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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2007 - XI ZR 402/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9621
BGH, 19.06.2007 - XI ZR 402/06 (https://dejure.org/2007,9621)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2007 - XI ZR 402/06 (https://dejure.org/2007,9621)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - XI ZR 402/06 (https://dejure.org/2007,9621)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über ein besonders grobes Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert einer Immobilie; Widerlegliche Vermutung für die Kenntnis der kreditgebenden Bank vom groben Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über ein grobes Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZR 402/06
    Anders als die Verkäuferin, bei der die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit auch ohne ihre Kenntnis von dem Wertverhältnis vermutet werden (BGHZ 146, 298, 303 f.), musste sich die Beklagte über das Verhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert keine Gedanken machen (OLG Frankfurt WM 2006, 2207, 2209).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZR 402/06
    Das Berufungsgericht und die Nichtzulassungsbeschwerde missverstehen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die zitierten Senatsurteile vom 18. April 2000 (XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247), vom 12. November 2002 (XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63) und vom 20. Mai 2003 (XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1372), wenn sie daraus eine widerlegliche Vermutung entnehmen wollen, die kreditgebende Bank habe das grobe Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert der Wohnung gekannt.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender …

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZR 402/06
    Das Berufungsgericht und die Nichtzulassungsbeschwerde missverstehen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die zitierten Senatsurteile vom 18. April 2000 (XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247), vom 12. November 2002 (XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63) und vom 20. Mai 2003 (XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1372), wenn sie daraus eine widerlegliche Vermutung entnehmen wollen, die kreditgebende Bank habe das grobe Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert der Wohnung gekannt.
  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 9 U 73/05

    Finanzierter Immobilienkauf: Voraussetzungen für die Annahme einer …

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZR 402/06
    Anders als die Verkäuferin, bei der die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit auch ohne ihre Kenntnis von dem Wertverhältnis vermutet werden (BGHZ 146, 298, 303 f.), musste sich die Beklagte über das Verhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert keine Gedanken machen (OLG Frankfurt WM 2006, 2207, 2209).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZR 402/06
    Das Berufungsgericht und die Nichtzulassungsbeschwerde missverstehen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die zitierten Senatsurteile vom 18. April 2000 (XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247), vom 12. November 2002 (XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63) und vom 20. Mai 2003 (XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1372), wenn sie daraus eine widerlegliche Vermutung entnehmen wollen, die kreditgebende Bank habe das grobe Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert der Wohnung gekannt.
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - 6 U 94/08

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt eine solche Vermutungsregel nur in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objektes im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung (BGH WM 2006, 1194 ff.) Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZR 402/06 - ausdrücklich klargestellt und entspricht inzwischen seiner ständigen Rechtsprechung (BGH NJW 2008, 640 - juris Tz. 16; BGH ZIP 2008, 2405 - juris Tz. 11 f.).

    Rn. 55 Eines Hinweises auf die Darlegungs- und Beweislast des Klägers für seine Behauptung, die Beklagte habe bei Vertragsschluss Kenntnis von den wertbildenden Faktoren der Immobilie gehabt, bedarf es nicht, da die Beklagte hierauf in ihrem Schriftsatz vom 8. November 2007 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 19. Juni 2007 - XI ZR 402/06 - bereits hingewiesen hatte.

  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …

    Eine Vermutung, dass die Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis hatte, gibt in der Regel nicht (BGH, Beschluss v. 19.6.2007, XI ZR 402/06; OLG Frankfurt WM 06, 2207, 2209).
  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs …

    Anders als die Verkäuferin, bei der die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit auch ohne ihre Kenntnis von dem Wertverhältnis vermutet werden, muss sich die Kreditgeberin über das Verhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert keine Gedanken machen (vergleiche BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007, XI ZR 402/06 ).
  • KG, 30.10.2007 - 17 U 10/07
    Ein solcher Wissensvorsprung liegt darüber hinaus aber auch dann vor, wenn die Bank von einer sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises positive Kenntnis hat, wobei es insoweit (weiterhin) an einer Beweiserleichterung zugunsten des Verbrauchers fehlt, weil es eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dahingehend, dass die Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung positive Kenntnis hatte, nicht gibt ( BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - XI ZR 402/06 - Juris; OLG Frankfurt, WM 2006, 2207, 2209).
  • OLG Schleswig, 13.12.2007 - 5 U 60/07

    Geltendmachung von Einwendungen aus einer Immobilienfondsbeteiligung gegenüber …

    Die Beklagten übersehen zu dem, dass eine Aufklärungspflicht der Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über ein besonderes Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert einer Immobilie positive Kenntnis von diesem Missverhältnis voraussetzt (Beschl. v. 19.6. 2007 - XI ZR 402/06).
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