Rechtsprechung
| BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerpflicht für im Rahmen eines Unternehmensspiel erhaltene Zahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 15 Abs. 2, 22 Nr. 3 EStG
Einkommensteuer; Provisionen für die Anwerbung zur Beteiligung an einem ,,Schneeballsystem''
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
Einnahmen aus dem "Unternehmensspiel Life" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Auszug aus BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96
Es verweist auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 1996 X B 15/96 (BFH/NV 1996, 743), nach dem keine ernstlichen Zweifel bestehen, daß die im Rahmen des Unternehmensspiels erhaltenen Zahlungen der Einkommensbesteuerung unterliegen.Der Senat folgt insoweit der Auffassung des X. Senats des BFH und verweist hinsichtlich der Begründung auf den Beschluß in BFH/NV 1996, 743, der den Antragstellern und dem FA bekannt ist.
- FG Münster, 28.11.1995 - 13 V 3276/95
Auszug aus BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96
Zur Begründung seiner Entscheidung verwies es auf die Ausführungen des FG Münster in den Beschlüssen vom 4. Juli/28. November 1995 13 V 1961/95 E, 2342/95 G, 3276/95 E, G (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 267).
- BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion
Der hier gegebene Zusammenhang von Leistung und ausbedungener Provision markiert den Unterschied zur bloßen Teilnahme an einem Glücksspiel, die lediglich die "Chance" vermittelt, bei dem Spiel auch zu gewinnen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658). - FG Münster, 18.01.2010 - 5 K 1986/06
Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" als sonstige Einkünfte
Insoweit unterscheide sich der Schenkkreis erheblich von dem dem BFH-Beschluss vom 14.5.1997 (Az. XI B 145/96) zugrunde liegenden Spiel "Life".Wird dagegen ein Entgelt für die Anwerbung neuer Interessenten zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen gezahlt, liegt kein reines Glücksspiel, sondern eine steuerpflichtige Leistung vor (…BFH-Beschlüsse vom 28.6.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743 und vom 14.5.1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658).
- BFH, 25.11.2005 - V B 16/04
Gerichtskundige Tatsachen
c) Das FA musste nicht damit rechnen, dass das FG ohne Anhörung des benannten Zeugen den Kläger als Arbeitnehmer beurteilen werde, denn das Unternehmensspiel "Life" war über das ganze Bundesgebiet verbreitet und Gegenstand mehrerer BFH-Entscheidungen, von Entscheidungen verschiedener FG sowie Entscheidungen von Amts- und Landgerichten in Steuerstrafverfahren gegen Mitspieler, in denen die Selbständigkeit der Mitspieler entweder nicht in Frage gestellt (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743; vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) oder ausdrücklich bejaht worden war (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Juni 1997 5 K 405/97 U, und Beschluss vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 507); auf diese Entscheidungen und deren Inhalt sowie weiter darauf, dass X als Zeuge in einem Steuerstrafverfahren gegen einen Mitarbeiter die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter bestätigt habe, hatte das FA im Schriftsatz vom 16. August 2000 ausdrücklich hingewiesen und zunächst vorsorglich, dann nochmals ausdrücklich mit Schriftsatz vom 31. Mai 2001 die Vernehmung des X beantragt für den Fall, dass das FG dennoch insoweit Zweifel habe. - FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 …
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