Rechtsprechung
| BFH, 07.03.1996 - XI B 17/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmitteleinlegung bei unrichtiger oder unterbliebener Belehrung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.10.1986 - IX R 186/85
Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung durch das Finanzgericht
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - XI B 17/96
Damit fehlt es an dem Erfordernis der Zulassung durch das FG; denn diese muß ausdrücklich erfolgen (BFH-Beschluß vom 23. Oktober 1986 IX R 186/85, BFH/NV 1988, 108). - BFH, 12.02.1987 - V R 116/86
Rechtsmittelbelehrung - Verfahrensrevision - Revision - Frist
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - XI B 17/96
Eine Rechtsmittelbelehrung ist u. a. dann unrichtig im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie nicht angibt, welches Rechtsmittel im konkreten Fall zulässig ist (Zwischenurteil des BFH vom 12. Februar 1987 V R 116/86, BFHE 149, 120, BStBl II 1987, 438). - BFH, 02.12.1987 - V B 105/87
Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - XI B 17/96
In diesem Fall muß sich aus dem Zusammenhang mit der Entscheidung des FG ergeben, welche der Alternativen zutrifft (BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1987 V B 105/87, BFH/NV 1988, 787). - BFH, 14.08.1986 - VIII R 107/84
Vorliegen eines wirksamen Empfangsbekenntnis zum Beweis eines fristgemäß …
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - XI B 17/96
Leitet er das Empfangsbekenntnis nicht zurück, so kann als Zustelltag derjenige Tag angesehen werden, den der Empfänger als den Tag angibt, an dem er das Urteil erhalten hat und der nach den sonstigen Anhaltspunkten der wahrscheinliche Zustelltag ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103).
- BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
Einkommensteuer - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung - …
Sende der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis nicht zurück, stehe aber fest, dass er die Einspruchsentscheidung erhalten habe, sei als Zustellungstag der Tag anzunehmen, an dem er das Schriftstück bei normalem Verlauf erstmals erhalten haben könne (…Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103; vom 7. März 1996 XI B 17/96, BFH/NV 1996, 755).Für die Fristberechnung ist nach der Rechtsprechung der vom Empfänger angegebene Zustellungstag zugrunde zu legen, sofern dieser Tag nach den sonstigen Anhaltspunkten der wahrscheinliche Zeitpunkt der Zustellung war (BFH-Entscheidungen vom 20. August 1982 VIII R 58/82, BFHE 136, 348, BStBl II 1983, 63; in BFH/NV 1987, 103, und in BFH/NV 1996, 755).
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