Rechtsprechung
| BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
EStG § 24 Nr. 1 a; ; EStG § 24; ; EStG § 3 Nr. 9 Satz 1; ; EStG § 24 Nr. 1 a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Erfüllung zivilrechtlicher Leistungen - Erfüllungsleistungen - Entschädigungen - Beendigung eines Dienstverhältnisses - Abfindung - Tantieme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 24 Nr. 1a
Erfüllungsleistung als Entschädigung? - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.03.1987 - VI R 61/84
Anforderungen an das Vorliegen außergewöhnlicher Einkünfte - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99
Die Vorentscheidung weicht --entgegen dem Vortrag der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger)-- nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. April 1994 XI R 41/93 (BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653), vom 20. März 1987 VI R 61/84 (BFH/NV 1987, 498) oder vom 6. Februar 1987 VI R 229/83 (…BFH/NV 1987, 572) ab.Damit stimmt die Vorentscheidung im Rechtsgrundsätzlichen auch mit den Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1987, 498 und BFH/NV 1987, 572 überein.
In diesem Sinne hat der BFH in BFH/NV 1987, 498 entschieden, dass für den Fall der Kündigung eines Anstellungsverhältnisses zum Jahresende und Vereinbarung einer Pauschalabfindung, mit der auch ein Tantiemeanspruch für das Jahr der Kündigung abgegolten werden soll, der auf die Tantieme entfallende Teil nicht ermäßigt zu besteuern ist.
- BFH, 27.04.1994 - XI R 41/93
Zahlungen während einer Freistellung von der Arbeit sind keine Abfindungen
Auszug aus BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99
Die Vorentscheidung weicht --entgegen dem Vortrag der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger)-- nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. April 1994 XI R 41/93 (BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653), vom 20. März 1987 VI R 61/84 (…BFH/NV 1987, 498) oder vom 6. Februar 1987 VI R 229/83 (…BFH/NV 1987, 572) ab.b) Von der Entscheidung des BFH in BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653 ist das FG schon deswegen nicht abgewichen, weil der BFH den Rechtssatz, dass es die Beteiligten --bis an die Grenze des Gestaltungsmissbrauchs-- in der Hand hätten, durch vertragliche Vereinbarung zu bestimmen, in welchem Umfang sie steuerfreie Abfindungen an die Stelle von steuerpflichtigen Lohnansprüchen treten lassen wollen, zu § 3 Nr. 9 Satz 1 EStG aufgestellt hat.
- BFH, 06.02.1987 - VI R 229/83
Begünstigte Besteuerung einer Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines …
Auszug aus BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99
Die Vorentscheidung weicht --entgegen dem Vortrag der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger)-- nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. April 1994 XI R 41/93 (BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653), vom 20. März 1987 VI R 61/84 (…BFH/NV 1987, 498) oder vom 6. Februar 1987 VI R 229/83 (BFH/NV 1987, 572) ab.Damit stimmt die Vorentscheidung im Rechtsgrundsätzlichen auch mit den Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1987, 498 und BFH/NV 1987, 572 überein.
- BFH, 14.04.1992 - VIII B 114/91
Anwendbarkeit der Grundsätze zur Aussetzung der Vollziehung eines …
Auszug aus BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99
a) Das Finanzgericht (FG) ist ausweislich seiner Entscheidungsgründe von der ständigen Rechtsprechung des BFH ausgegangen, wonach Zahlungen in Erfüllung zivilrechtlich bereits entstandener Ansprüche Erfüllungsleistungen und damit keine Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind (…vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23; BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165). - BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung …
Auszug aus BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99
a) Das Finanzgericht (FG) ist ausweislich seiner Entscheidungsgründe von der ständigen Rechtsprechung des BFH ausgegangen, wonach Zahlungen in Erfüllung zivilrechtlich bereits entstandener Ansprüche Erfüllungsleistungen und damit keine Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind (vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23;… BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
- FG Hamburg, 30.11.2001 - III 59/01
Steuerliche Behandlung einer Abfindung wegen Nichtverlängerung eines befristeten …
Ebenso ist ungeachtet der Bezeichnung durch die Vertragsparteien zu prüfen, ob bereits vor der Beendigung des Dienstverhältnisses erdiente Ansprüche des Arbeitnehmers abgegolten werden (wie z. B. rückständige Vergütungen), deren Ablösung (oder Umwandlung in eine Abfindung) keine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 , § 34 Abs. 1 -2 EStG darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26 m.w.N.; ständ. Rspr.; Bundesminister der Finanzen -BMF-, Schreiben vom 18. Dezember 1998, BStBl I 1998, 1512, 1513 zu I Rd. 3 Satz 4, Rd. 4 Satz 2; Schmidt/Seeger, EStG , § 24 Rd. 12 m.w.N.).Entscheidend ist, nach welchen inhaltlichen Gesichtspunkten die Verhandlungspartner die Abfindung bestimmt haben und ob eine neue Rechtsgrundlage etwa in Form einer Vertragsänderung geschaffen worden ist (z.B. BFH 15.6.2000, XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26 mwN;… BFH 14.7.1993, I R 84/92, BFH/NV 1994, 23).
- BFH, 06.11.2002 - XI R 2/02
Abgrenzung von Abfindung, Tantieme und Ruhegehaltszahlung
Bei seiner erneuten Entscheidung wird das FG dieses Schreiben in seine Würdigung einzubeziehen und zu prüfen haben, ob und in welcher Höhe der vereinbarte Betrag von 700 000 DM bereits erdiente Tantiemen enthält, die als nicht ermäßigte Einnahmen von den Entschädigungen zu trennen sind (…dazu BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 81/84, BFH/NV 1987, 498; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26). - BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02
NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Der BFH hat entschieden, dass bereits erdiente Ansprüche nicht Teil der Entschädigung sind (…dazu BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 61/84, BFH/NV 1987, 498; Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26).
- FG Köln, 25.04.2002 - 13 K 7470/98
Bereits im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlassungsentschädigung als Entschädigung …
Rn. 33 Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 a EStG sind Zahlungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden und an deren Stelle treten (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 13.2.1987 VI R 168/83, BFH/NV 1987, 574;… vom 14.7.1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23; BFH-Beschluß vom 15.6.2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26 m. w. N.). - FG Münster, 06.10.2004 - 1 K 6311/01
Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche im Jahr des Zuflusses voll …
Soweit die Ansprüche bis zur zivilrechtlich gültigen Vertragsbeendigung bereits entstanden sind, handelt es sich um Erfüllungsansprüche, erst darüber hinaus geleistete Zahlungen können Entschädigungen i.S.d. § 24 EStG sein (BFH-Beschluss vom 15.6.2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26). - FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03
Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen …
Zahlungen des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können nur dann gemäß § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei sein, wenn sie nicht in Erfüllung bereits bestehender Rechtsansprüche geleistet werden, sondern darüber hinaus geleistet werden (Beschluss des BFH vom 15.06.2000 - XI B 93/99, BFH/NV 2001, S. 26 ). - FG Düsseldorf, 04.10.2001 - 16 K 3036/00
Keine Abfindung bei Abgeltung erdienter Ansprüche
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