Rechtsprechung
| BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Umsatzsteuer wegen Ausweisung von Umsatzsteuer und Absetzung als Vorsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.08.1988 - X R 66/82
Ein Privatmann schuldet die vom Käufer in einem Vertrag über den Verkauf eines …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90
Letztlich komme im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. August 1988 X R 66/82 (BFHE 155, 193, BStBl II 1988, 1019) zum Ausdruck, daß nicht als Aussteller anzusehen sei, wer einem Dritten den Steuerausweis ausdrücklich untersage.Eine derartige Gefährdung begründet vielmehr auch, wer einem Dritten ein blanko unterschriebenes Papier zum Ausfüllen als Rechnung überläßt (BFH-Urteile in BFHE 155, 193, BStBl II 1988, 1019, und in BStBl II 1993, 531).
Ob dies, wie der Kläger unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 155, 193, BStBl II 1988, 1019 meint, dann nicht zu gelten hat, wenn der Aussteller anders als im Streitfall den Steuerausweis auf dem überlassenen Papier ausdrücklich untersagt, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
- BFH, 16.03.1993 - XI R 103/90
Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG liegt nur dann vor, …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90
Zweck der Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG 1980 ist es, Mißbräuche durch Ausstellen von Rechnungen oder sonstigen Abrechnungspapieren mit gesondertem Steuerausweis zu verhindern (BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 103/90, BFHE 171, 125, BStBl II 1993, 531, m.w.N.).Auf ein mißbräuchliches oder vorwerfbares Verhalten kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581, und in BStBl II 1993, 531).
Eine derartige Gefährdung begründet vielmehr auch, wer einem Dritten ein blanko unterschriebenes Papier zum Ausfüllen als Rechnung überläßt (BFH-Urteile in BFHE 155, 193, BStBl II 1988, 1019, und in BStBl II 1993, 531).
- BFH, 21.05.1987 - V R 129/78
Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90
Auch eine konkrete Beeinträchtigung des Steueraufkommens ist nicht erforderlich (…BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 X R 35/82, BFH/NV 1988, 270; BFH-Beschluß vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).
- BFH, 10.12.1981 - V R 3/75
§ 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90
Die durch die Rechnungsbegebung für den Steuergläubiger eingetretene Gefährdungslage begründet bereits die Steuerschuld (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229). - BFH, 07.05.1987 - V R 63/78
Umsatzsteuer - Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Ausgleichsbetrag
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90
Auf ein mißbräuchliches oder vorwerfbares Verhalten kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581, und in BStBl II 1993, 531). - BFH, 09.12.1987 - X R 35/82
Gefahr des Missbrauchs einer Rechnung, auch wenn sich eine Gefährdung des …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90
Auch eine konkrete Beeinträchtigung des Steueraufkommens ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 X R 35/82, BFH/NV 1988, 270; BFH-Beschluß vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).
- BFH, 07.04.2011 - V R 44/09
Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises
Dies gilt selbst dann, wenn er zwar zum Ausdruck bringt, dass der Gebrauch der Briefbögen von seiner Zustimmung abhängig sein soll, gleichzeitig aber davon ausgehen muss, dass diesem Erfordernis nicht entsprochen werden wird (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 47/90, BFH/NV 1994, 352;… BFH-Beschluss vom 22. April 1996 V B 125/95, BFH/NV 1996, 859). - BFH, 08.09.1994 - V R 70/91
Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände …
Die Anwendung der Vorschrift setzt nicht voraus, daß das Steueraufkommen tatsächlich beeinträchtigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 unter 2., BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229;… vom 9. Dezember 1987 X R 35/82 unter 1. a, BFH/NV 1988, 269, und vom 27. Oktober 1993 XI R 47/90 unter II. 1., BFH/NV 1994, 352). - FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93
Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises
Im Hinblick auf die dadurch geschaffene vergleichbare Gefährdungslage schuldet auch derjenige, der einem Dritten Blankoabrechnungspapiere überläßt, die dieser entsprechend vervollständigt, die von dem Dritten darauf ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge (BFH, Urteil vom 27.10.1993 XI R 47/90, BFH/NV 1994, 352 m.w.N.) . - FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 2 K 65/94 Im Hinblick auf die genannte Zielsetzung des Gesetzes hat es der Bundesfinanzhof (BFH) hierfür in ständiger Rechtsprechung genügen lassen, wenn dem Empfänger ein blankounterschriebenes Papier ausgehändigt und dieser so in die Lage versetzt wird, es für umsatzsteuerliche Zwecke zu verwenden (vgl. etwa die Urteile vom 5. August 1988 X R 66/82 , BStBl II 1988, 1019, sowie vom 27. Oktober 1993 XI R 47/90 , Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1994, 318).
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