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   BGH, 13.10.2020 - XI ZR 44/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31858
BGH, 13.10.2020 - XI ZR 44/20 (https://dejure.org/2020,31858)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2020 - XI ZR 44/20 (https://dejure.org/2020,31858)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 44/20 (https://dejure.org/2020,31858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 04.02.2021 - 6 U 630/20

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerrufsrecht des Darlehensnehmers; Überprüfung der …

    Rn. 40 Auch der Bezifferung weiterer, künftig nur möglicherweise und ggf. in noch unbekannter Höhe entstehender Verzugskosten bedurfte es insoweit nicht (vgl. bereits Senat…, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 37 , juris; Senat, Urteil vom 12. November 2019 - 6 U 222/18 [Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 44/20 -, juris).

    Die Nennung weiterer Behörden, denen im Rahmen der Bankenaufsicht andere Aufgaben übertragen sind, wie etwa der EZB oder der Deutschen Bundesbank ist nicht erforderlich, entwertet die durch vorrangige Nennung der BaFin zutreffende Information aber auch nicht (etwa Senat, Urteil vom 12. November 2019 - 6 U 222/18 [Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 44/20 -, juris]).

  • OLG Stuttgart, 20.01.2021 - 6 U 624/20

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerrufsrecht des Darlehensnehmers; Überprüfung der …

    Rn. 40 Auch der Bezifferung weiterer, künftig nur möglicherweise und ggf. in bei Vertragsschluss noch unbekannter Höhe entstehender Verzugskosten bedurfte es insoweit nicht (vgl. bereits Senat…, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 37 , juris; Senat, Urteil vom 12. November 2019 - 6 U 222/18 [Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 44/20 -, juris).

    Die Nennung weiterer Behörden, denen im Rahmen der Bankenaufsicht andere Aufgaben übertragen sind, wie etwa der EZB oder der Deutschen Bundesbank ist nicht erforderlich, entwertet die durch vorrangige Nennung der BaFin zutreffende Information aber auch nicht (etwa Senat, Urteil vom 12. November 2019 - 6 U 222/18 [Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 44/20 -, juris]).

  • OLG Stuttgart, 30.04.2024 - 6 U 629/20

    Verbraucherdarlehensvertrag: Beginn des Laufs der Widerrufsfrist bei einer …

    Die Nennung weiterer Behörden, denen im Rahmen der Bankenaufsicht andere Aufgaben übertragen sind, wie etwa der EZB oder der Deutschen Bundesbank ist nicht erforderlich, entwertet die durch vorrangige Nennung der BaFin zutreffende Information aber auch nicht (etwa Senat, Urteil vom 12. November 2019 - 6 U 222/18 [Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 44/20 -, juris]).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2021 - 6 U 328/19

    Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs im Altfall: …

    Die Nennung weiterer Behörden, denen im Rahmen der Bankenaufsicht andere Aufgaben übertragen sind, wie etwa der EZB oder der Deutschen Bundesbank ist nicht erforderlich, entwertet die durch vorrangige Nennung der BaFin zutreffende Information aber auch nicht (etwa Senat, Urteil vom 12. November 2019 - 6 U 222/18 [Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 44/20 -, juris]).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 6 U 191/20

    Verbraucherdarlehensvertrag: Gesetzlichkeitsfiktion für eine …

    Dies hat der Bundesgerichtshof inzwischen vielfach bestätigt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - XI ZR 581/19; XI ZR 583/19; XI ZR 13/20; XI ZR 39/20; XI ZR 42/20; XI ZR 44/20; XI ZR 68/20; XI ZR 138/20; vom 14. Oktober 2020 - XI ZR 123/20; XI ZR 191/20 -, jeweils juris).
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