Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90 |
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Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Darlehensvertrages - Verwerfung eines Darlehensvertrages als sittenwidrig - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Darlegungserfordernisse bezüglich ...
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ZPO §§ 117, 233, 85 Abs. 2
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Rechtsmittelinstanz
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1212
- MDR 1991, 50
- VersR 1991, 117
- WM 1990, 1262
- WM 1990, 1263
- BB 1990, 1664
- Rpfleger 1990, 372
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich seit der früheren, auf einem Vordruck abgegebenen Erklärung nicht geändert haben und dies im Antrag erklärt wird (BGH, Beschluß vom 16. März 1983 - IV b ZB 73/82, NJW 1983, 2145, 2146; BGH, Beschluß vom 13. November 1985 - IV b ZB 76/85, VersR 1986, 342). - BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219). - BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219).
- BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219). - BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 76/85
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich seit der früheren, auf einem Vordruck abgegebenen Erklärung nicht geändert haben und dies im Antrag erklärt wird (BGH, Beschluß vom 16. März 1983 - IV b ZB 73/82, NJW 1983, 2145, 2146; BGH, Beschluß vom 13. November 1985 - IV b ZB 76/85, VersR 1986, 342). - BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219). - BGH, 27.05.1987 - Vb ZB 102/86
PKH - Prozeßkostenhilfe - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzung - Berufung - …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219).
- BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94
Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist einer Partei, die zwar die Rechtsmittelfrist versäumt, aber spätestens am letzten Tag dieser Frist einen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt hat, nach der Entscheidung über diesen Antrag regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (…Beschluß vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86 - NJW 1987, 440 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 1; Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - WM 1990, 1263 [BGH 15.05.1990 - XI ZB 1/90] = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 2, jeweils m.N.). - BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00
Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Prozeßkostenhilfe - Wiedereinsetzung in …
Dazu gehört auch, dass er entsprechend § 117 Abs. 2, 4 ZPO die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf vorgeschriebenem Vordruck innerhalb der Beschwerdefrist einreicht (vgl. zur entsprechenden Rechtspraxis in der Fachgerichtsbarkeit BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11/97 u.a. -, JURIS, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - BVerwG 3 B 55.79 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 17; BGH…, Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 94/96 -, NJW 1997, S. 1078; BGH…, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 -, NJW-RR 1993, S. 451; BGH, Beschluss vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 -, NJW-RR 1990, S. 1212). - BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96
Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung - …
Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist nach Ablehnung ihres Prozeßkostenhilfegesuchs wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe dargetan zu haben (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - BGHR ZPO § 233 PKH-Gesuch 2 = NJW-RR 1990, 1212).
- BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt hat, auch nach Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, sich also für bedürftig halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß dargetan zu haben (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07 -FamRZ 2008, 868 Tz. 9 m.w.N.; 27. November 2007 - VI ZB 81/06 -FamRZ 2008, 400 Tz.14 m.w.N.; 21. September 2005 - IV ZB 21/05 -FamRZ 2005, 2062 unter II 2 a; 27. November 1996 - XII ZB 84/96 -VersR 1997, 383 unter II; 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - NJW-RR 1990, 1212 unter 2 a). - OLG Frankfurt, 31.03.2006 - 6 UF 255/05
Prozesskostenhilfeantrag für Berufung: Zulässigkeit der Verweisung auf eine in …
Der Vorlage eines neuen Vordrucks bedarf es nur ausnahmsweise dann nicht, wenn bereits in der ersten Instanz eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist, sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit der früheren, auf dem Vordruck abgegebenen Erklärung in keinem Punkt geändert haben und der Antragsteller dies unter Bezugnahme auf die frühere Erklärung unmissverständlich erklärt (…BGH NJW 1983, S. 2145; NJW-RR 1990, 1212; NJW 1997, 1078; Senat, Beschluss vom 22.08.2005 - 6 UF 137/05).Dies ist der Fall, wenn sich überhaupt nichts verändert hat oder wenn lediglich bei einem Berechnungselement sich eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu Lasten des Gesuchstellers ergibt, etwa weil sein Einkommen gesunken ist (BGH NJW-RR 1990, S. 1212).
