Rechtsprechung
| BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Unterlassene Beweiserhebung - datenbank.nwb.de
Kein Verfahrensmangel in Zusammenhang mit unterlassener Beweiserhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 14.11.2002 - 15 K 5071/97
- BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.05.1995 - IV B 97/94
Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem …
Auszug aus BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02
Tatsächlich richtet sich der Angriff des Klägers nicht gegen unterlassene Beweiserhebungen, sondern gegen die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des FG über die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung in Zusammenhang mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (dazu vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 1995 IV B 97/94, BFH/NV 1995, 970;… Schmidt/Weber-Grellet, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., 2003, § 5 Rz. 550 "Abfindung", "Soziallasten", m.w.N.). - BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung - …
Auszug aus BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02
Von einer Beweiserhebung kann ein FG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. absehen, wenn es die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache unterstellt (BFH-Beschlüsse vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, m.w.N;… vom 3. April 2003 XI B 60/02, BFH/NV 2003, 1034). - BFH, 03.04.2003 - XI B 60/02
Nebeneinander von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Auszug aus BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02
Von einer Beweiserhebung kann ein FG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. absehen, wenn es die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache unterstellt (…BFH-Beschlüsse vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, m.w.N; vom 3. April 2003 XI B 60/02, BFH/NV 2003, 1034).
- BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen
Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten bezeichneten Beweismittels darf im Regelfall nur dann verzichtet werden, wenn das Beweismittel nicht erreichbar oder die Beweistatsache rechtsunerheblich ist oder wenn die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt werden kann (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 V R 54/96, BFH/NV 1998, 174; BFH-Beschluss vom 9. Januar 2004 XI B 236/02, BFH/NV 2004, 654). - BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01
Private Nutzung betrieblicher Kfz
Das Tatsachengericht braucht nicht aus verfahrensrechtlichen Gründen Tatsachen ermitteln, auf die es nach seiner Rechtsauffassung nicht ankommt (…Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 226 und 228; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 115; zur Wahrunterstellung: vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2004 XI B 236/02, BFH/NV 2004, 654;… vom 19. März 2002 I B 88/99, BFH/NV 2002, 1305). - BFH, 06.03.2007 - I B 108/06
Ablehnung einer beantragten Zeugenvernehmung als Verfahrensmangel
Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten bezeichneten Beweismittels darf im Regelfall nur verzichtet werden, wenn das FG die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (…s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 1985 VII R 164/84, BFH/NV 1986, 674;… vom 19. Juni 1997 V R 54/96, BFH/NV 1998, 174; BFH-Beschluss vom 9. Januar 2004 XI B 236/02, BFH/NV 2004, 654). - BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01
Unterzeichnung des Urt. durch jüngeren Beisitzer; ordnungsgemäße Rüge der …
Von einer Beweiserhebung kann ein FG aber nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. absehen, wenn es die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen unterstellt (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2004 XI B 236/02, BFH/NV 2004, 654, m.w.N.).
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