Rechtsprechung
| BFH, 27.07.2001 - XI B 69/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.07.2000 - XI B 152/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 27.07.2001 - XI B 69/00
Zu der nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. gebotenen Darlegung gehört auch, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung zu der für grundsätzlich gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher noch keine Klärung gebracht habe (im Einzelnen vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2000 XI B 152/99, BFH/NV 2000, 1492, m.w.N.). - BFH, 17.09.1986 - II B 87/86
Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung
Auszug aus BFH, 27.07.2001 - XI B 69/00
Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 1986 II B 87/86, BFH/NV 1988, 235). - BFH, 24.07.1989 - III R 83/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist
Auszug aus BFH, 27.07.2001 - XI B 69/00
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass zur Postausgangskontrolle die Einrichtung eines Postausgangsbuchs notwendig ist; die Eintragungen müssen so genau sein, dass nachvollzogen werden kann, für wen, wann, welcher Vorgang das Büro verlassen hat (BFH-Beschluss vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248).
- BFH, 27.02.2002 - III B 134/01
Beschwerde - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Aus ihm ergibt sich lediglich, dass unter dem Datum des 5. September 2001 ein Portobetrag von 1, 53 (EUR ?) für eine Sendung an den BFH eingetragen wurde (zu den Eintragungen im Postausgangsbuch vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 XI B 69/00, BFH/NV 2002, 9, m.w.N.). - FG München, 11.02.2010 - 11 K 1306/07
Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Ausgangskontrolle Kein Ersatz eines …
In dieser Hinsicht ist für die Beurteilung davon auszugehen, dass die Eintragung der Absendung eines Schriftstücks im Postausgangsbuch so genau sein muss, dass nachvollzogen werden kann, für wen, wann, welcher Vorgang das Büro verlassen hat (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 XI B 69/00 BFH/NV 2002 S. 9 ). - FG München, 24.06.2004 - 15 K 3929/02
Nachweis der Wahrung der Einspruchsfrist; Einkommensteuer 1984, 1985, 1986, 1988, …
Auch das Fehlen eines Postausgangsbuchs deutet auf Mängel in der Kanzleiorganisation hin, da etwa nicht fristgebundene Vorgänge - wie im vorliegenden Fall die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung - nicht überwacht werden können (…vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248; und vom 27. Juli 2001 XI B 69/00, BFH/NV 2002, 9 , wonach zur Postausgangskontrolle die Einrichtung eines Postausgangsbuchs notwendig ist und die hierin erfolgenden Eintragungen so genau sein müssen, dass nachvollzogen werden kann, für wen, wann, welcher Vorgang das Büro verlassen hat). - FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2659/02 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der auch der erkennende Senat folgt, muss nämlich in der Büroorganisation auch eine Postausgangskontrolle vorhanden sein, anhand derer nachvollzogen werden kann, für wen, wann und welcher Vorgang das Büro verlassen hat (…BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1989 III R 83/88 ,BFH/NV 1990, 248 und vom 27. Juli 2001 XI B 69/00,BFH/NV 2002, 9).
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