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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1994 - XI ZR 74/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3604
BGH, 08.02.1994 - XI ZR 74/93 (https://dejure.org/1994,3604)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1994 - XI ZR 74/93 (https://dejure.org/1994,3604)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - XI ZR 74/93 (https://dejure.org/1994,3604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz für Verluste aus Warenterminoptionsgeschäften an ausländischen Börsen - Aufklärungspflicht gewerblicher Vermittler hinsichtlich des Umfangs des Verlustrisikos und der durch die Höhe der Vermittlungsprämie eingetretenen Verringerung der ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 723
  • WM 1994, 492
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - XI ZR 74/93
    Hierfür ist es allerdings nicht ausreichend, daß solche aufklärenden Hinweise überhaupt in der übermittelten Schrift enthalten sind; es kommt vielmehr entscheidend darauf an, daß gerade dem flüchtigen Leser in unmißverständlicher Weise und auffälliger Form deutlich gemacht wird, daß Aufschläge auf die Börsenoptionsprämie das Chancen-Risiko-Verhältnis aus dem Gleichgewicht bringen und dazu führen, daß die verbliebene, bei höheren Aufschlägen geringere Chance, insgesamt einen Gewinn zu erzielen, mit jedem Optionsgeschäft abnimmt (vgl. Senatsurteile vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, WM 1994, 149 [BGH 16.11.1993 - XI ZR 214/92] und vom 1. Februar 1994 - XI ZR 125/93).

    Daß die Beklagte ca. 40 % des Einsatzes für sich beansprucht und zusätzlich für jede Option ein Brokerzuschlag von 80 US-Dollar zu zahlen ist, wird unter Verstoß gegen das Gebot, wichtige Informationen nicht durch die Plazierung in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. Senatsurtei. vom 16. November 1993 a.a.O., S. 150 m.w.Nachw.) nach einleitenden Anspreisungen der eigenen Leistungsfähigkeit und einer Flut von allgemeinen, zum Teil gänzlich unbedeutenden Informationen, u.a. über die Geschichte des Rohstoffhandels und einem ganzseitigen "Musterbeispiel für Charts", erst auf Seite 18 erwähnt.

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von …

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - XI ZR 74/93
    Hierfür ist es allerdings nicht ausreichend, daß solche aufklärenden Hinweise überhaupt in der übermittelten Schrift enthalten sind; es kommt vielmehr entscheidend darauf an, daß gerade dem flüchtigen Leser in unmißverständlicher Weise und auffälliger Form deutlich gemacht wird, daß Aufschläge auf die Börsenoptionsprämie das Chancen-Risiko-Verhältnis aus dem Gleichgewicht bringen und dazu führen, daß die verbliebene, bei höheren Aufschlägen geringere Chance, insgesamt einen Gewinn zu erzielen, mit jedem Optionsgeschäft abnimmt (vgl. Senatsurteile vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, WM 1994, 149 [BGH 16.11.1993 - XI ZR 214/92] und vom 1. Februar 1994 - XI ZR 125/93).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - XI ZR 74/93
    Zur Erläuterung des Prämienaufschlages wird auf das vorangehende Kapitel "Kosten" verwiesen, in dem auch aus der Entscheidung BGHZ 80, 80 ff. [BGH 16.02.1981 - II ZR 179/80] Passagen über die Risiken von Warentermingeschäften abgedruckt sind.
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …

    Der Umfang des ihm aufgebürdeten Verlustrisikos sowie eine Verringerung der Gewinnchancen durch die unübliche Höhe oder die Anzahl von Provisionen ist vielmehr auch dem flüchtigen Leser in unmißverständlicher Weise und in auffälliger Form ohne jede Beschönigung deutlich zu machen (vgl. BGHZ 124, 151, 156; Senatsurteile vom 1. Februar 1994 - XI ZR 125/93, WM 1994, 453, 454, vom 8. Februar 1994 - XI ZR 74/93, WM 1994, 492, 493 und vom 17. Mai 1994 - XI ZR 144/93, WM 1994, 1746, 1747 für Optionsgeschäfte).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten …

    Zweck der schriftlichen Aufklärung ist vielmehr, gerade dem flüchtigen Leser in unmißverständlicher Weise und in auffälliger Form deutlich zu machen, daß die Aufschläge auf die Optionsprämie das Chancen-Risiko-Verhältnis aus dem Gleichgewicht bringen und die verbliebene, bei höheren Aufschlägen geringe Chance, insgesamt einen Gewinn zu erzielen, mit jedem Optionsgeschäft abnimmt (Senatsurteil vom 8. Februar 1994 - XI ZR 74/93, WM 1994, 492, 493) [BGH 08.02.1994 - XI ZR 74/93].

    Die Vermutung, daß der Kläger sich aufklärungsrichtig verhalten und die hier streitigen Optionen nicht erworben hätte, hat der Beklagte zu 1) nicht entkräftet (vgl. Senatsurteile vom 1. und 8. Februar 1994 a.a.O.).

