Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Klage bei fehlendem Anspruch auf Tilgungsverrechnung wegen zuviel gezahlter Zinsen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 4; ZPO § 91a
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 12.03.2008 - 11 O 203/05
- OLG Celle, 23.07.2008 - 3 U 96/08
- BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07
Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag
Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, steht dem Verbraucher, hier den Klägern, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG wegen der zuviel gezahlten Zinsen kein Anspruch auf Tilgungsverrechnung zu, der die begehrte Feststellung rechtfertigen könnte (BGHZ 179, 260, Tz. 12 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2009 - XI ZA 7/08, [...]). - BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer …
Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
Nach der - auch in der Revisionsinstanz zulässigen - übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien ist gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, ohne dass dabei schwierige rechtliche oder tatsächliche Fragen abschließend zu klären sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2006 - IV ZR 28/05, VersR 2007, 84, Tz. 2 und vom 28. Oktober 2008 - VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422, Tz. 5, jeweils m.w.N.). - BGH, 20.09.2006 - IV ZR 28/05
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die …
Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
Nach der - auch in der Revisionsinstanz zulässigen - übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien ist gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, ohne dass dabei schwierige rechtliche oder tatsächliche Fragen abschließend zu klären sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2006 - IV ZR 28/05, VersR 2007, 84, Tz. 2 und vom 28. Oktober 2008 - VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422, Tz. 5, jeweils m.w.N.). - BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht und …
Auszug aus BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, steht dem Verbraucher, hier den Klägern, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG wegen der zuviel gezahlten Zinsen kein Anspruch auf Tilgungsverrechnung zu, der die begehrte Feststellung rechtfertigen könnte (BGHZ 179, 260, Tz. 12 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2009 - XI ZA 7/08, [...]).
- BGH, 20.06.2012 - XII ZR 131/10
Pachtsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der …
Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht davon absehen kann, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären (BGH Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02 - NJW-RR 2004, 1219 f.; vom 17. Juli 2006 - II ZR 163/03 - DStR 2007, 1361; vom 28. Oktober 2008 - VIII ZB 28/08 - NJW-RR 2009, 422; vom 20. Oktober 2009 - XI ZR 261/08 - juris …und vom 18. Oktober 2011 - KVR 35/08 - juris Rn. 3).
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