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| BGH, 25.06.1991 - XI ZR 112/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
Auszug aus BGH, 25.06.1991 - XI ZR 112/91
Diese Frist hat nach § 234 Abs. 2 ZPO mit dem Ablauf des Tages begonnen, an dem das der Wahrung der Revisionsfrist entgegenstehende Hindernis behoben war, d.h. tatsächlich aufgehört hatte zu bestehen oder nicht mehr als unverschuldet angesehen werden konnte (st.Rspr.; vgl. BGHZ 4, 390, 396 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89, VersR 1990, 402). - BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 25.06.1991 - XI ZR 112/91
Diese Frist hat nach § 234 Abs. 2 ZPO mit dem Ablauf des Tages begonnen, an dem das der Wahrung der Revisionsfrist entgegenstehende Hindernis behoben war, d.h. tatsächlich aufgehört hatte zu bestehen oder nicht mehr als unverschuldet angesehen werden konnte (st.Rspr.; vgl. BGHZ 4, 390, 396 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89, VersR 1990, 402).
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
Harte, konzerninterne Patronatserklärung
Denn nach Kündigung der Patronatserklärung mit Schreiben vom 11. November 2002 hat die Schuldnerin am folgenden Tag Insolvenz angemeldet, das Insolvenzverfahren ist nachfolgend auch eröffnet worden; hiermit steht fest, dass die Beklagte ihre Verpflichtungen verletzt hat, weil sie die Insolvenz nicht abgewendet hat, sie schuldet daher Schadensersatz wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1992 -XI ZR 112/91, BGHZ 117, 127, Juris-Rz. 19 ff, Ebenroth/Boujong/Joost/Allstadt-Schmitz, HGB, Bd. 2 (2001), Anhang IV, Rz. 678). - OLG Düsseldorf, 28.12.2010 - 16 U 28/09
Rechtsfolgen einer Patronatserklärung in der Insolvenz der Schuldnerin
Rn. 150 Sie schuldet daher Schadensersatz wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1992 - XI ZR 112/91, BGHZ 117, 127, juris Rz. 19 ff;… Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO, Rn. 37;… Allstadt-Schmitz, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Stroh, aaO., Anhang IV, Rz. 730). - BGH, 17.09.1991 - XI ZB 8/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verwerfung der Berufung - Frist für …
Das ist, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, dann der Fall, wenn das Hindernis tatsächlich aufhört zu bestehen oder wenn ein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (st.Rspr.; vgl. BGHZ 4, 389, 396; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89, VersR 1990, 402 und vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, VersR 1990, 543, 544; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1991 - XI ZR 112/91).
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