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Rechtsprechung
   BFH, 10.05.2000 - XI B 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10764
BFH, 10.05.2000 - XI B 20/99 (https://dejure.org/2000,10764)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2000 - XI B 20/99 (https://dejure.org/2000,10764)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - XI B 20/99 (https://dejure.org/2000,10764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Begründungsanforderungen - Kommanditist einer GmbH & Co. KG - Grundstücksveräußerung durch Gesellschafter - Verkauf von Ferienhäusern

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 10.05.2000 - XI B 20/99
    Die Kläger werfen zwar die Rechtsfrage auf, ob die Grundsätze des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) auch für den Fall gelten, in dem der die Grundstücke veräußernde Gesellschafter Kommanditist einer GmbH & Co. KG ist.

    Eine i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ordnungsgemäß erhobene Divergenzrüge setzt die Darlegung voraus, dass das vorinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der näher angeführten Rechtsprechung des Revisionsgerichts (hier Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) nicht übereinstimmt.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 10.05.2000 - XI B 20/99
    Allein die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin einer KG macht eine GmbH & Co. KG noch nicht zur Kapitalgesellschaft (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Auszug aus BFH, 10.05.2000 - XI B 20/99
    Eine ausreichende Darlegung des Klärungsbedarfs ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis der Kläger auf den Beschluss des BFH vom 20. Mai 1998 III B 9/98 (BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721).
  • BFH, 10.04.2003 - X B 109/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

    Der Senat kann die in der Rechtsprechung des BFH bislang nicht endgültig geklärte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II. 4. d, m.w.N. aus der Rechtsprechung) und in der Literatur (vgl. die Nachweise zur Kontroverse im BFH-Beschluss in BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II. 4. d) unterschiedlich beantwortete Frage offen lassen, ob die vom Großen Senat des BFH im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 für die Personengesellschaft entwickelten, nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2000 XI B 20/99, BFH/NV 2000, 1337) auch auf die GmbH & Co. KG anzuwendenden Grundsätze von der fehlenden "Abschirmwirkung" der Gesellschaft auch auf die Kapitalgesellschaft ausgedehnt werden können.
  • BFH, 16.10.2001 - X R 128/97

    Erledigung des Rechtsstreits - Kostenentscheidung - Hauptsachenerledigung - …

    * Zutreffend wurde diese Entscheidung im Rahmen des angefochtenen Einkommensteuerbescheids und nicht etwa in einem Grundlagenbescheid getroffen, weil insoweit allein Tatbestandsverwirklichung (Einkünfteerzielung) in der Person des Klägers, nicht der Gesellschaft in Frage steht (vgl. dazu: BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3., und vom 10. Mai 2000 XI B 20/99, BFH/NV 2000, 1337; zur Abgrenzung und zum entsprechenden Problem auf der Ebene der Gesellschaft: BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
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