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| BFH, 26.11.2004 - XI S 19/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 69 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Bedingter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 06.02.1979 - VII R 82/78
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Streitwert - Unzulässiges Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 26.11.2004 - XI S 19/02
Ob ein Rechtsmittel --hier der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 FGO-- bedingt eingelegt worden ist, ist eine Frage der Auslegung; auch Prozesshandlungen sind der Auslegung zugänglich (BFH-Urteil vom 6. Februar 1979 VII R 82/78, BFHE 127, 135, BStBl II 1979, 374). - BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 26.11.2004 - XI S 19/02
Wäre der Antrag wegen der genannten Bedingung als nicht gestellt anzusehen, so würde die Bedingung gerade die für Prozesshandlungen unzulässige Wirkung entfalten, dass zunächst ungewiss ist, ob das Rechtsmittel --der Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO-- gestellt ist oder nicht (vgl. auch BFH-Beschluss vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603). - BFH, 09.11.2000 - XI B 107/99
Klageerhebung, Bedingung
Auszug aus BFH, 26.11.2004 - XI S 19/02
Die in der Antragstellung genannte Bedingung der vorherigen Zulassung der Revision führt vielmehr zur Unzulässigkeit des Antrags als einer Prozesshandlung (…vgl. Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Rz. 60, m.w.N.; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 2000 XI B 107/99, BFH/NV 2001, 615, …und vom 18. Januar 1994 IX B 126/93, BFH/NV 1994, 871, m.w.N.). - BFH, 09.11.2000 - I S 9/00
AdV
Auszug aus BFH, 26.11.2004 - XI S 19/02
Eine AdV eines unanfechtbaren Verwaltungsakts kommt ohnehin nicht mehr in Betracht (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. November 2000 I S 9/00, BFH/NV 2001, 615). - BFH, 18.01.1994 - IX B 126/93
Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Klage
Auszug aus BFH, 26.11.2004 - XI S 19/02
Die in der Antragstellung genannte Bedingung der vorherigen Zulassung der Revision führt vielmehr zur Unzulässigkeit des Antrags als einer Prozesshandlung (…vgl. Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Rz. 60, m.w.N.;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 2000 XI B 107/99, BFH/NV 2001, 615, und vom 18. Januar 1994 IX B 126/93, BFH/NV 1994, 871, m.w.N.).
- BFH, 16.05.2006 - VIII B 160/05
Divergenz; Gewinnerzielungsabsicht
c) Soweit die Klägerin für den Fall, dass der BFH eine Divergenz verneint, die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage begehrt, weil ein höchstrichterliches Urteil zu der Frage, wann die Ungewissheit über eine innere Tatsache beseitigt ist, nicht bekannt sei, ist diese Rüge bereits wegen der nur bedingten Erhebung unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2004 XI S 19/02, juris;… vom 18. Oktober 1994 VIII S 11/93, BFH/NV 1995, 540).
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