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Rechtsprechung
   BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10149
BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00 (https://dejure.org/2003,10149)
BFH, Entscheidung vom 10.01.2003 - XI B 80/00 (https://dejure.org/2003,10149)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - XI B 80/00 (https://dejure.org/2003,10149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Bedingte Veräußerungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel nur bei bedingter Verkaufsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00
    Die Annahme einer bedingten Verkaufsabsicht kann nach der Rechtsprechung nur durch solche objektiven Umstände erschüttert werden, die unabhängig vom Anlass für den Verkauf darauf hindeuten, dass der Kläger beim Kauf noch keine (auch keine bedingte) Absicht zum Verkauf hatte (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFH/NV 2003, 243).

    Nach der Rechtsprechung ist entscheidend (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 243), ob Umstände vorliegen, aus denen sich entweder zweifelsfrei ergibt, dass von Anfang an eine Veräußerungsabsicht fehlte oder die doch derart gewichtig erscheinen, dass einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht keine Bedeutung mehr zukommt.

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …

    Auszug aus BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00
    Es ist unerheblich, ob der Kläger --wie vorgetragen-- primär beabsichtigte, den Grundbesitz zu vermieten und später auf seinen im Streitjahr siebenjährigen Sohn zu übertragen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    1. Nachhaltigkeit bei Veräußerung mehrerer Grundstücke in einem Rechtsgeschäft - …

    Auszug aus BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00
    Die Annahme einer bedingten Verkaufsabsicht kann nach der Rechtsprechung nur durch solche objektiven Umstände erschüttert werden, die unabhängig vom Anlass für den Verkauf darauf hindeuten, dass der Kläger beim Kauf noch keine (auch keine bedingte) Absicht zum Verkauf hatte (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, m.w.N.;… vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFH/NV 2003, 243).
  • BFH, 10.11.1998 - III B 69/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00
    In einem solchen Fall bedarf es besonderer Ausführungen zu den Gründen, warum diese Rechtsprechung bisher keine Klärung gebracht hat oder eine nochmalige höchstrichterliche Entscheidung notwendig erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1998 III B 69/98, BFH/NV 1999, 645).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 1/06

    Kindergeld: Rückforderungsanspruch, Verwirkung

    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und im Revisionsverfahren klärungsbedürftige und klärbare Frage handeln (BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898, …und vom 29. September 2005 III B 11/05, BFH/NV 2006, 61).

    Klärungsbedarf besteht regelmäßig nicht mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, und in BFH/NV 2003, 898).

  • BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine …

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898;… vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vor dem BFH geklärt worden ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, und vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
  • BFH, 26.11.2007 - III B 121/06

    Rückforderung von Kindergeld: Fortzahlung von Kindergeld trotz Mitteilung über …

    Die Frage, ob die Rückforderung von Kindergeld ausgeschlossen ist, wenn die Familienkasse trotz Mitteilung der Umstände, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen, weiterhin Leistungen erbringt, hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), denn sie ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
  • BFH, 19.09.2011 - XI B 85/10

    An einer KG als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligte GmbH kann nicht …

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898, …und vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 108/08

    Rückforderung von Kindergeld in Anweisungsfällen vom Kindergeldberechtigten als …

    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und im Revisionsverfahren klärungsbedürftige und klärbare Frage handeln (BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898, …und vom 29. September 2005 III B 11/05, BFH/NV 2006, 61).
  • BFH, 28.12.2010 - XI B 33/10

    Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten

    Im allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom Bundesfinanzhof (BFH) geklärt worden ist (Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898, …und vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).
  • BFH, 24.03.2005 - III B 190/04

    Voraussetzungen für die Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Familienkasse …

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (…BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, und vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
  • BFH, 29.09.2005 - III B 11/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Scheingesellschaft - Vorsteuerabzug

    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige im Revisionsverfahren klärungsbedürftige und klärbare Frage handeln (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 137/05

    Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wegen Schwerbehinderung entgegen …

    Die im Streitfall maßgebende Rechtsfrage betrifft zwar das Interesse eines größeren Kreises von Steuerpflichtigen, doch ist diese Rechtsfrage nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898; Seer, in Tipke/Kruse, FGO, § 115 Tz. 50 m. w. N.).
  • FG Köln, 25.09.2003 - 10 K 8101/99

    Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerung teilweise erst nach Ablauf der …

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