Rechtsprechung
| BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Frage nach den Abzugsvoraussetzungen für vorweggenommene Betriebsausgaben bereits geklärt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 12.10.2006 - VI 238/06
- BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Finanzierungskosten für Bauerwartungsland
Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
Ein solcher Abzug kommt von dem Zeitpunkt an in Betracht, in dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761). - BFH, 15.04.1992 - III R 96/88
Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
Sind bereits vor der Betriebseröffnung Aufwendungen angefallen, so sind sie als vorab entstandene Betriebsausgaben abziehbar, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 160/82
Abstandszahlung - Vertragsrücktritt - Werbungskosten
Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
Aufwendungen können selbst dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu den erstrebten Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einnahmen besteht (BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 160/82, BFHE 140, 216, BStBl II 1984, 307). - BFH, 03.04.2007 - VIII B 101/06
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 101/06, BFH/NV 2007, 1343). - BFH, 09.02.2006 - X B 107/05
Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung
Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn eine im konkreten Fall entscheidungserhebliche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938).
- FG Hamburg, 20.09.2016 - 5 K 28/15
Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als …
Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 BStBl II 2013, 279; BFH-Beschluss vom 13.12.2007 XI B 175/06, juris;… Heinecke in Schmidt, Einkommensteuergesetz 35. Auflage 2016, § 4 Rn. 484 f.).
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