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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1991 - XI R 6/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,16403
BFH, 25.07.1991 - XI R 6/85 (https://dejure.org/1991,16403)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1991 - XI R 6/85 (https://dejure.org/1991,16403)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - XI R 6/85 (https://dejure.org/1991,16403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Erbauseinandersetzung als ein zu Anschaffungskosten führendes teilentgeltliches Rechtsgeschäft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 6/85
    Die Erbauseinandersetzung ist nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) als ein zu Anschaffungskosten führendes teilentgeltliches Rechtsgeschäft zu beurteilen.
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung - …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 6/85
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schuldaufnahme der Finanzierung von Anschaffungskosten dient (BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 511).
  • BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84

    Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 6/85
    Schuldzinsen sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG als Werbungskosten abziehbar, wenn der Zweck der Schuldaufnahme allein oder ganz überwiegend darin besteht, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, und die aufgenommenen Mittel zweckentsprechend verwendet werden (BFH-Urteil vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706, m. w. N.).
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