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| BFH, 09.11.1995 - XI B 149/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Bevollmächtigten aufgrund der Annahme der nicht ausreichenden Möglichkeit des Nachkommens der prozessualen Mitwirkungspflicht des Klägers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.11.1988 - IV B 77/88
Aufhebung eines Urteils wegen geänderter Umstände
Auszug aus BFH, 09.11.1995 - XI B 149/94
Der Senat kann die vom FG getroffene Anordnung deshalb nur daraufhin überprüfen, ob das FG von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist oder von seinem Ermessen in zweckwidriger Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Beschluß vom 14. November 1988 IV B 77/88, BFH/NV 1989, 515). - BFH, 20.09.1979 - VII B 20/79
Steuerbevollmächtigter - Widerruf der Bestellung zum Steuerbevollmächtigter - …
Auszug aus BFH, 09.11.1995 - XI B 149/94
Schließlich steht auch der Umstand, daß der Kläger selbst als Steuerberater zugelassen ist, der Anordnung auf Bestellung eines Bevollmächtigten für ihn nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluß vom 20. September 1979 VII B 20/79, BFHE 128, 489, BStBl II 1979, 778). - BFH, 09.08.1974 - V B 23/74
Bestellung eines Bevollmächtigten - Anordnung - Rechtfertigung der Anordnung - …
Auszug aus BFH, 09.11.1995 - XI B 149/94
Auf diese Erwägungen kann eine Anordnung nach § 62 Abs. 1 Satz 2 FGO gestützt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 9. August 1974 V B 23/74, BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17). - BFH, 12.02.1986 - IV B 54/85
Zwischenrechtsstreit über die Bestellung eines Bevollmächtigten
Auszug aus BFH, 09.11.1995 - XI B 149/94
Zwar würde die vom FG getroffene Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen, ab dem Zeitpunkt ihrer Rechtskraft bewirken, daß der Kläger die Postulationsfähigkeit verliert; bis zum Eintritt der Rechtskraft des die Anordnung enthaltenden Beschlusses bleibt die Postulationsfähigkeit des Klägers jedoch erhalten (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Februar 1986 IV B 54/85, BFH/NV 1986, 616).
- FG Thüringen, 19.04.2005 - I 401/04
Anordnung der Bestellung eines Bevollmächtigten nach § 62 Abs. 1 Satz 2 FGO
Der Kläger kann mit der Rechtskraft dieses Beschlusses, abgesehen von der Bestellung eines Bevollmächtigten, keine wirksamen Prozesshandlungen mehr vornehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1995 XI B 149/94, BFH/NV 1996, 481, …und vom 12. Februar 1986 IV B 54/85, BFH/NV 1986, 616).
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