Rechtsprechung
| BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bildung von Anschaffungskosten durch die Zahlung von Gleichstellungsgeldern an Angehörige und die Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Beurteilung der Einräumung eines Wohnungsrechts zugunsten der Eltern ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88
Nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) trägt es vor, zutreffend habe das FG zwar Anschaffungskosten der Klägerin für das Grundstück von .Nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 bilden bei der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die Zahlung von Gleichstellungsgeldern an Angehörige und die Übernahme von Verbindlichkeiten Anschaffungskosten.
- BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76
Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs
Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88
Die Einräumung des Wohnrechts zugunsten der Eltern sei kein Entgelt; denn dieses Recht sei zurückbehalten worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378).Die Grundsätze des Vorbehaltsnießbrauchs im Urteil des BFH in BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378 könnten hier keine Anwendung finden, weil das Gebäude die Wohnräume, an denen das Wohnungsrecht bestehen sollte, noch gar nicht enthalten habe, mithin auch die Eltern gar nichts hätten vorbehalten können.
- BFH, 24.04.1991 - XI R 5/83
Zur Aufteilung des Rechtsgeschäftes in einen entgeltlichen und einen …
Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88
Die Klägerin kann die erhöhten Absetzungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes allerdings nur in dem Umfang als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, in dem sie den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390 und vom 30. Januar 1991 XI R 5/83, BFH/NV 1991, 522).
- BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82
Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung
Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88
Die Klägerin kann die erhöhten Absetzungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes allerdings nur in dem Umfang als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, in dem sie den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390 …und vom 30. Januar 1991 XI R 5/83, BFH/NV 1991, 522). - BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79
Lebenslängliche Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich als dauernde Last
Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88
Der Senat hält es nicht für geboten, ohne Sachprüfung nach § 127 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen; denn die tatsächlichen Grundlagen hinsichtlich des Streitpunkts werden durch den neuen Bescheid nicht berührt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674). - BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85
Zulässigkeit der Annahme einer rechtlichen Einheit bei Erbfall und …
Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88
Zutreffend hat das FG außer den von der Klägerin übernommenen Verbindlichkeiten und den abgezinsten Gleichstellungsgeldern (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791) auch die Notarund Gerichtsgebühren den Anschaffungskosten des Grundstücks zugerechnet (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85, BFH/NV 1991, 383). - BFH, 30.01.1991 - XI R 3/83
Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit beim Erwerb eines Grundstücks
Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88
Die Klägerin kann die erhöhten Absetzungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes allerdings nur in dem Umfang als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, in dem sie den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390 und vom 30. Januar 1991 XI R 5/83, BFH/NV 1991, 522).
- BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten …
Dies gilt nicht nur, wenn sich der Übergeber das Nutzungsrecht (auch) für seinen Ehegatten (z. B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1991 XI R 18/88, BFH/NV 1992, 383) oder den Bruder (…BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295), sondern auch für einen sonstigen Dritten vorbehält (…BFH-Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 8/85, BFH/NV 1992, 23;… vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620, unter 1. a; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 13. Januar 1993, BStBl I 1993, 80, 82 Tz. 10, zur Verpflichtung, einem Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen). - BFH, 18.10.2004 - IX B 66/04
Übertragung eines Grundstücks unter Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts
Entsprechendes gilt, wenn Gegenstand des Übertragungsvertrags ein bebautes, aber vom Erwerber zu sanierendes Grundstück betrifft (…BFH-Urteil vom 8. Mai 2001 IX R 63/98, BFH/NV 2001, 1257), selbst wenn die überlassenen Räume --wie im Streitfall-- vom Erwerber erstmals zu Wohnräumen umgestaltet werden müssen (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1991 XI R 18/88, BFH/NV 1992, 383).
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