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Rechtsprechung
   BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11616
BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10 (https://dejure.org/2011,11616)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2011 - XI B 86/10 (https://dejure.org/2011,11616)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - XI B 86/10 (https://dejure.org/2011,11616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • openjur.de

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte; Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Würdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 27 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Bauliche Aufteilung einer zur Produktion genutzten Industriehalle in mehrere kleine Funktionseinheiten als ein der Errichtung eines Gebäudes gem. § 27 Abs. 2 UStG gleichstehender Umbau eines Altbaus

  • datenbank.nwb.de

    Bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte keine Divergenz; keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.06.2003 - V R 32/02

    Umsatzsteueroption bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Die geltend gemachte Abweichung von dem BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 V R 32/02 (BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28) liegt nicht vor.

    Danach steht der grundlegende Umbau eines Altbaus dann einer Errichtung eines (neuen) Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes gleich, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes geben oder wenn der Altbau durch den Umbau eine wesentliche Funktions- und Zweckveränderung erfährt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28, unter II.5.a).

    Denn das FG hat in dem angefochtenen Urteil die in der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätze (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280, und in BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28) zum Ausgangspunkt seiner konkreten Würdigung genommen und ist lediglich im Rahmen der Einzelfallbeurteilung zu einem von dem Kläger nicht für zutreffend gehaltenen Ergebnis gelangt.

  • BFH, 13.01.2010 - X B 113/09

    Zulässigkeit einer Außenprüfung, wenn regelmäßige Festsetzungsfrist bereits …

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Keine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung entwickelten und auch der vorgeblichen Divergenzentscheidung zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600).
  • BFH, 30.10.2009 - III B 6/08

    Korrektur des Zusammenveranlagungsbescheids für einen geschiedenen …

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.1978 - V R 137/75

    Selbstverbrauchsteuer bei Umbau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes …

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    Denn das FG hat in dem angefochtenen Urteil die in der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätze (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280, und in BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28) zum Ausgangspunkt seiner konkreten Würdigung genommen und ist lediglich im Rahmen der Einzelfallbeurteilung zu einem von dem Kläger nicht für zutreffend gehaltenen Ergebnis gelangt.
  • BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10

    Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke - …

    Auszug aus BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
    In einem derartigen Fall liegt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2010 XI B 7/10, BFH/NV 2011, 463, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 05.09.2012 - 6 K 169/11

    Errichtung eines Neubaus i. S. des § 27 Abs. 2 UStG bei Sanierung eines …

    Denn nach der Rechtsprechung liegt die Errichtung eines Neubaus durch den grundlegenden Umbau eines Altbaus auch dann vor, wenn der Altbau durch den Umbau eine wesentliche Funktions- und Zweckveränderung erfährt (BFH-Beschluss vom 28.02.2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997; BFH-Urteil vom 05.06.2003 V R 32/02, BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28).

    Rn. 64 (1) Eine derartige wesentliche Funktions- und Zweckänderung kann z. B. eintreten beim Umbau einer einfachen Scheune in eine Pferdeklinik (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 137/75, BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280), einer Mühle zu einem Wohnhaus (…vgl. Ellrott/Brendt in Beck'scher Bilanzkommentar, 7. Aufl., § 255 HGB Rz. 378, unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808), eines Getreidespeichers zu einer Wohnung (BFH-Urteil vom 12.03.1996 IX R 48/95, BFHE 180, 134, BStBl II 1996, 514), einer bisher eigengenutzten, sich über zwei Geschosse erstreckenden Wohnung in zwei nunmehr fremdvermietete Arztpraxen (…BFH-Urteil vom 23.11.2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543) oder einer als Produktionsbetrieb genutzten Industriehalle zu einem in einzelne Wirtschaftseinheiten unterteilten und von einer Vielzahl von Mietern nicht industriell, sondern für Büros, Werkstätten, Lager, Schulungen und Therapien genutzten Gebäude (so FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2010 16 K 439/09, EFG 2011, 81, nachgehend BFH-Beschluss vom 28.02.2011 XI B 86/10).

    Rn. 73 (c) Der Streitfall ist daher vergleichbar mit dem der Entscheidung des FG Niedersachsen (Urteil vom 19.08.2010 16 K 439/09, EFG 2011, 81, nachgehend BFH-Beschluss vom 28.02.2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem eine als Produktionsbetrieb genutzte, eingeschossige Industriehalle zu einem in einzelne Wirtschaftseinheiten unterteilten und von einer Vielzahl von Mietern nicht industriell, sondern für Büros, Werkstätten, Lager, Schulungen und Therapien genutzten Gebäude umgebaut und aufgeteilt wurde.

  • BFH, 14.06.2011 - V B 24/10

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, …

    Dies erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als insbesondere ein oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997;… vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443;… vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167).

    Keine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung entwickelten und auch der vorgeblichen Divergenzentscheidung zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 997).

  • BFH, 31.08.2011 - II B 14/11

    Freigebige Zuwendung zwischen Eheleuten; Divergenz

    Rn. 2 1. Eine die einheitliche Rechtsprechung gefährdende Divergenz liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als ein anderes Gericht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997).
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