- BGH, 20.10.1993 - XII ZB 133/93
Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren
b) Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf die sich das Oberlandesgericht zur Begründung seiner geänderten abweichenden Auffassung bezieht (Senatsbeschluß vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 = FamRZ 1993, 688; ebenso auch BGH Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 2; Senatsbeschlüsse vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 = FamRZ 1983, 579, 580;… vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 = BGHR aaO. Prozeßkostenhilfe 4) rechtfertigen demgegenüber im vorliegenden Fall nicht die Versagung der beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.In ihnen war zu beurteilen, ob die Partei vor der Ablehnung ihres Prozeßkostenhilfegesuchs durch das Rechtsmittelgericht vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. BGH Beschluß vom 15. Mai 1990 aaO. m.N.).
- BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92
Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und …
Erforderlich ist vielmehr, daß sie außerdem davon ausgehen durfte, innerhalb der Frist die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH in ausreichender Weise dargetan zu haben (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 2 mit ausführlichen Nachweisen). - BGH, 12.02.2003 - XII ZR 232/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen Bedürftigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe (PKH) beantragt hat, nach Ablehnung ihres PKH-Gesuches wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der PKH wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH dargetan zu haben (Senatsbeschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 - FamRZ 1997, 546, 547; BGH Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02 - NJW 2002, 2793 f. und vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - BGHR § 233 ZPO Prozeßkostenhilfegesuch 2; alle mit ausführlichen w.N.). - OVG Saarland, 27.07.2015 - 1 A 106/15
Anforderungen an ein isoliertes Prozesskostenhilfegesuch bei beabsichtigtem …
Rn. 21 vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 15.5.1990 - XI ZB 1/90 -, zitiert nach juris, und vom 27.11.1996 - XII ZP 84/96 - NJW 1997, 1078; außerdem Beschluss vom 12.6.2001 - XI ZR 161/01 - NJW 2001, 2720; Fischer in Musielak, ZPO, 7. Auflage 2009, § 117 Rdnr. 11; Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Auflage 2014, Rdnr. 117. - VGH Bayern, 22.02.2008 - 19 C 07.2884
Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Kosten des Lebensunterhalts eines …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts - hinsichtlich der im Hinblick auf den Prozesskostenhilfeantrag für beide Verfahren im selben Schriftsatz die Gewährung rechtlichen Gehörs angezeigt gewesen wäre - überspannt die Anforderungen (zur Bedeutung des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebots in diesem Zusammenhang vgl. BVerfG v. 14.10.2003 NVwZ 2004, 334 sowie BayVGH vom 26.10.2007 Az. 24 C 07.2530 mit Hinweis auf BGH vom 15.5.1990 MDR 1991, 50 und OLG Bamberg vom 12.04.2000 FamRZ 2001, 628). - BGH, 06.07.2004 - X ZA 1/04
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiederseinsetzung in den vorigen Stand wegen …
- BGH, 22.12.2004 - XII ZA 25/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die bedürftige Partei
- OLG Köln, 12.03.2004 - 2 U 24/03
Wiedereinsetzungsfrist nach Verweigerung der PKH
- BSG, 25.07.2012 - B 5 R 24/12 BH
- BGH, 24.02.1999 - XII ZB 19/99
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 23.11.1999 - XI ZB 12/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des …
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 11 S 2397/92
Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die …
- OLG Dresden, 21.11.2001 - 10 UF 602/01
Wahrung der Berufungsfrist durch Einreichung eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs; …
- LAG Hessen, 16.11.2001 - 9 Sa 199/01
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Auflösungsverschulden durch Missachtung …
- OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 6 UF 8/96
Darlegungslast bei PKH-Antrag für ein Rechtsmittel
- BGH, 13.05.1993 - III ZB 3/93
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen verspätetem Antrag auf …
- OLG Saarbrücken, 05.05.1997 - 6 UF 24/97
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bedürftigkeit der …
- OLG Frankfurt, 12.10.1998 - 1 UF 207/98
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