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   BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87   

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https://dejure.org/1992,496
BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87 (https://dejure.org/1992,496)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1992 - XI R 6/87 (https://dejure.org/1992,496)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - XI R 6/87 (https://dejure.org/1992,496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 22 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Vorweggenommene Erbfolge - Versorgungsrente - Entgelt - Erträge des übertragenen Vermögens - Versorgungsleistungen - Bestreitung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1
    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung von Grundvermögen auf Abkömmlinge - Widerlegbare Vermutung für familiäre Gründe - Bestätigung bisheriger Rechtsprechung durch Großen Senat des BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 86
  • FamRZ 1992, 1168
  • BB 1992, 1120
  • BB 1992, 850
  • DB 1992, 972
  • BStBl II 1992, 526
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87
    Dieser Senat hat in der Frage, ob die Leistungen der Ehefrau zu Anschaffungskosten führen, den Großen Senat des BFH angerufen; der Große Senat hat durch Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) entschieden.

    Der Große Senat des BFH hat hieran in der bezeichneten Entscheidung in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 festgehalten.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87
    In seiner Entscheidung vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) hat der Große Senat es in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung für ausreichend angesehen, daß der Wert des übertragenen Vermögens zumindest die Hälfte des Kapitalwerts der Versorgungsleistungen ausmacht.

    c) Nach der erwähnten Entscheidung des Großen Senats in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 steht nunmehr fest, daß Versorgungsleibrenten weiterhin nur mit ihrem Ertragsanteil zu Sonderausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG führen.

  • BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85

    Zurechnung des Nutzungswertes einer Erdgeschosswohnung gegenüber den

    Auszug aus BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87
    Dagegen wird der Nutzungswert der Wohnung im Obergeschoß von der Mutter der Ehefrau ebenfalls nach § 21 Abs. 2, 1. Alternative EStG versteuert, da sie als frühere Eigentümerin sich das dinglich gesicherte Wohnrecht zurückbehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295, m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1991 - 2 K 2038/89
    Auszug aus BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87
    Der Große Senat hat lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt, ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalls ankäme (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Januar 1991 2 K 2038/89, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 666).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Sie sind unter Hinweis auf das Urteil des XI. Senats des BFH vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) der Meinung, dass abziehbare Versorgungsleistungen auch dann vorlägen, wenn das übergebene Vermögen die rechtliche Möglichkeit biete, überhaupt Erträge zu erzielen, auch wenn sie tatsächlich nicht erwirtschaftet werden könnten.

    Auch die Übergabe solcher Wirtschaftseinheiten soll als Vermögensübergabe anzusehen sein (Urteil des XI. Senats des BFH in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526).

    Wenn der Große Senat davon spreche, dass sich der Vermögensübergeber "typischerweise" die Erträge seines Vermögens vorbehalte, sei "typischerweise" als "regelmäßig", also "nicht immer", zu verstehen (Urteil in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526; Drenseck, Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 1993/1994, 187, 197; Spiegelberger, DStR 2000, 1073, 1077, und Stbg 2001, 253, 257; Groh, FR 2001, 277, 278).

    Es handelte sich um denselben Fall, in dem später der zwischenzeitlich zuständig gewordene XI. Senat entschied, die zugesagte Versorgungsrente stelle im Falle der vorweggenommenen Erbfolge auch dann kein Entgelt dar, wenn sie nicht in voller Höhe aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne (Urteil in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Das Senatsurteil hat sich hierfür auf das Urteil des XI. Senats vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526 --hierzu unten 6. a--) bezogen, das bei der Schaffung des "Typus 2" Pate gestanden hat.

    Eine Divergenz zur Entscheidung des XI. Senats in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526 konnte damit für jenen Streitfall vermieden werden.

    a) Der XI. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526 (ebenso Urteil vom 29. April 1992 XI R 7/85, BFH/NV 1992, 734) --unter Bezugnahme auf das zu einem Fall des "Totalnießbrauchs" ergangene, zwischenzeitlich aufgehobene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 1991 2 K 2038/89, EFG 1991, 666; vgl. Senatsurteil in BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; hierzu oben 6. c)-- ausgeführt, es sei nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Versorgungsrente als dauernde Last, daß sie aus Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne; der Große Senat habe "lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt, ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankäme".

    f) Das BMF hat unter Bezug auf die Entscheidung des XI. Senats in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526 in seinem Schreiben in BStBl I 1996, 1508 (Tz. 17 f., 38 ff.) einen "Typus 2" anerkannt: Hiernach kann Gegenstand der Vermögensübergabe auch eine existenzsichernde und ihrem Wesen nach ertragbringende Wirtschaftseinheit sein, deren Erträge aber nicht ausreichen, um die wiederkehrenden Leistungen zu erbringen.

