Rechtsprechung
| BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Vorliegens von außerordentlichen Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Tarifermäßigung bei Einmalzahlung und jahrelangen Monatszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
Gewährung einer Tarifvergünstigung für den durch einen festen Kaufpreis …
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
In vergleichbarer Weise komme bei einer Betriebsveräußerung § 34 EStG auch dann zum Zuge, wenn neben einem festen Entgelt laufende Bezüge vereinbart seien (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, …und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).Der Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung zur Tarifbegünstigung von Veräußerungsgewinnen (BFH-Urteile in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, und in BFH/NV 1989, 630) und auf Abschn. 139 Abs. 12 Satz 9 der Einkommensteuer-Richtlinien 1990 kann dem Begehren des Klägers nicht zum Erfolg verhelfen.
Der dem Urteil in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76 zugrunde liegende Sachverhalt stellt - wie in dem Urteil selbst ausgeführt ist - einen Sonderfall dar, der durch die Schwierigkeiten verursacht ist, die bei einer Kapitalisierung des Rentenrechts entstehen würden (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733).
- BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89
Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG bezweckt, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (…vgl. Urteile des BFH vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88, und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23, jeweils m.w.N.).Dementsprechend liegen außerordentliche Einkünfte grundsätzlich nur dann vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (…vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102) oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485; in BFH/NV 1993, 23).
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs …
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
In vergleichbarer Weise komme bei einer Betriebsveräußerung § 34 EStG auch dann zum Zuge, wenn neben einem festen Entgelt laufende Bezüge vereinbart seien (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).Der Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung zur Tarifbegünstigung von Veräußerungsgewinnen (BFH-Urteile in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, und in BFH/NV 1989, 630) und auf Abschn. 139 Abs. 12 Satz 9 der Einkommensteuer-Richtlinien 1990 kann dem Begehren des Klägers nicht zum Erfolg verhelfen.
- BFH, 21.06.1990 - X R 45/86
Besteuerung von Übergangsgeldern
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG bezweckt, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (vgl. Urteile des BFH vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88, …und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23, jeweils m.w.N.). - BFH, 18.09.1991 - XI R 9/90
Ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünften in Form einer Abfindung
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
Dementsprechend liegen außerordentliche Einkünfte grundsätzlich nur dann vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102) oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485;… in BFH/NV 1993, 23). - BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
Wird die Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt, läßt die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772). - BFH, 12.03.1975 - I R 180/73
Zahlungen, die ein Hersteller seinem Großhändler leistet, weil er dessen Abnehmer …
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
Dementsprechend liegen außerordentliche Einkünfte grundsätzlich nur dann vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (…vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102) oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485;… in BFH/NV 1993, 23). - BFH, 03.08.1966 - IV 350/62
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92
Der dem Urteil in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76 zugrunde liegende Sachverhalt stellt - wie in dem Urteil selbst ausgeführt ist - einen Sonderfall dar, der durch die Schwierigkeiten verursacht ist, die bei einer Kapitalisierung des Rentenrechts entstehen würden (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733).
- BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90
Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )
Deswegen zählt eine Entschädigung grundsätzlich nur dann zu den außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG, wenn sie für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, zusammengeballt in einem Betrag gezahlt wird (…BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23; vom 21. Januar 1993 XI R 14/92, BFH/NV 1993, 413). - FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
Zahlung einer Entschädigung über mehrere Veranlagungszeiträume; Vereinbarung …
Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG soll Härten ausgleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung von Entschädigungen ergeben (…BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88;… vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23; vom 21. Januar 1993 XI R 14/92 BFH/NV 1993, 413). - FG Düsseldorf, 23.04.2001 - 7 K 7144/97
Arbeitnehmerabfindung; Dienstwagen; Entschädigung; Ermäßigter Steuersatz; …
Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG solle nämlich nur solche Härten ausgleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung von Entschädigungen ergeben (…BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1991, 88;… vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23; vom 21. Januar 1993 XI R 14/92 BFH/NV 1993, 413). - FG Münster, 18.01.2000 - 6 K 2075/98
Steuerbegünstigung für Abfindungen bereits bei alleiniger Zusammenballung von …
Sie beruht auf dem Grundgedanken, daß nur einmalige Zuflüsse begünstigt werden können, da andernfalls die Grenze zwischen diesen und den nach dem ordentlichen Tarif zu versteuernden Einkünften nicht mehr gezogen werden könnte (BFH-Urteil vom 21.1.1993 XI R 14/92 - BFH/NV 1993, 413).
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