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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38600
BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12 (https://dejure.org/2012,38600)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2012 - XI B 48/12 (https://dejure.org/2012,38600)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - XI B 48/12 (https://dejure.org/2012,38600)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Rechtskraftwirkung

  • openjur.de

    Rechtskraftwirkung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 110 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UStG § 1 Abs 1a
    Rechtskraftwirkung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtskraftwirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 1 Abs 1a UStG 2005
    Rechtskraftwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 110 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Veräußerung eines Gewerbebetriebes, da über die Frage der Geschäftsäußerung im Ganzen bereits mit Bindungswirkung entschieden war

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung der materiellen Rechtskraft im Falle einer Beiladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender …

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12
    Rn. 3 Mit Urteil vom 25. November 2010 6 K 2114/08 hat das Finanzgericht (FG) eine Geschäftsveräußerung im Ganzen zwischen dem Kläger und M verneint und der Klage der M gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerbescheid für 2004 stattgegeben.

    Das FG hatte den Kläger zum Verfahren 6 K 2114/08 beigeladen.

    Das Urteil ist rechtskräftig und in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 746 veröffentlicht.

    Das FG wies die Klage gegen den Umsatzsteuer-Änderungsbescheid für 2007 vom 10. März 2011 im Wesentlichen mit der Begründung ab, mit rechtskräftigem Urteil vom 25. November 2010 6 K 2114/08 sei bereits über den Streitgegenstand entschieden worden.

    Streitgegenstand des Urteils vom 25. November 2010 6 K 2114/08 sei nicht lediglich der Umsatzsteuerbescheid der M für das Jahr 2004 gewesen, sondern der diesem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegende streitige Lebenssachverhalt, die steuerliche Beurteilung des Verkaufs der Kundenliste.

    Das FG verkenne § 110 FGO, da der Sachverhalt, über den das FG vorliegend zu entscheiden gehabt habe, nicht Streitgegenstand des Verfahrens 6 K 2114/08 gewesen sei.

    Streitgegenstand des Verfahrens 6 K 2114/08 sei der gegen M ergangene Umsatzsteuerbescheid für 2004 gewesen.

    Denn das FG hat zutreffend angenommen, dass diese Rechtsfrage bereits durch das Urteil vom 25. November 2010 6 K 2114/08 mit Bindungswirkung gegenüber der Klägerin (§ 110 FGO) entschieden war.

    Rn. 12 Entgegen der Ansicht des Klägers wurde daher in dem die Geschäftsveräußerung im Ganzen verneinenden, rechtskräftigen Urteil vom 25. November 2010 6 K 2114/08, in dem er als Beigeladener Beteiligter war, auch über die steuerliche Behandlung des Verkaufs der Kundenliste bindend entschieden.

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 66/97

    Rechtskraftwirkung eines Urteils; Drittaufwand

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12
    Es kommt demnach für die Bindungswirkung auf den vom FG seiner Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Sachverhalt und auf die hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen an (…vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1989 VII R 3/88, BFH/NV 1990, 650; vom 26. November 1998 IV R 66/97, BFH/NV 1999, 788; Lange in HHSp, § 110 FGO Rz 48, 54, 62, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Rz 10, 16, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.1989 - VII R 3/88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids - …

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12
    Es kommt demnach für die Bindungswirkung auf den vom FG seiner Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Sachverhalt und auf die hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen an (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1989 VII R 3/88, BFH/NV 1990, 650;… vom 26. November 1998 IV R 66/97, BFH/NV 1999, 788; Lange in HHSp, § 110 FGO Rz 48, 54, 62, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Rz 10, 16, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2016 - VIII R 16/14

    Zur Rechtskraftwirkung gerichtlicher Urteile

    Zu deren Auslegung sind erforderlichenfalls Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen, ohne dass die Begründung eines Urteils als solche bzw. die Urteilselemente rechtskraftfähig wären (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 779; vom 19. Dezember 2006 VI R 63/02, BFH/NV 2007, 924, BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 XI B 48/12, BFH/NV 2013, 230;… vom 27. August 2014 XI B 32/14, BFH/NV 2014, 1897, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des …

    Der Streitgegenstand wird durch den Klageanspruch und den Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d.h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2012 XI B 48/12, BFH/NV 2013, 230, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2015 - III B 39/15

    Verhältnis Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellungsklage …

    Rn. 7 Der Streitgegenstand wird durch den Klageanspruch und den Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden Sachverhalt (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2012 XI B 48/12, BFH/NV 2013, 230, Rz 11; Lange in HHSp, § 110 FGO Rz 48 und 35 f.).
  • FG Köln, 18.07.2024 - 1 K 1628/21

    Streit um die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht im Rahmen der …

    Zu deren Auslegung sind erforderlichenfalls Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen, ohne dass die Begründung eines Urteils als solche bzw. die Urteilselemente rechtskraftfähig wären (vgl. BFH, Urteil v. 19.12.2006 - VI R 63/02, BFH/NV 2007, 924, Beschlüsse v. 25.10.2012 - XI B 48/12, BFH/NV 2013, 230;… v. 27.08.2014 - XI B 32/14, BFH/NV 2014, 1897, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 - 11 K 11142/25

    Übereinstimmender Streitgegenstand bei klageabweisendem Urteil nach fehlender …

    Zu deren Auslegung sind erforderlichenfalls Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen, ohne dass die Begründung eines Urteils als solche bzw. die Urteilselemente rechtskraftfähig wären (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - XI B 48/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2013, 230).
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