    Die Bandbreite der Meinungen reicht von Ablehnung des "Typus 2", weil R 123 Satz 3 EStR a.F. (jetzt: Tz. 17 ff. des BMF-Schreibens in BStBl I 1996, 1508) "kein sachgerechtes Kriterium" an die Hand gebe und sich infolgedessen unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht mehr zu rechtfertigende Gestaltungsmöglichkeiten eröffneten (so Stephan in Hörger/Stephan, Die Vermögensnachfolge im Erbschaft- und Ertragsteuerrecht, 1998, Rdnr. 187; ders., Der Betrieb --DB-- 1997, Beilage Nr. 4 S. 11), bis zur ungeteilten Zustimmung zur Entscheidung des XI. Senats in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526 (z.B. Weber-Grellet, Finanz-Rundschau --FR-- 1996, 415; ders., DStR 1993, Beihefter zu Heft 31 S. 7).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auch bei Übergabe solcher Wirtschaftseinheiten können nach Auffassung der Finanzverwaltung in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) die zugesagten Versorgungsleistungen als Sonderausgaben abgezogen werden (Tz. 17).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    c) Zur Abgrenzung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter Fremden von einem entgeltlichen Anschaffungsgeschäft ist die nach ständiger Rechtsprechung maßgebende und vom Großen Senat des BFH bestätigte Vermutung, nach der eine Vermögensübertragung auf Abkömmlinge auf familiären Gründen beruht (Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C. I.; BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526), umzukehren: Unter Fremden besteht danach die nur in Ausnahmefällen widerlegbare Vermutung, daß bei der Übertragung von Vermögen Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind, es sich mithin um ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft handelt.

    Danach scheidet eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen jedenfalls aus, wenn es sich aufgrund der Höhe der vereinbarten wiederkehrenden Leistungen schlechterdings nicht um Versorgungsleistungen handeln kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 86, 89, BStBl II 1992, 526), oder wenn der Übertragende nach der Übertragung eines Hauses offensichtlich mehr an Barmitteln zur Verfügung hat als er zuvor aus der Vermietung des Hauses hatte erwirtschaften können (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; Senatsurteil vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47).

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Im Gegensatz zu einer Übertragung zwischen nahen Angehörigen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23, 25; vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526, 527; Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, 850) spricht bei Verträgen zwischen fremden Personen eine widerlegbare tatsächliche Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts, wenn die Werte der den Beteiligten nach dem Vertrag zukommenden Vorteile nicht in einem Mißverhältnis zueinander stehen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1972 I R 49/69, BFHE 106, 71, BStBl II 1972, 696, 697).
  • FG München, 04.12.2006 - 13 K 4085/04

    Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines Nießbrauchs als

    Dass das BMF-Schreiben vom 13. Januar 1993 mehr als neun Monate nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25. März 1992 X R 100/91 (a.a.O.) in Textziffer 6 Satz 2 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BStBl II 1992, 526, geregelt habe, dass es aus Sicht der Finanzverwaltung nicht darauf ankomme, ob die Versorgungsleistung aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne, komme für den Fall des Totalnießbrauchs einer Nichtanwendungsregelung für das BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91 (a.a.O.) gleich.

    Nach Ergehen der sich widersprechenden BFH-Urteile vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (a.a.O.) undvom 25. März 1992 X R 100/91 (a.a.O.) habe sich die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 13. Januar 1993 zu der Rechtsprechung des XI. Senats des BFH bekannt.

    bb) Es kann dahingestellt bleiben, ob mit Textziffer 6 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 13. Januar 1993 nach Auffassung der Verwaltung Fälle des Totalnießbrauchs wie im Streitfall überhaupt erfasst werden sollten, da das BMF-Schreiben nicht ausdrücklich diese Fälle regelt, vielmehr lediglich auf die Entscheidung des BFH in seinemUrteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, a.a.O., Bezug nimmt.

