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Rechtsprechung
   BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8555
BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97 (https://dejure.org/1997,8555)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1997 - XI B 10/97 (https://dejure.org/1997,8555)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1997 - XI B 10/97 (https://dejure.org/1997,8555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten …

    Auszug aus BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97
    Die Anschaffungskosten der Wohnungen seien um Beträge zu erhöhen, die entgegen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. November 1989 IX R 197/84 (BStBl II 1990, 299) in den Jahren 1979 bis 1981 als Werbungskosten anerkannt worden seien.

    Es stelle sich deshalb die Rechtsfrage, ob die geänderte BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1990, 299) Einfluß auf das Vorhandensein einer Gewinnerzielungsabsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen in 1983 und 1984 habe.

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97
    Damit weiche das FG von der Rechtsprechung des BFH insoweit ab, als der Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht nicht entgegenstehe, daß die Veräußerung der einzelnen Objekte aus persönlichen bzw. finanziellen Zwängen heraus erfolge (vgl. BFH- Urteil vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94), und die innere Tatsache der von Anfang an bestehenden Gewinnerzielungsabsicht bei der Veräußerung von 39 Eigentumswohnungen innerhalb des Fünf- Jahres-Zeitraums durch einen tatsächlich erzielten Gewinn beim Verkauf der Wohnungen dokumentiert werde (…vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).
  • BFH, 07.03.1996 - V R 29/95

    Die Vermietung eines Schiffs, das für längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt …

    Auszug aus BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97
    Der Beschwerdeführer muß in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darlegen, daß diese Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH- Beschluß vom 31. August 1995 I B 62/95, BFH/NV 1996, 226, m. w. N.).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 60/93

    Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97
    Damit weiche das FG von der Rechtsprechung des BFH insoweit ab, als der Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht nicht entgegenstehe, daß die Veräußerung der einzelnen Objekte aus persönlichen bzw. finanziellen Zwängen heraus erfolge (…vgl. BFH- Urteil vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94), und die innere Tatsache der von Anfang an bestehenden Gewinnerzielungsabsicht bei der Veräußerung von 39 Eigentumswohnungen innerhalb des Fünf- Jahres-Zeitraums durch einen tatsächlich erzielten Gewinn beim Verkauf der Wohnungen dokumentiert werde (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).
  • BFH, 31.08.1995 - I B 62/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97
    Der Beschwerdeführer muß in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darlegen, daß diese Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH- Beschluß vom 31. August 1995 I B 62/95, BFH/NV 1996, 226, m. w. N.).
  • BFH, 09.02.1996 - X B 199/95

    Voraussetzungen der formgerechten Erhebung der Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers voneinander abweichenden Rechtssätze sind erkennbar oder doch zumindest in nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620, m. w. N.).
  • BFH, 18.08.1998 - X B 87/98

    Divergenz - Darlegungspflicht - Versagung des Steuererlasses

    Für den allein geltend gemachten Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) wäre es erforderlich gewesen, daß die Kläger einen bestimmten, das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz formuliert hätten, der zu einem ebensolchen Rechtssatz einer (genau benannten) Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Widerspruch steht (…s. u.a. Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 1998 X B 105/97, BFH/NV 1998, 868, …und vom 18. Februar 1998 X B 16-18/97, BFH/NV 1998, 875;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 63; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 19. November 1997 XI B 10/97, BFH/NV 1998, 857, …und vom 12. Februar 1998 VIII B 22/97, BFH/NV 1998, 852, 853, jeweils m.w.N.).
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