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Rechtsprechung
   BFH, 07.05.2009 - XI B 111/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11767
BFH, 07.05.2009 - XI B 111/08 (https://dejure.org/2009,11767)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2009 - XI B 111/08 (https://dejure.org/2009,11767)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - XI B 111/08 (https://dejure.org/2009,11767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Feststellungslast und Vertrauensschutz beim Vorsteuerabzug; Überlange Verfahrensdauer

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungslast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz 1993 ( UStG 1993)

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmer trägt die Feststellungslast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs; Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen …

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - XI B 111/08
    Die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer kann nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht aber auf diejenige des behördlichen Verfahrens gestützt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008 II B 18/08, BFH/NV 2008, 1866, m.w.N.).

    Die Vorschriften der EMRK kommen wegen des öffentlich-rechtlichen Charakters der Besteuerung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht zur Anwendung (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1866, m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen das Gebot wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) wegen überlanger Verfahrensdauer liegt nur dann vor, wenn die Verfahrensdauer des FG auf Umständen beruht, die der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden können und die Dauer des Verfahrens als unverständlich und nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1866).

    Außerdem können sich Schwierigkeiten, die durch eine überlange Verfahrensdauer bei der Sachaufklärung bedingt sind, nur dann zugunsten eines Klägers auswirken, wenn er selbst zur Prozessbeschleunigung beigetragen oder auf diese gedrungen hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1866, m.w.N.).

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - XI B 111/08
    Denn das Finanzgericht (FG) ist entgegen den Ausführungen der Klägerin in der Beschwerdebegründung zu ihren Gunsten ohne weiteres davon ausgegangen, dass die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und C-440/04 --Kittel und Recolta Recycling-- (Slg. 2006, I-6161) zum Vertrauensschutz aufgestellt hat, auf den Streitfall anzuwenden sind (vgl. Seite 12 des Urteils, 2. Absatz) und sich somit die Klägerin auf das Gemeinschaftsrecht berufen kann.
  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - XI B 111/08
    Es ist durch die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt, dass der Unternehmer die Feststellungslast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) trägt (vgl. z.B. Beschluss vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2014 - VII B 131/13

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnten Spruchkörper - …

    Rn. 12 4. Ein Verstoß gegen das Gebot wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) wegen überlanger Verfahrensdauer liegt nur dann vor, wenn die Verfahrensdauer des FG auf Umständen beruht, die dem FG angelastet werden können und die Dauer des Verfahrens als unverständlich und nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 2009 XI B 111/08, BFH/NV 2009, 1472, …und vom 22. Juli 2008 II B 18/08, BFH/NV 2008, 1866).
  • FG Münster, 10.11.2009 - 15 K 1985/05

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner aufgrund Täterschaft/Teilnahme an einer …

    Das geht zu Lasten beider Kläger, weil die U GmbH die Feststellungslast für die Erfüllung aller Voraussetzungen des erklärten Vorsteuerabzugs trägt (BFH-Beschluss vom 07.05.2009, XI B 111/08, BFH/NV 2009, 1472 ).
  • BFH, 06.09.2012 - V B 14/12

    Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung

    Der Steuerpflichtige --hier der Kläger-- trägt die Darlegungslast der Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 UStG (BFH-Beschlüsse 7. Mai 2009 XI B 111/08, BFH/NV 2009, 1472 1.a;… vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368 II.1.).
  • FG Düsseldorf, 21.06.2013 - 1 K 2550/11

    Handel mit Emissionszertifikaten - Mangelnde Entscheidungserheblichkeit der …

    Dies entspricht dem im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsatz, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für alle steuerbefreienden oder steuermindernden Tatsachen trägt (ständige Rechtsprechung des BFH vgl. nur BFH-Beschluss vom 07.05.2009 XI B 111/08, BFH/NV 2009, 1472 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 26.08.2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255;… BFH-Urteil vom 07.07.2005 V R 60/03, BFH/NV 2006, 139).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 K 2757/08

    Überlange Verfahrensdauer

    Außerdem können sich Schwierigkeiten, die durch eine überlange Verfahrensdauer bei der Sachaufklärung bedingt sind, nur dann zugunsten eines Klägers auswirken, wenn er selbst zur Prozessbeschleunigung beigetragen oder auf diese gedrungen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 07. Mai 2009 - XI B 111/08, BFH/NV 2009, 1472).
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