Rechtsprechung
| BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Vorliegen einer Divergenz; Mindestangaben in der Eingangsrechnung zur erbrachten Leistung als Voraussetzung für geltend gemachten Vorsteuerabzug
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Vorliegen einer Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 09.11.2007 - 7 K 240/06
- BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.04.2007 - V R 48/04
Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell
Auszug aus BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07
Auch der Vortrag des Klägers, ein schwerer Rechtsanwendungsfehler gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO liege darin, dass das FG abweichend von der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BFH/NV 2007, 2035) Vertrauensschutzgesichtspunkte nicht berücksichtigt habe, führt nicht zur Zulassung der Revision. - BFH, 10.11.1994 - V R 45/93
Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?
Auszug aus BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07
Denn die Entscheidung des FG ist das Ergebnis einer Würdigung der von ihm festgestellten tatsächlichen Umstände des Einzelfalls (z.B. BFH-Urteil vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395). - BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07
An diese Würdigung der tatsächlichen Feststellungen ist der BFH gebunden, zumal auch insoweit kein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung erkennbar ist, der zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Zulassung der Revision erfordern würde (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798). - BFH, 21.01.1993 - V R 30/88
Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als …
Auszug aus BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07
Der Kläger trägt vor, das FG habe seiner Entscheidung folgenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt: "Andere Erkenntnismittel können nur dann berücksichtigt werden, wenn auf sie in der Rechnung verwiesen wird." Diese Aussage stehe im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Januar 1993 V R 30/88 (BFHE 170, 283, BStBl II 1993, 384), wonach das Abrechnungspapier, das dem geltend gemachten Vorsteuerabzug zugrunde liegt, lediglich Angaben tatsächlicher Art enthalten muss, die --ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel-- die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist. - BFH, 17.03.2006 - III B 135/05
Volljähriges Kind - Auszahlung des Kindergeldes
Auszug aus BFH, 17.04.2008 - XI B 248/07
Dieses Vorbringen allein vermag die Zulassung der Revision aber nicht zu begründen (BFH-Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285).
- BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14
Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …
Rn. 14 Im Übrigen liegt bei einer abweichenden Würdigung verschiedener Sachverhalte in Bezug auf die Frage, ob ein Verweis in einer Rechnung auf ergänzende Unterlagen hinreichend eindeutig ist oder nicht, keine zur Zulassung wegen Divergenz führende Nichtübereinstimmung im Rechtsgrundsätzlichen vor (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2007 V B 49/06, BFH/NV 2007, 1683, unter II.1.; vom 17. April 2008 XI B 248/07, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R607, unter 2.; vom 16. Juni 2009 XI B 119/08, ZSteu 2009, R818).
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