Rechtsprechung
| BFH, 22.05.2003 - XI B 29/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; FGO § 69 Abs. 2, 3
Kürzung des Vorwegabzugs, sozialversicherungsfreier Arbeitslohn eines Ehegatten - datenbank.nwb.de
Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bei sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn des Ehegatten ernstlich zweifelhaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten
Auszug aus BFH, 22.05.2003 - XI B 29/03
Mit Beschluss vom 14. April 2003 XI B 226/02 (BFH/NV 2003, 995) hat der erkennende Senat entschieden, dass ernstliche Zweifel bestehen, ob der zusammenveranlagten Ehegatten für Vorsorgeaufwendungen zustehende Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG um 16 v.H. des Arbeitslohns des Ehegatten zu kürzen ist, für den keine Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden und der auch nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört. - BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
Kürzung des Vorwegabzuges
Auszug aus BFH, 22.05.2003 - XI B 29/03
Wie dem Beschluss zu entnehmen ist, ist das FG zu Recht davon ausgegangen, dass der Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) im Streitfall nicht einschlägig ist.
- BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Kürzung Vorwegabzug
Die Tatsache, dass die Klägerin sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn bezogen hat, führt nicht dazu, dass der Kürzung des den Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG) auch der Arbeitslohn des Klägers zugrunde zu legen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BFH/NV 2004, 701; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 XI B 29/03, BFH/NV 2003, 1409). - FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 4917/99
Kürzung des Vorwegabzugs auch bei Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft …
Da die gesetzliche Regelung bei der Kürzung des Vorwegabzugs auf "den Steuerpflichtigen" verweist, kann die Kürzung damit nur auf die Einnahmen desjenigen Ehegatten bezogen werden, in dessen Person die Kürzungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind (siehe z.B. Finanzgericht -FG- Köln vom 11.12.2002 14 K 3670/02, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 611 [Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen XI R 11/03 anhängig] mit zustimmender Anmerkung Büchter-Hole, EFG 2003, 525 f.; die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsauffassung ist nach den BFH-Beschlüssen vom 14.04.2003 XI B 226/02, BStBl II 2003, 708 [zu FG Baden-Württemberg vom 28.10.2002 5 V 26/02, nicht veröffentlicht] und vom 22.05.2003 XI B 27/03 [juris STRE200350882 - zu FG Münster vom 14.01.2003 12 V 6514/02 E, EFG 2003, 524] bzw. XI B 29/03 [BFH/NV 2003, 1409 - zu Schleswig-Holsteinisches FG vom 27.01.2003 3 V 236/02, EFG 2003, 524] jedenfalls "ernstlich zweifelhaft").
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