Rechtsprechung
   BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2508
BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97 (https://dejure.org/1998,2508)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1998 - XI R 61/97 (https://dejure.org/1998,2508)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1998 - XI R 61/97 (https://dejure.org/1998,2508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 15 Abs. 1 und 2, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b, § 4 Nr. 8 Buchst. f

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Entgeltliche Übernahme von Verwaltungsaufgaben - Vorsteuerabzug

  • Judicialis

    UStG 1980 § 15 Abs. 1 und 2,; ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b,; ; UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug aus Treuhandgebühren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1980 § 15 Abs. 1 und 2, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b, § 4 Nr. 8 Buchst. f
    Umsatzsteuer: Vermögensverwaltende KG läßt Verwaltungsaufgaben durch Treuhand-Komanditisten ausführen - Maßnahmen der Geschäftsführung - Unternehmerischer Bereich - Für die von dem Treuhandkommanditisten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer Vorsteuerabzug möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 1 Abs 1 J: 1980
    Ausschluß; Gesellschaft; Gesellschafter; Leistungsaustausch; Publikumsgesellschaft; Treuhandgebühr; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 547
  • BB 1998, 1730
  • BB 1998, 1987
  • DB 1998, 1800
  • BStBl II 1998, 586
  • NZG 1998, 736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93

    1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97
    Demgegenüber habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Beauftragung eines Steuerberaters zur Aufstellung des Jahresabschlusses dem unternehmerischen Bereich zugeordnet (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 XI R 55/93, BFHE 175, 160, BStBl II 1994, 907).

    Auch in der Entscheidung in BFHE 175, 160, BStBl II 1994, 907 hat der erkennende Senat bei der Beurteilung von Steuerberatungsleistungen danach unterschieden, ob diese Leistungen dem (unternehmerischen) Bereich der Gesellschaft oder dem (außerunternehmerischen) Bereich der Gesellschafter zugute kamen.

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 1 K 4/92

    Vorsteuerabzug bei Treuhandgebühren

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97
    Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg; die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 423 veröffentlicht.
  • BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung

    Nach dem Senatsurteil vom 22. April 1998 XI R 61/97 (BFHE 185, 547, BStBl II 1998, 586) kann eine Personengesellschaft die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für die entgeltliche Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch einen Treuhand-Kommanditisten insoweit als Vorsteuer abziehen, als die Verwaltungsaufgaben zum Geschäftsführungsbereich der Gesellschaft gehören.

    Andere Aufgaben (wie etwa die Mitteilung der einkommen- und vermögensteuerrechtlichen Ergebnisanteile, die Prüfung der auf die Gesellschafter entfallenden Vergütungen, die Vertretung der Gesellschafter im Außenverhältnis) werden eher dem Gesellschafterbereich zuzuordnen sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 547, BStBl II 1998, 586).

  • FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei Erbringung der Eingangsleistungen gegenüber den

    Der Beklagte verweigerte der Sprungklage seine Zustimmung und erließ unter dem 05.07.2006 insgesamt für alle Streitjahre eine ablehnende Einspruchsentscheidung, die insbesondere unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.07.1994 (XI R 55/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 907) undvom 22.04.1998 (XI R 61/97, BStBl II 1998, 586) begründet wurde.

    Nach dem Urteil des BFH vom 22.04.1998, XI R 61/97, BStBl II 1998, 586, gehöre zwar zum Bereich der unternehmerisch veranlassten Geschäftsführung auch der innerbetriebliche Verwaltungsbereich und der Bereich der innergesellschaftlichen Kommunikation.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht