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   BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88   

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https://dejure.org/1991,2996
BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88 (https://dejure.org/1991,2996)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1991 - XI R 22/88 (https://dejure.org/1991,2996)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - XI R 22/88 (https://dejure.org/1991,2996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzug von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88
    Der betriebliche Charakter von Schulden ist auch dann anzunehmen, wenn der Unternehmer (z. B. zur Ablösung eines privaten Darlehens) dem Betrieb Barmittel zunächst entnimmt und im Anschluß hieran betriebliche Aufwendungen durch Darlehen finanziert (zum Vorstehenden vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., 3.).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 67/86

    Wird Veräußerungserlös aus Mietwohngrundstück nicht zur Darlehenstilgung

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88
    Die Urteile vom 7. August 1990 VIII R 67/86 (BFHE 162, 48, BStBl II 1991, 14) und vom 23. Januar 1991 X R 37/86 (BFHE 163, 376, BStBl II 1991, 398) betreffen Sonderfälle, in denen die finanzierten Objekte veräußert wurden und die Darlehensmittel wieder frei verfügbar waren.
  • BFH, 23.01.1991 - X R 37/86

    Bei Veräußerung eines kreditfinanzierten Grundstücks gegen Leibrente können die

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88
    Die Urteile vom 7. August 1990 VIII R 67/86 (BFHE 162, 48, BStBl II 1991, 14) und vom 23. Januar 1991 X R 37/86 (BFHE 163, 376, BStBl II 1991, 398) betreffen Sonderfälle, in denen die finanzierten Objekte veräußert wurden und die Darlehensmittel wieder frei verfügbar waren.
  • BFH, 21.02.1991 - IV R 46/86

    Der tatsächliche Verwendungszweck der Darlehensmittel bestimmt die private oder

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88
    Werden Fremdmittel für private Zwecke und deshalb Eigenmittel für betriebliche Zwecke verwendet, so sind die Schuldzinsen keine Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IV R 46/86, BFHE 163, 551 [BFH 21.02.1991 - IV R 46/86], BStBl II 1991, 514).
  • BFH, 19.08.1998 - X R 96/95

    Schuldzinsen nach Betriebsaufgabe

    Ein willkürlicher Austausch der Finanzierungsgrundlagen ist ohne vorherige Lösung des ursprünglichen wirtschaftlichen Zusammenhangs steuerrechtlich nicht möglich (BFH-Urteile vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25; vom 15. Dezember 1992 VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599, 602, und in BFHE 163, 376, BStBl II 1991, 398, 400).
  • BFH, 19.07.1995 - X R 48/94

    Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!

    Die Rechtslage ist nicht anders zu beurteilen als beim - regelmäßig untauglichen (BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25) - Versuch der bloßen "Umwidmung" einer Privatschuld in eine Betriebsschuld.
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 27/91

    Voraussetzungen für eine Verböserung im Einspruchsverfahren - Mitteilung der

    Wenn sich dies nunmehr steuerlich als ungünstig erweist, so wird dadurch indessen nicht die Möglichkeit eröffnet, die Finanzierungsgrundlagen auszutauschen bzw. auf die einzelnen Objekte zweckmäßig aufzuteilen (BFH-Urteile in BFHE 130, 147, BStBl II 1980, 348; vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25).
  • BFH, 28.06.1995 - XI R 34/93

    Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!

    Werden Eigenmittel für betriebliche Zwecke verwendet und deshalb Fremdmittel für private Zwecke, so sind die Schuldzinsen keine Betriebsausgaben (BFH-Urteile vom 21. Februar 1991 IV R 46/86, BFHE 163, 551, BStBl II 1991, 514, und vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25; vgl. auch zum Bereich Vermietung und Verpachtung Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 229/87, BFH/NV 1993, 603).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.06.1995 - 3 K 2212/93
    Da die Kläger aber von dieser Möglichkeit aus wirtschaftlichen Gründen keinen Gebrauch gemacht haben, ist für die steuerliche Beurteilung allein maßgebend, daß für die Anlage des Termingeldkontos Eigenmittel verwendet wurden (vgl. Urteil des BFH vom 26. Juni 1991 XI R 22/88 , BFH/NV 1992, 25).

    Der Senat folgt vielmehr der in dem BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 a.a.O. vertretenen Auffassung, daß die Kläger die für das Einfamilienhaus aufgenommene Verbindlichkeit zunächst tilgen und dann ein neues Darlehen aufnehmen müssen, das für die Anlage eines Termingeldkontos verwendet wird.

  • BFH, 26.06.1991 - XI R 24/91

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen eines Finanzgerichts über die

    Wegen des Abzugs der Schuldzinsen als Betriebsausgaben wird auf das Senatsurteil vom heutigen Tag XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25, Bezug genommen.

    Anmerkung: Hinweis auf das BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25.

  • BFH, 22.02.1994 - IX B 119/93

    Grundsätzliche Bedeutung der rage nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang der

    Der wirtschaftliche Zusammenhang kann auch nicht durch Schuldumwidmung oder Umschaffung begründet werden (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 10/84, BFHE 159, 68, 70f., BStBl II 1990, 213; vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25; vom 8. Dezember 1992 IX R 69/89, BFHE 170, 134, 136, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 37/91

    Finanzierungskosten für eine Zugewinnausgleichsschuld keine Betriebsausgaben

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1999 - 3 K 1381/96

    Geltendmachung der Kreditkosten für die Teilfinanzierung einer Bürgschaft als

  • BFH, 19.05.1993 - I B 172/92

    Abzug eines Darlehens als Sonderbetriebsvermögen - Ernstliche Zweifel an der

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 11 K 214/97

    Zinsen für Gesellschafterdarlehen an GmbH als Werbungskosten bei den

  • FG München, 28.02.1997 - 8 K 4461/96

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von

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