Rechtsprechung
| BFH, 11.09.1996 - XI B 210/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sinn und Zweck der Begründungspflicht einer Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 11.09.1996 - XI B 210/95
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) erfordert, daß in der Beschwerdeschrift konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung über den Einzelfall hinaus eingegangen wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, m. w. N.). - BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 11.09.1996 - XI B 210/95
Der Begründungszwang soll den BFH davon entlasten, selbst die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache anhand der Akten ermitteln zu müssen (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625). - BFH, 11.01.1995 - V B 45/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 11.09.1996 - XI B 210/95
Der nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangene Schriftsatz der Kläger, in dem zumindest die Rechtsfrage herausgestellt ist, vermag schon deshalb zu keiner anderen Beurteilung zu führen, weil die bis zum Ende der Beschwerdefrist fehlende Darlegung i. S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO später nicht mehr nachgeholt werden kann (BFH-Beschluß vom 11. Januar 1995 V B 45/94, BFH/NV 1995, 804, m. w. N.).
- BFH, 10.09.1997 - X B 5/97 - in den nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO ) von einem Monat, also nach dem 16. Dezember 1996, eingereichten Schriftsätzen enthalten ist und nicht nur erläuternden Charakter hat (…Gräber, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 51 f. und Rz. 55;… s. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128 a. E., und vom 11. September 1996 XI B 210/95, BFH/NV 1997, 298);.
- BFH, 19.06.1997 - X B 183/96
Substantiierte Beschwerdebegründung bei Rüge von Verfahrensfehlern in Bezug auf …
Die in der Beschwerdebegründung hervorgehobene Unterscheidung echte/unechte Betriebsaufspaltung ist ebensowenig entscheidungserheblich wie gewisse -- in der Beschwerdebegründung nicht angesprochene -- Nuancierungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- zu den besonderen Anforderungen an die Darlegungspflicht in Fällen der vorliegenden Art (…Gräber, a.a.O., Rz. 55 ff.;… BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 I B 44/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 11. September 1996 XI B 210/95, BFH/NV 1997, 298, jew. m. w. N.).
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