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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2020 - XI ZR 271/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1182
BGH, 15.01.2020 - XI ZR 271/19 (https://dejure.org/2020,1182)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - XI ZR 271/19 (https://dejure.org/2020,1182)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - XI ZR 271/19 (https://dejure.org/2020,1182)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gerichtskosten: Zulässige Einwendung gegen den Kostenansatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2014 - XI ZR 381/13

    Erinnerung gegen den Kostenansatz bei Verletzung des Kostenrechts

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XI ZR 271/19
    Die Erinnerung gemäß § 66 GKG kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris; Senatsbeschluss vom 17. Juni 2014 - XI ZR 381/13, juris).

    Insoweit muss er sich mit dem Rechtsanwalt auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - II ZR 139/96, juris; Senatsbeschluss vom 17. Juni 2014 - XI ZR 381/13, juris).

  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06

    Kostenerinnerung gegen die Kostentragungspflicht der Partei

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XI ZR 271/19
    Die Erinnerung gemäß § 66 GKG kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris; Senatsbeschluss vom 17. Juni 2014 - XI ZR 381/13, juris).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 139/96

    Einwendungen gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XI ZR 271/19
    Insoweit muss er sich mit dem Rechtsanwalt auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - II ZR 139/96, juris; Senatsbeschluss vom 17. Juni 2014 - XI ZR 381/13, juris).
  • BGH, 24.08.2020 - XI ZR 199/18

    Erinnerung gemäß § 66 GKG gegen einen Kostenansatz des Bundesgerichtshofs; …

    Diese Beanstandung kann nicht mit der Erinnerung geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - II ZR 139/96, juris; Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2014 - XI ZR 381/13, juris und vom 15. Januar 2020 - XI ZR 271/19, juris).
  • BGH, 04.11.2025 - III ZR 145/24

    Erinnerung, Kostenansatz, zulässige Beanstandung, Verletzung des Kostenrechts

    Insoweit müsste sie sich daher gegebenenfalls mit dem Rechtsanwalt auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - XI ZR 271/19, BeckRS 2020, 606, abrufbar auch in der Entscheidungsdatenbank auf der Webseite des Bundesgerichtshofs - www.bundesgerichtshof.de - unter Entscheidungen).
  • BGH, 28.09.2023 - V ZR 82/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostansatz in der Kostenrechnung des …

    Rn. 2 Soweit die Klägerin beanstandet, der Rechtsanwalt, der für sie Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, habe auftragslos gehandelt, handelt es sich um eine Einwendung, die im Erinnerungsverfahren nach § 66 GKG nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - XI ZR 271/19, JurBüro 2020, 376).
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