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Rechtsprechung
   BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1238
BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06 (https://dejure.org/2008,1238)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2008 - XI R 54/06 (https://dejure.org/2008,1238)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2008 - XI R 54/06 (https://dejure.org/2008,1238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich; Art. 13 Teil B Buchst. a, Buchst. c, Buchst. d Nr. 2 und 3; UStG § 3 Abs. 1 und 9, § 3a, § 4 Nr. 8 Buchst. c u... nd g, § 4 Nr. 10 Buchst. a, § 4 Nr. 28

  • openjur.de

    Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen; Anwendung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich; Art. 13 Teil B Buchst. a, Buchst. c und Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG

  • Judicialis

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. c; ; Richtlin... ie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3; ; UStG § 3 Abs. 1; ; UStG § 3 Abs. 9; ; UStG § 3a; ; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c; ; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g; ; UStG § 4 Nr. 10 Buchst. a; ; UStG § 4 Nr. 28

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich; Art. 13 Teil B Buchst. a, Buchst. c, Buchst. d Nr. 2 und 3; UStG § 3 Abs. 1 und 9, § 3a, § 4 Nr. 8 Buchst. c u... nd g, § 4 Nr. 10 Buchst. a, § 4 Nr. 28

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen - Vorlage an den EuGH

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 3a Abs. 4; UStG § 4 Nr. 8; 6. EG-RL Art. 9 Abs. 2 Buchst. e; 6. EG-RL Art. 13 Teil B Buchst. a; 6. EG-RL Art. 13 Teil B Buchst. c; 6. EG-RL Art. 13 Teil B Buchst. d
    BFH ruft EuGH wegen Übertragung eines Versicherungsbestandes an

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen; Anwendung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich; Art. 13 Teil B Buchst. a, Buchst. c und Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG); Vorlagefrage hinsichtlich der Auslegung der Begriffe der Bankumsäzte, Finanzumsätze und Versicherungsumsätze ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen - Vorlage an den EuGH

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Insolvenzverwalter muss der Genehmigung eines Lastschrifteinzugs widersprechen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen? - Bundesfinanzhof ruft Europäischen Gerichtshof an

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung der entgeltlichen Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 4 Nr 28, UStG 1999 § ... 4 Nr 10, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst c, EWGRL 388/77 Art 28 Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 28 Abs 3, UStG 1999 § 3 Abs 1, UStG 1999 § 3 Abs 7 S 1
    Lebensversicherung; Organschaft; Steuerfreiheit; Übertragung; Versicherung; Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 464
  • VersR 2009, 422
  • BB 2008, 1366
  • BB 2008, 496
  • DB 2008, 1546
  • BStBl II 2008, 772
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-305/01

    MGK-Kraftfahrzeuge-Factoring - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    Zu Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG hat der EuGH in seinem Urteil vom 26. Juni 2003 Rs. C-305/01 -MKG- (Slg. 2003, I-6729) ausgeführt, der Begriff "Einziehung von Forderungen" beziehe sich auf klar umschriebene finanzielle Transaktionen, die darauf gerichtet seien, die Erfüllung einer Geldschuld zu erwirken, und die sich ihrer Natur nach von den im ersten Teil von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG aufgezählten Steuerbefreiungstatbeständen deutlich unterschieden (Randnr. 78).

    Denn durch die Übertragung soll der Vermögenswert dieser Forderungen zugewendet werden, so dass es sich nicht um eine Leistung handelt, die auf die Einziehung und Beitreibung des Anspruchs auf Prämienzahlung gerichtet ist (EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-6729, Randnr. 77 f.).

    Fraglich ist, ob eine Zusammenfassung der nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG steuerfreien Merkmale im Rahmen einer Gesamtleistung, die ausschließlich durch diese Merkmale geprägt wird, unter Berücksichtigung des Grundsatzes enger Auslegung der Steuerbefreiungen nach Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. z.B. EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-6729, Randnr. 71) überhaupt möglich ist und zur Steuerfreiheit einer Übernahme von Versicherungsverträgen führen kann.

  • EuGH, 08.03.2001 - C-240/99

    Skandia - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Versicherungs- und …

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    b) In seinem Urteil vom 8. März 2001 Rs. C-240/99 -Skandia- (Slg. 2001, I-1951) hat der EuGH entschieden, dass es sich steuerlich nicht bei allen von einer Versicherung getätigten Geschäften um Versicherungsumsätze i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG handelt (Randnr. 34).

    In der Rechtssache in Slg. 2001, I-1951 (Skandia) lag eine derartige Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin des Ausgangsverfahrens und den Versicherungsnehmern nicht vor.

    Andererseits versteht der Senat das EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-1951 (Skandia) dahingehend, dass die Ablehnung eines Versicherungsumsatzes in dieser Rechtssache maßgeblich darauf beruhte, dass die Leistungsbeziehung zwischen zwei Versicherungsunternehmen nicht zu einer Übernahme des mit Versicherungsverträgen verbundenen Risikos führte und es durch die Leistung auch nicht zu einer Übertragung von Versicherungsverträgen kam.

  • EuGH, 19.04.2007 - C-455/05

    Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. …

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    Der EuGH hat mit Urteil vom 19. April 2007 Rs. C-455/05 -Velvet & Steel- (Slg. 2007, I-3225) entschieden, dass die Übernahme von Verbindlichkeiten nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG nur steuerfrei ist, wenn sie sich auf eine Geldverbindlichkeit bezieht.

    Den sich für den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Verpflichtungen kommt unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in Slg. 2007, I-3225 (Velvet & Steel) auch der erforderliche Finanzcharakter zu, da die vom Versicherer beim Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringende Leistung in der Zahlung der nach dem Versicherungsvertrag vorgesehenen Entschädigungssumme als Geldbetrag besteht.

