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   BGH, 11.12.2012 - XI ZR 253/12   

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https://dejure.org/2012,39781
BGH, 11.12.2012 - XI ZR 253/12 (https://dejure.org/2012,39781)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2012 - XI ZR 253/12 (https://dejure.org/2012,39781)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - XI ZR 253/12 (https://dejure.org/2012,39781)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1 Hs. 2
    Voraussetzungen für einen Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter hat nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf PKH

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2008 - II ZR 211/08

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 11.12.2012 - XI ZR 253/12
    Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 2, vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, juris Rn. 2 und vom 14. Dezember 2011 - XII ZA 22/11, juris Rn. 2, jeweils mwN).

    Damit wird nicht ausreichend dargetan, warum es bei einer wertenden Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3 und vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, juris Rn. 3) diesen am Prozess mit zur Tabelle festgestellten Forderungen in Höhe von insgesamt 77.604.480 EUR wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die für die Prozessführung erforderlichen Mittel aufzubringen.

  • BGH, 07.06.2011 - II ZA 1/11

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Kostenübernahme für

    Auszug aus BGH, 11.12.2012 - XI ZR 253/12
    Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 2, vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, juris Rn. 2 und vom 14. Dezember 2011 - XII ZA 22/11, juris Rn. 2, jeweils mwN).

    Damit wird nicht ausreichend dargetan, warum es bei einer wertenden Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3 und vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, juris Rn. 3) diesen am Prozess mit zur Tabelle festgestellten Forderungen in Höhe von insgesamt 77.604.480 EUR wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die für die Prozessführung erforderlichen Mittel aufzubringen.

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZA 22/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der

    Auszug aus BGH, 11.12.2012 - XI ZR 253/12
    Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 2, vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, juris Rn. 2 und vom 14. Dezember 2011 - XII ZA 22/11, juris Rn. 2, jeweils mwN).
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

    Die Würdigung, ob den wirtschaftlich Beteiligten nach deren wirtschaftlichen Verhältnissen für eine Prozessfinanzierung wirtschaftlich zumutbar ist (was Voraussetzung des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist, vgl. nur BGH Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, NJW 1991, 40, 41; vom 14. Dezember 2011 - XII ZA 22/11, NZI 2012, 192 Rn. 3; vom 11. Dezember 2012 - XI ZR 253/12, juris Rn. 3), obliegt dem Tatrichter.
  • OLG München, 05.04.2013 - 5 U 1051/13

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Leistung eines

    Der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zunächst die Koordination von mehr als 5 Gläubigern für nicht zumutbar gehalten (BGH, Beschluss vom 06.03.2006 - II ZB 11/05, ZIP 2006, 682), damit jedoch bei anderen Senaten keine Gefolgschaft gefunden (z.B. BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - XI ZR 253/12, amtlicher Umdruck, dort 7 Gläubiger).
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