  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 43/94

    Aufklärungspflicht von Banken bei Geschäften mit selbständigen Optionsscheinen

    Das gilt insbesondere, wenn die Risiken der Kunden durch Aufschläge auf die Optionsprämie oder durch hohe Provisionen nicht unerheblich gesteigert sind (BGHZ 105, 108, 110 f. [BGH 11.07.1988 - II ZR 355/87]; Senatsurteile vom 27. November 1990 - XI ZR 115/89, WM 1991, 127, 128 [BGH 27.11.1990 - XI ZR 115/89] , vom 17. März 1992 - XI ZR 204/91, WM 1992, 770, 771 [BGH 17.03.1992 - XI ZR 204/91] , vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, WM 1994, 149 f. [BGH 16.11.1993 - XI ZR 214/92] zur Veröffentlichung in BGHZ 124, 151 vorgesehen, vom 1. Februar 1994 - XI ZR 125/93, WM 1994, 453 [BGH 01.02.1994 - XI ZR 125/93] , vom 8. Februar 1994 - XI ZR 74/93, WM 1994, 492, 493 [BGH 08.02.1994 - XI ZR 74/93] und vom 17. Mai 1994 - XI ZR 144/93, WM 1994, 1746, 1747) [BGH 17.05.1994 - XI ZR 144/93].
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
    Sofern es sich nicht ausnahmsweise um einen erfahrenen Anleger handelt, der einer Aufklärung nicht bedarf, muß nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 80, 80, 83 f; BGH WM 1985, 81, 82; WM 1986, 734; WM 1987, 103 ; WM 1988, 291, 292; BGHZ 105, 108, 110 f; WM 1991, 1410, 1411; NJW 19921 1879, 1880; WM 1994, 492) dem Käufer einer Warenterminoption im Zusammenhang mit der Aufklärung über die Risiken des Optionsgeschäftes insbesondere die Höhe der Optionsprämie an der Börse genannt werden.

    Dabei müssen wichtige Hinweis von ihrer Plazierung sowie der drucktechnischen Gestaltung her in einer auch für den flüchtigen Leser auffälligen Form erfolgen; die Hinweise dürfen weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 1994, 149, 150; WM 1994, 453, 454; 1994, 492, 493; 1994, 1746, 1747).

  • OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06

    Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von …

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens spricht auch im vorliegenden Fall dafür, dass der Anleger sich bei Erteilung der gebotenen Hinweise gegen die Anlage entschieden hätte (BGH ZIP 2003, 2242; BGHZ 124, 151; BGH VersR 1994, 723).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 16 U 55/03

    Börsentermingeschäft: Reichweite der Aufklärungspflicht bei …

    Die schriftliche Aufklärung muss aber so beschaffen sein, dass sie auch dem flüchtigen Leser die Risiken des Geschäfts mit aller Deutlichkeit vor Augen führt (BGH WM 1994, 492).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2009 - 7 O 236/06
    Wichtige Informationen, wie etwa Hinweise auf die geschäftsspezifischen Risiken oder auf Verschlechterung der Gewinnaussichten durch höhere als die üblichen Gebühren, dürfen drucktechnisch oder durch ihre Platzierung nicht in den Hintergrund treten (…BGH, a.a.O.; BGH, WM 1994, 149; BGH, WM 1994, 453; BGH, WM 1994, 492; BGH, ZIP 2001, 2274, 2275).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1999 - 22 U 14/99

    Vermittlung spekulativer Geldanlagen - Haftung des Ausbilders von …

    Die Aufklärung muß gerade so beschaffen sein, daß sie auch dem flüchtigen Leser die Risiken des Optionsgeschäfts mit aller Deutlichkeit vor Augen führt (vgl. BGH WM 1994, 492, 493).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 6 U 101/95
    Wichtige Hinweise, wie etwa solche auf die geschäftsspezifischen Risiken, dürfen nicht drucktechnisch oder durch ihre Plazierung in den Hintergrund treten (vgl. BGHZ 105, 108, 114; BGH NJW 1992, 1879, 1880), sondern müssen schriftlich und in einer für den flüchtigen Leser auffälligen Form erfolgen, wobei die Hinweise weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden dürfen (BGH NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150; BGH WM 1994, 453, 455; BGH WM 1994, 492, 493; BGH NJW 1994, 997; BGH NJW-RR 1996, 947, 948 = WM 1996, 1214, 1215 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 24.09.1996 - XI ZR 244/95 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2003 - 16 U 163/02
    Konkreter Inhalt und Reichweite der Aufklärungspflichten richten sich nach der Art der zu vermittelnden Geschäfte (BGH WM 1994, 149 f.; BGH WM 1994, 453 f.; BGH WM 1994, 492 f.; BGH ZIP 2001, 2274, 2275).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 17/96

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Geschäften mit OTC-Aktien; Berechnung …

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