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| BFH, 13.04.2000 - XI B 2/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Grund und Boden - Erschließungsmaßnahmen - Finanzierungskosten - Anschaffungskosten - Betriebsbereiter Zustand eines Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.07.1997 - III R 114/95
Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen
Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI B 2/99
Nach dem BFH-Urteil vom 3. Juli 1997 III R 114/95 (BFHE 183, 504, BStBl II 1997, 811) sind Erschließungskosten (z.B. der Anschluss an die Wasserversorgung) auch dann Anschaffungskosten des Grund und Bodens, wenn sie nach der Geschossfläche berechnet werden. - BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
Öffentliche Ausgaben im Sinne von Erschließungsbeiträgen als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI B 2/99
Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i.S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178).
- FG Münster, 06.02.2003 - 4 K 4164/00
Anschaffungskosten Grund/Boden - Herstellungskosten Gebäude
Denn für die steuerliche Beurteilung ist es ohne Bedeutung, nach welchen Maßstäben die Beiträge erhoben und bemessen werden (ebenso für den Fall, dass Erschließungskosten nach der Geschossfläche berechnet werden, BFH Urteil vom 13.04.2000 XI B 2/99, BFH/NV 2000, 1094). - FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 2398/17
Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen …
Rn. 121 Die Beiträge der Klägerin zur Finanzierung der erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit im Sinne des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, im vorliegenden Fall nicht vom Veräußerungspreis abzuziehen sind (BFH, Urteil vom 18.September 1964 - VI 100/63 S -, BFHE 81, 233, BStBl III 1965, 85; BFH, Urteil vom 16.November 1982 - VIII R 167/78 -, BFHE 137, 55, BStBl II 1983, 111; BFH…, Urteil vom 14. März 1989 - IX R 138/88 -, BFH/NV 1989, 633; BFH…, Urteil vom 27. September 1991 - III R 76/89 -, BFH/NV 1992, 488BFH…, Urteil vom 16. Juli 1996 - IX R 55/94 -, BFH/NV 1997, 178; BFH, Beschluss vom 13. April 2000 - XI B 2/99 -, BFH/NV 2000, 1094). - FG Köln, 29.06.2022 - 5 K 1094/20
Berücksichtigung des Auflösungsertrags eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens …
Rn. 29 Erschließungskosten dienten im Allgemeinen dazu, das Grundstück baureif und damit betriebsbereit" zu machen (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB) und die allgemeine Nutzbarkeit des Grund und Bodens zu erweitern (BFH vom 04.11.1986 VIll R 322/83, BStBI II 1987, 333; vom 13.04.2000 XI B 2/99, BFH/NV 2000, 1094).
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