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| BFH, 18.02.1998 - XI B 63/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.10.1991 - V B 146/91
Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Gewährung von Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 18.02.1998 - XI B 63/97
§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, wonach bei vorheriger Erledigung eines angefochtenen Verwaltungsakts unter bestimmten Voraussetzungen die Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig ist, gilt nicht für das Beschwerdeverfahren (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 1991 V B 146/91, BFH/NV 1992, 402).
- BFH, 09.09.2003 - VI B 63/02
Rechtsschutzbedürfnis; Versagung der Akteneinsicht
Die Prozessbevollmächtigten haben verkannt, dass für das Beschwerdeverfahren eine dem § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO (Fortsetzungsfeststellungsklage) entsprechende Vorschrift fehlt (…BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1991 V B 146/91, BFH/NV 1992, 402; vgl. auch BFH-Beschluss vom 18. Februar 1998 XI B 63/97, BFH/NV 1998, 991). - BFH, 28.03.2007 - III B 118/05
NZB: Erledigung der Hauptsache, Rechtsschutzbedürfnis
§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der nach Erledigung eines angefochtenen Verwaltungsakts unter bestimmten Voraussetzungen den Übergang zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage ermöglicht, gilt nicht für das Beschwerdeverfahren und kann auch nicht analog angewendet werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1991 V B 146/91, BFH/NV 1992, 402; vom 18. Februar 1998 XI B 63/97, BFH/NV 1998, 991, …und vom 9. September 2003 VI B 63/02, BFH/NV 2004, 207). - BFH, 21.11.2007 - XI B 46/07
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens nach …
Eine Feststellung entsprechend § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO scheidet schon deswegen aus, weil diese Norm im Beschwerdeverfahren nicht anzuwenden ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 18. Februar 1998 XI B 63/97, BFH/NV 1998, 991; vom 15. Dezember 2003 X B 1118/03, nicht veröffentlicht). - BFH, 15.12.2003 - X B 118/03
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Aufhebung des angefochtenen FG-Beschl., wenn …
Nachdem der vom FG gesetzte Endtermin der Aussetzung des Verfahrens verstrichen ist, kann der erkennende Senat auch nicht entsprechend § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit des gerichtlichen Aussetzungsbeschlusses befinden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1998 XI B 63/97, BFH/NV 1998, 991).
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