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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16358
BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08 (https://dejure.org/2009,16358)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - XI ZR 261/08 (https://dejure.org/2009,16358)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - XI ZR 261/08 (https://dejure.org/2009,16358)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, steht dem Verbraucher, hier den Klägern, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG wegen der zuviel gezahlten Zinsen kein Anspruch auf Tilgungsverrechnung zu, der die begehrte Feststellung rechtfertigen könnte (BGHZ 179, 260, Tz. 12 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2009 - XI ZA 7/08, [...]).
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer …

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
    Nach der - auch in der Revisionsinstanz zulässigen - übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien ist gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, ohne dass dabei schwierige rechtliche oder tatsächliche Fragen abschließend zu klären sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2006 - IV ZR 28/05, VersR 2007, 84, Tz. 2 und vom 28. Oktober 2008 - VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422, Tz. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 28/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die …

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
    Nach der - auch in der Revisionsinstanz zulässigen - übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien ist gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, ohne dass dabei schwierige rechtliche oder tatsächliche Fragen abschließend zu klären sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2006 - IV ZR 28/05, VersR 2007, 84, Tz. 2 und vom 28. Oktober 2008 - VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422, Tz. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht und …

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, steht dem Verbraucher, hier den Klägern, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG wegen der zuviel gezahlten Zinsen kein Anspruch auf Tilgungsverrechnung zu, der die begehrte Feststellung rechtfertigen könnte (BGHZ 179, 260, Tz. 12 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2009 - XI ZA 7/08, [...]).
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