    Zum einen kann aus der Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, a.a.O., in Textziffer 6 Satz 2 des BMF- Schreibens vom 13. Januar 1993 aus den oben unter II. 1. b) bb) der Urteilsgründe dargestellten Gründen nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, dass trotz vorheriger Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 25. März 1992 X R 100/91, a.a.O., im Bundessteuerblatt ein Nichtanwendungserlass hinsichtlich dieser Entscheidung ergehen sollte.

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Im übrigen könne es sich angesichts der Höhe der "vorbehaltenen Erträge" schlechterdings nicht um Versorgungsleistungen handeln (Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526).

    Das Urteil des XI. Senats vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) scheint auszuschließen, daß anläßlich einer Übertragung von Vermögen vereinbarte wiederkehrende Leistungen, die nicht "wie unter fremden Dritten nach kaufmännischen Gesichtspunkten" bemessen sind, ein Entgelt sein können.

  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Der XI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) entschieden, es sei nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Versorgungsrente als dauernde Last, dass sie aus Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne; der Große Senat habe "lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt, ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankäme".
  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Fehlt es an diesen Voraussetzungen, dürfen also die Versorgungsbezüge nicht nach der Rechtsnatur des Altenteilsvertrages als dauernde Lasten beurteilt werden, verbleibt es bei der Würdigung als Leibrente (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    c) Übertragen Eltern ihr ertragbringendes und existenzsicherndes Vermögen gegen Rente auf ihre Kinder, wird widerlegbar vermutet, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden kaufmännisch abgewogen werden, sondern dass die Rente --unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens-- nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C. I.; Urteile vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526; in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 3/95

    Erfüllung erbrechtlicher Ansprüche durch Rentenzahlung

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

  • BFH, 16.08.2005 - X B 141/04

    NZB: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

  • BFH, 31.08.1994 - X R 58/92

    Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen

  • FG Baden-Württemberg, 25.10.1995 - 5 K 94/95

    Abzug dauernder Lasten als Sonderausgaben; Übergabe einer existenzsichernden

  • BFH, 25.03.1992 - X R 100/91

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

  • FG Münster, 18.08.2004 - 1 K 5137/00

    Dauernde Lasten

  • FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99

    Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98

    Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages

  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 3539/96

    Einfamilienhaus; Rente; Sonderausgaben; Dauernde Last; Versorgungsleistung;

  • FG Schleswig-Holstein, 04.04.1995 - V 1008/94

    Steuerliche Behandlung der von einem Steuerpflichtigen aufgrund eines

  • FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00

    Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente

  • FG Düsseldorf, 30.07.1996 - 11 K 5348/92

    Vermögensübertragung; Versorgungsleistung; Negatives Betriebsvermögen;

  • BFH, 15.07.2003 - X B 173/01

    Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel bei Vermögensübergabe gegen

  • FG Nürnberg, 11.12.1997 - IV 126/96

    Einkommensteuer; Mietvertrag und dauernde Last

  • FG Hamburg, 10.12.2004 - V 299/01

    Einkommensteuer: Vermögensübergabe - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde

  • FG Hessen, 27.11.1996 - 2 K 2677/95

    Anerkennung von Sonderausgaben in Form von dauernden Lasten; Schenkung eines

  • FG Schleswig-Holstein, 20.08.1998 - V 797/97

    Nachträgliche Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

  • FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00

    Aufwendungen als dauernde Last

  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 616/96

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten

  • FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95

    Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten

  • FG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 12 K 384/94

    Erhöhung eines Freibetrages bei Sonderausgaben; Rentenzahlungen an die Eltern als

  • FG München, 20.09.2006 - 6 K 3686/04

    Veräußerungsverlust bei Anteilsübertragung zwischen nahen Angehörigen;

  • FG München, 24.04.1995 - 11 K 2711/92

    Streit über die teilweise oder volle Abzugsfähigkeit von wiederkehrenden

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.1997 - 4 K 2309/95

    Ehegattenversorgung durch Vermögensauseinandersetzung

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.09.1997 - 1 K 1665/95

    Einkommensteuer; ,,Umlagen'' für Instandsetzung und Bewirtschaftung eines

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 158/95

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die

  • FG München, 24.04.1995 - 11 K 2710/92

    Streit über die teilweise oder volle Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen;

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