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Rechtsprechung
   BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11398
BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04 (https://dejure.org/2005,11398)
BFH, Entscheidung vom 31.10.2005 - XI B 221/04 (https://dejure.org/2005,11398)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - XI B 221/04 (https://dejure.org/2005,11398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung; häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Abzug der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04
    Das von den Klägern zitierte Urteil des FG München hat der erkennende Senat mit Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00 (BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185) aufgehoben.
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …

    Auszug aus BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04
    Hat der BFH aber bereits über die Rechtsfrage entschieden, so ist darzulegen, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH für erforderlich gehalten wird und warum die bisherige Rechtsprechung nicht auf eine möglicherweise veränderte Rechtslage übertragen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, …und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04

    Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …

    Auszug aus BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04
    Der BFH hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit der Auslegung der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG befasst und in diesen Entscheidungen auch die Auffassung vertreten, dass die Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei (vgl. nur BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344, …und vom 17. Juni 2004 IV R 33/02, BFH/NV 2005, 174, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04
    Hat der BFH aber bereits über die Rechtsfrage entschieden, so ist darzulegen, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH für erforderlich gehalten wird und warum die bisherige Rechtsprechung nicht auf eine möglicherweise veränderte Rechtslage übertragen werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 33/02

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten

    Auszug aus BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04
    Der BFH hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit der Auslegung der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG befasst und in diesen Entscheidungen auch die Auffassung vertreten, dass die Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei (vgl. nur BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344, und vom 17. Juni 2004 IV R 33/02, BFH/NV 2005, 174, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99

    Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches …

    Auszug aus BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04
    Nach der Entscheidung des FG München vom 8. November 2000 1 K 3219/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 264) sei § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auszulegen; die "Mittelpunktregelung" verstoße mehrfach gegen Verfassungsrecht.
  • BFH, 11.01.1991 - III R 70/88

    Geltendmachung von Krankenbehandlungskosten als aussergewöhnliche Belastungen - …

    Auszug aus BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04
    Hinsichtlich des Abzugs von Arznei- und Heilmittelkosten hat der BFH bereits entschieden, dass auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel abziehbar sind, soweit ihre Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird (z.B. BFH-Urteil vom 11. Januar 1991 III R 70/88, BFH/NV 1991, 386).
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