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    a) Nach dem EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 -CPP- (Slg. 1999, I-973, Randnr. 16 bis 19) ist es das Wesen eines Versicherungsumsatzes, dass sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen.

    Weiter ergibt sich aus dem EuGH-Urteil in Slg. 1999, I-973, Randnr. 22 f., dass der Ausdruck "Versicherungsumsätze" in Art. 13 Teil B Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG weit genug ist, um neben dem Umsatz des Versicherers, der die Deckung des versicherten Risikos übernommen hat, auch die Gewährung von Versicherungsschutz durch einen Steuerpflichtigen zu umfassen, der nicht selbst der Versicherer ist, der aber im Rahmen einer Gruppenversicherung seinen Kunden einen solchen Schutz durch Inanspruchnahme der Leistungen eines Versicherers, der das versicherte Risiko übernimmt, verschafft.

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung …

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    Die nach diesen Bestimmungen erforderliche Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens liegt nicht vor, da es sich bei der Übernahme eines Bestandes von insgesamt 195 Rückversicherungsverträgen nach der Auffassung des Senats nicht entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. November 2003 Rs. C-497/01 -Zita Modes- (Slg. 2003, I-14393, Randnr. 40) um die Übertragung eines selbständigen Unternehmensteils handelt, der materielle und gegebenenfalls immaterielle Bestandteile umfasst, die zusammen genommen einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • EuGH, 15.12.1993 - C-63/92

    Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    Zu berücksichtigen ist schließlich auch, dass der EuGH eine nach Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG steuerfreie Vermietung auch darin gesehen hat, dass ein Mieter auf die Rechte aus seinem Mietvertrag verzichtet (Urteil vom 15. Dezember 1993 Rs. C-63/92 -Lubbock Fine-, Slg. 1993, I-6665).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE …

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    Denn zur Auslegung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG hat sich der EuGH in seinem Urteil vom 21. Oktober 2004 Rs. C-8/03 -BBL- (Slg. 2004, I-10157) nur allgemein geäußert, ohne dabei aber zu den von der Richtlinie 77/388/EWG in Zusammenhang mit dieser Bestimmung nicht selbst definierten Begriffen der Versicherungs- und Finanzumsätze Stellung zu nehmen.
  • FG München, 22.03.2006 - 3 K 4633/02

    Übertragung eines Rückversicherungsbestands nicht umsatzsteuerbefreit

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
    Auch die Klage hatte keinen Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1202).
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 7/11

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer …

    Diese Befreiungsvorschriften dienen der Umsetzung von Art. 13 Teil B Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG --nunmehr Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL-- (z.B. Vorlagebeschluss des BFH vom 16. April 2008 XI R 54/06, BFHE 221, 464, BStBl II 2008, 772, unter C.; Handzik in Offerhaus/Söhn/Lange, § 4 Nr. 10 UStG Rz 8, anders § 4 Nr. 11 UStG Rz 3).
  • BFH, 17.11.2010 - I R 83/09

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

    Rn. 17 Nach diesen Bilanzierungsgrundsätzen ist auch für die Verpflichtung aus einer Option, zuvor verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen und erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705; ebenso Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 1057; Herzig/Joisten, Die Unternehmensbesteuerung 2010, 472; Kolbe, Buchführung, Bilanz und Kostenrechnung 2010, 159; Bergemann, BB 2008, 496; Jebens, Der Betrieb 2008, 833; Prinz, Steuern und Bilanzen 2008, 188; kritisch Hoffmann, DStR 2008, 240; Naujok, FR 2008, 517).
  • BFH, 05.09.2019 - V R 57/17

    Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

    Bei richtlinienkonformer Auslegung wird die Befreiungsnorm (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30.03.2011 - XI R 19/10, BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772, unter II.2.a, Rz 29, sowie vom 16.04.2008 - XI R 54/06, BFHE 221, 464, BStBl II 2008, 772; BFH-Beschluss vom 17.05.2001 - V R 34/99, BFHE 194, 544) dahingehend eingeschränkt, dass von der Steuerfreiheit nur solche Ansprüche bzw. Umsätze erfasst werden, die Gegenstand von Finanzdienstleistungen sind, auch wenn sie nicht notwendigerweise von Banken und Finanzinstituten getätigt werden (EuGH-Urteil Swiss Re, EU:C:2009:647, Rz 46, unter Hinweis auf EuGH-Urteil Velvet & Steel Immobilien vom 19.04.2007 - C-455/05, EU:C:2007:232, Rz 22 und Rz 23; Philipowski in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 8 Buchst. c Rz 165;… Heidner in Bunjes, UStG, 16. Aufl., § 4 Nr. 8 Rz 19).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt …

    Rn. 29 Die Vorschrift ist --was das FG übersehen hat-- richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2001 V R 34/99, BFHE 194, 544; vom 16. April 2008 XI R 54/06, BFHE 221, 464, BStBl II 2008, 772).
  • BFH, 29.06.2010 - XI E 1/10

    Streitwert eines Revisionsverfahrens bei Änderung des Verfahrensgegenstands nach …

    Rn. 1 I. Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) nahm im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) XI R 54/06, vormals V R 28/06, die gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 22. März 2006 3 K 4633/02, eingelegte Revision zurück.

    Das Revisionsverfahren XI R 54/06 wurde sodann mit Beschluss des erkennenden Senats eingestellt und die Kosten der Kostenschuldnerin auferlegt.

  • FG Nürnberg, 12.12.2008 - 7 K 1527/08

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer - Keine …

    Auf das BFH-Urteil vom 26.02.2008 VIII R 1/07, BFH/NV 2008, 1281, wird verwiesen.
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