerrechtlich auswirkt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 10. November 1987 VIII R 17-19/84, BFH/NV 1989, 278, und Urteil vom 12. Januar 1966 I 184/63, BStBl III 1966, 270), so ist das FA bei der dafür erforderlichen Ermittlung der in 1986 nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte an den am 24. Juni 1996 geänderten Feststellungsbescheid für 1986 gebunden, soweit dessen Feststellungen reichen (§ 182 Abs. 1 AO 1977).
  • BFH, 26.06.1996 - VIII R 41/95

    Zum Verlustabzug bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft im Fall des

    Im Abzugsjahr kann auch ein positiver Gewerbeertrag vorangegangener Erhebungszeiträume korrigiert werden, wenn dieser wegen des Verlustabzugs mit 0 DM festgesetzt worden ist; es gilt insoweit nichts anderes als für den Verlustabzug nach § 10d EStG (vgl. zu diesem BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, m. w. N. sowie FG München, Urteil vom 10. Februar 1995 1 K 1358/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 664, mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 24.08.2001 - XI B 120/00

    Einkommensteuer - Zulässigkeit einer Beschwerde - Unbegründetheit einer

    Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 11. November 1993 XI R 12/93 (BFH/NV 1994, 710) entschieden, dass § 10d Abs. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr maßgebenden Fassung (vormals § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1983) eine gegenüber den Vorschriften der Abgabenordnung (AO 1977) eigenständige Korrekturvorschrift enthält, aufgrund derer ein (bestandskräftiger) Bescheid, in dem ein Verlustrücktrag dem Grunde oder der Höhe nach unzutreffend berücksichtigt wurde, geändert werden kann.

    b) Das Urteil des Finanzgerichts weicht nicht von dem Urteil in BFH/NV 1994, 710 ab.

  • BFH, 04.04.2001 - XI R 59/00

    Änderung des Verlustrücktrags nach § 10 d EStG

    Steuerbescheide für vorangegangene Veranlagungszeiträume sind danach zu berichtigen, wenn ein Verlustrücktrag gewährt wurde, materiell-rechtlich aber keine "nicht ausgeglichenen Verluste" verblieben sind (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1999, 599; BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710; von Groll in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 10d Rdnr. B 391; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. November 1989 VIII R 209/85, BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620).
  • FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93

    Verlustabzug; Liebhaberei; Verlustentstehungsjahr - Verlustabzug

    Andererseits sind alle Fehler bei der Veranlagung des Verlustentstehungsjahres, die sich auf den Verlustabzug ausgewirkt haben oder auswirken würden, zu berichtigen, auch wenn sie zu Gunsten des Klägers ergangen sind (BFH-Urteile vom 8.4.1992 I R 41/88, BFH/NV 92, 799 und vom 11.11.1993 XI R 12/93, BFH/NV 94, 710; FG München, Urteil vom 10.2.1995 1 K 1358/91, EFG 1995, 664).

    c) Eine Bindung an die vom FA vorgenommene bisherige Behandlung ergibt sich ausnahmsweise nur dann, wenn -wie für 1984 und 1985- die Verlustentstehung selbst zum Inhalt der Steuerfestsetzung gehört, nämlich bei gesonderter Gewinnfeststellung (BFH Urteile vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792 und vom 11.11.1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710).

  • FG Niedersachsen, 25.10.2006 - 3 K 28/06

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Rücktrages eines Verlustes bis zum

    Durch die Regelung hinsichtlich der Durchbrechung der Festsetzungsfrist, wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber für den Verlustabzug auch bei bestandskräftigen Steuerbescheiden eine Änderungssperre und damit einen Vertrauensschutz erst dann eintreten lassen will, wenn die Festsetzungsfrist für das Verlustentstehungsjahr abgelaufen ist (so auch Urteil des BFH vom 4. April 2001 XI R 59/00, BFHE 195, 286; Urteil des BFH vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710; Beschluss vom 27. Oktober 1994 I B 59/94, BFH/NV 1995, 589; Urteil des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 25. April 2006 1 K 523/03, EFG 2006, 1421).
  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 4/97

    Schuldzinsenabzug bei Umwidmung eines Darlehens

    Die gesetzliche Regelung bezweckt die richtige und vollständige Verwirklichung des Verlustabzugs und stellt in diesem Bereich die Rechtmäßigkeit des Bescheides vor das Vertrauen auf dessen Bestand (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37, 38; vom 9. Juli 1992 XI R 23/91, BFH/NV 1992, 815, 816; vom 22. Oktober 1993 IX R 39/92, BFH/NV 1994, 700; vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, 711; Beschluß vom 15. Juni 1994 XI B 70/93, BFH/NV 1994, 868).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 191/96

    SA; Kürzung des Vorwegabzugs

    Dieses Schreiben enthält nur die rechtliche Beurteilung eines bereits verwirklichten Sachverhalts, die grundsätzlich nicht als Zusage zu werten ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, und vom 21. August 1996 I R 75/95, BFH/NV 1997, 314, unter 4. b).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 4/96

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Einkommensteuer

  • FG Köln, 26.06.2003 - 10 K 9022/98

    Verlustabzug

  • FG Düsseldorf, 07.10.1996 - 17 K 6241/91

    Keine Vermietungsauskünfte bei Nutzung durch Personal

  • FG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 K 92/06

    Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Verlustrücktrags oder Erlass eines

  • FG Düsseldorf, 07.10.1996 - 17 K 8177/91

    Anerkennung einer Umwidmung von Verbindlichkeiten; Voraussetzungen des Abzugs von

  • FG München, 12.11.2003 - 9 K 4889/02

    Berücksichtigung eines im Verlustentstehungsjahr unzutreffend angesetzten

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.07.2002 - 3 K 2358/98

    Aufgabegewinn aus der Übertragung von Kommandit-Anteilen, Veräußerung von GmbH -

  • FG München, 30.05.2001 - 10 V 1037/01

    Feststellungsbescheide erster und zweiter Stufe und Auslegung dieser Bescheide

  • BFH, 26.06.1996 - VII R 41/95
  • FG München, 16.07.2003 - 10 K 4745/01

    Keine rückwirkende Änderung einer Übergangsrechnung; Einkommensteuer 1993

  • FG München, 10.02.1995 - 1 K 1358/91

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Erzielung von Einkünften

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