Rechtsprechung
| BFH, 17.02.1994 - XI B 92/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 17.02.1994 - XI B 92/93
Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 17.02.1994 - XI B 92/93
Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
- BFH, 18.08.1995 - XI B 2/95
Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend machen, fehlt es hinsichtlich der Frage der Festsetzungsverjährung an der Darlegung, daß sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Juli 1993 XI B 17/93, BFH/NV 1994, 322, und vom 17. Februar 1994 XI B 92/93, BFH/NV 1994, 810, jeweils m. w. N.), und hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (…vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1993 III B 58/93, BFH/NV 1994, 388). - BFH, 01.12.1994 - XI B 92/94
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Voraussetzung des Zuflusses einer …
Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 17. Februar 1994 XI B 92/93, BFH/NV 1994, 810). - BFH, 16.11.1995 - X B 5/95 z. B. BFH-Beschluß vom 17. Februar 1994 XI B 92/93.
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