Rechtsprechung
| BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Absetzungen für Anschaffungskosten für ein Grundstück - Erbschaft eines Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Eine derartige Vereinbarung führt als sog. Realteilung nicht zu Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäften zwischen den Miterben, soweit sie lediglich den von vornherein bestehenden Auseinandersetzungsanspruch realisiert (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837).Dieser Vorgang ist vom Erbfall zu unterscheiden; der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 die Auffassung aufgegeben, daß Erbfall und Erbauseinandersetzung im Einkommensteuerrecht eine Einheit bildeten.
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Dies ist auch insoweit zutreffend, als es sich dabei um Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung durch die Mutter handelt; auch solche Zahlungen stellen Anschaffungskosten dar (BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847). - BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76
Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Die Hinnahme des dinglichen Wohnrechts bedeutete für ihn ebensowenig die Bewirkung einer Gegenleistung wie die Hinnahme eines dem bisherigen Eigentümer vorbehaltenen Nießbrauchs durch den Erwerber eines Grundstücks (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378).
- BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87
Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere …
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 28. November 1991 XI R 2/87 (BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381) ausgeführt hat, kann zur Befriedigung des Erbauseinandersetzungsanspruchs auch ein Nutzungsrecht eines Miterben am Nachlaßvermögen begründet werden. - BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86
Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der …
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Dem BFH-Urteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, läßt sich vielmehr die Auffassung entnehmen, daß bei der Eigennutzung der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus bzw. diesem nach § 21 a Abs. 1 EStG gleichgestellten Haus der Nutzungswertermittlung nach § 21 a EStG der Vorzug zu geben ist. - BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74
Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung …
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Hieraus folgt, daß der Kläger auch keine Gegenleistung seiner Mutter in Gestalt eines Verzichts auf den ihr gebührenden Anteil am Nachlaß als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern hat, wie dies in anderen Fällen bei der entgeltlichen Einräumung eines Nutzungsrechts als erforderlich angesehen wird (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 54/74, BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332). - BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88
Werbungskostenabzug bei Aufwendungen des Eigentümers die im Zusammenhang mit …
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Andererseits hat das FA die Notarkosten von 889 DM nur mit 600 DM bei den Anschaffungskosten berücksichtigt; sie sind jedoch neben den Grundbuchkosten auch bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 11/88, BFH/NV 1991, 388). - BFH, 22.01.1991 - X S 27/90
Voraussetzungen für die Feststellung ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
Andererseits hat das FA die Notarkosten von 889 DM nur mit 600 DM bei den Anschaffungskosten berücksichtigt; sie sind jedoch neben den Grundbuchkosten auch bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 11/88, BFH/NV 1991, 388).
- BFH, 13.07.1993 - VIII R 41/92
Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für gerichtlichen …
Die Kosten des Vergleichs können daher in voller Höhe als Werbungskosten angesetzt werden (vgl. - zur teilweise entgeltlichen vorweggenommenen Erbfolge - BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 8/89, BFH/NV 1992, 460;… vom 20. Dezember 1990 XI R 11/88, BFH/NV 1991, 308). - FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts
Nach der Rechtsprechung des BFH sind aber auch Zahlungen zur Ablösung eines auf Grund eines Vermächtnisses eingeräumten Wohnungsrechts grundsätzlich als - nachträgliche - Anschaffungskosten zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 8/89, BFH/NV 1992, 400, vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BStBl II 1993, 484 und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BStBl II 1993, 488). - FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98
Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Thüringen, 02.10.1997 - II 4/96
Sonderausgabenabzug nach § 10e Einkommensteuergesetz (EStG); Teilentgeltlicher …
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