Rechtsprechung
| BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
NZB: Beweiswürdigung, offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler - datenbank.nwb.de
Willkürliche oder greifbar gesetzeswidrige Entscheidungen können die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 2733/01
- BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.06.2002 - III B 28/02
NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf …
Auszug aus BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06
Die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) gerügte fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung stellt keinen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dar, der zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Zulassung der Revision erfordern würde (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, und vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474, jeweils m.w.N.). - BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06
Die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) gerügte fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung stellt keinen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dar, der zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Zulassung der Revision erfordern würde (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, …und vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474, jeweils m.w.N.). - BFH, 05.03.2001 - III B 119/00
Anfechtbarkeit von Entscheidungen - Untätigkeit des FG - Prozessleitende …
Auszug aus BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06
Greifbare Gesetzwidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2001 III B 119/00, BFH/NV 2001, 1036). - BFH, 24.07.2002 - III B 54/02
NZB; Verfahrensfehler; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06
Eine Entscheidung ist nur dann (objektiv) willkürlich in diesem Sinn, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2002 III B 54/02, BFH/NV 2002, 1488).
- BFH, 09.11.2011 - II B 105/10
Willkürliche Beweiswürdigung; Überraschungsentscheidung
Rn. 8 Zwar kann, wie bereits dargelegt (oben 1.a), auch eine Beweiswürdigung im Einzelfall so offensichtliche Fehler von erheblichem Gewicht aufweisen, dass sie jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft und ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung bestehen kann (BFH-Beschlüsse vom 30. März 2007 XI B 177/06, BFH/NV 2007, 1340;… in BFH/NV 2008, 781;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70). - BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen …
Rn. 16 Es ist nicht erkennbar, warum die vom FG vorgenommene Sachverhaltswürdigung offensichtliche Fehler von so erheblichem Gewicht aufweisen soll, dass sie jedem Zweck einer Sachverhaltswürdigung zuwiderliefe und ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung bestünde (vgl. zur willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Beweiswürdigung: BFH-Beschlüsse vom 30. März 2007 XI B 177/06, BFH/NV 2007, 1340, …und vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781). - BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06
Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von …
Zwar kann auch eine Beweiswürdigung im Einzelfall so offensichtliche Fehler von erheblichem Gewicht aufweisen, dass sie jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft und ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (BFH-Beschluss vom 30. März 2007 XI B 177/06, BFH/NV 2007, 1340).
- BFH, 28.09.2012 - III B 36/12
Rechtsmittel - materielle Richtigkeit eines Bescheids - Wirksamkeit
Rn. 7 b) Die von der Klägerin gerügte fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung stellt auch keinen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dar, der zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO die Zulassung der Revision erfordern würde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 2007 XI B 177/06, BFH/NV 2007, 1340;… vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, …und vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474, jeweils m.w.N.). - BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke - …
Rn. 16 a) Dieser Zulassungsgrund liegt zwar auch bei einem offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. März 2007 XI B 177/06, BFH/NV 2007, 1340). - BFH, 05.05.2009 - I B 197/08
Voraussetzungen für Revisionszulassung wegen groben Rechtsfehlers - Rüge der …
Zwar kann § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Grundsatz eingreifen, wenn das Urteil des FG auf einer Beweiswürdigung beruht, die unter offensichtlichen und schwerwiegenden Fehlern leidet (BFH-Beschluss vom 30. März 2007 XI B 177/06, BFH/NV 2007, 1340).
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