Rechtsprechung
BGH, 23.02.1994 - XII ZB 39/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Scheidung - Trennungsverfahren - Italienisches Recht - Ehezeitende - Versorgungsausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ehezeitende in einem Scheidungsverfahren nach gerichtlichem Trennungsverfahren nach italienischem Recht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 692
- NJW-RR 1994, 962
- MDR 1994, 690
- FamRZ 1994, 825
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des …
Gerechtigkeitserwägungen sollen bereits bei der Weichenstellung zum deutschen Recht hin ausgewogene Berücksichtigung finden; vor allem sollen unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 XII ZB 39/93 FamRZ 1994, 825, 826; vgl. auch BT-Drucks. 10/5632 S. 42 f.).Dies darzulegen, wäre aber - unbeschadet der Geltung des Grundsatzes der Amtsermittlung im Versorgungsausgleichsverfahren - Sache des Antragsgegners gewesen (Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 XII ZB 39/93 FamRZ 1994, 825, 827).
Die "regelwidrige" Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht schließt zwar neben der Billigkeitsklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbs. EGBGB die Überprüfung nicht aus, ob der Versorgungsausgleich nach § 1587 c Nr. 1 BGB auszuschließen oder zu beschränken ist (Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 XII ZB 39/93 FamRZ 1994, 825, 827).
- BGH, 11.02.2009 - XII ZB 101/05
Voraussetzungen für eine materielle Kenntnis eines berufenen ausländischen …
Sie ist auch in den Sachen, deren Verfahren sich - wie hier (§ 621 a Abs. 1 Satz 1, 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO) - nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825).Damit ist zugleich wegen des sachlichen Bezugs zwischen Ehescheidung und Versorgungsausgleich die internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über den Versorgungsausgleich gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825 und vom 3. Februar 1993 - XII ZB 93/90 -FamRZ 1993, 798;… Wick Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. Rdn. 386).
Dies setzt voraus, dass der andere Ehegatte in der Ehezeit eine inländische Versorgungsanwartschaft erworben hat (Satz 2 Nr. 1) oder die allgemeinen Wirkungen der Ehe während eines Teils der Ehezeit einem Recht unterlagen, das den Versorgungsausgleich kennt (Satz 2 Nr. 2), und die Durchführung des Wertausgleichs im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Ehe nicht der Billigkeit widerspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ARZ 28/93 - NJW-RR 1994, 322, 323 und vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825 f.; Finger FF 2002, 154, 157;… Johannsen/Henrich aaO Art. 17 EGBGB Rdn. 62; Henrich FamRZ 1986, 841, 852; BT-Drucks. 10/5632 S. 42 f.;… für den erweiterten Anwendungsbereich von Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB nach dem geplanten Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vgl. BT-Drucks. 16/10144, S. 113).
Der regelwidrigen Anwendung des deutschen Rechts nach Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 EGBGB liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht gerechtfertigt und damit unbillig erscheint, wenn der Versorgungsausgleich in den Fällen, in denen das nach Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB berufene Recht keine befriedigende Ausgleichsmöglichkeit bietet, auch dann nicht durchgeführt werden kann, wenn - wie hier - während der Ehe inländische Versorgungsanwartschaften erworben wurden oder wenn eine Verbindung der Ehegatten während ihrer Ehe mit einer Rechtsordnung bestand, die den Versorgungsausgleich kennt (vgl. BT-Drucks. 10/504 S. 64; Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825, 826 ;… Staudinger/Mankowski aaO Art. 17 EGBGB Rdn. 355).
Durch die Aufnahme einer Billigkeitsklausel sollte Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB nämlich so flexibel gestaltet werden, dass eine den Belangen aller Beteiligten entsprechende gerechte Lösung in jedem Einzelfall eines berechtigten Bedürfnisses nach einem Versorgungsausgleich möglich sein sollte (Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 -FamRZ 1994, 825, 826) .
- BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut
Schon bei der Weichenstellung zum deutschen Recht sollten Gerechtigkeitserwägungen ausgewogene Berücksichtigung finden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2021 - XII ZB 336/20 -FamRZ 2021, 668 Rn. 21 mwN und vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 FamRZ 1994, 825, 826; vgl. auch BT-Drucks. 10/5632 S. 42 f.).
- BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen …
Vor allem sollen unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825, 826 …und vom 17. Januar 2007 - XII ZB 168/01 - FamRZ 2007, 996 Rn. 10). - BGH, 11.02.2009 - XII ZB 184/04
Auslegung des Kerngehalts und der wesentlichen Strukturmerkmale des …
Sie ist auch in den Sachen, deren Verfahren sich - wie hier (§ 621 a Abs. 1 Satz 1, 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO) - nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2009 - XII ZB 101/05 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825).Durch die Aufnahme einer Billigkeitsklausel sollte Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB so flexibel gestaltet werden, dass eine den Belangen aller Beteiligten entsprechende gerechte Lösung in jedem Einzelfall eines berechtigten Bedürfnisses nach einem Versorgungsausgleich möglich sein sollte (Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 826 ).
- OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
Versorgungsausgleich, grobe Unbilligkeit, Verjährung, Verwirkung
Zweck der Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 EGBGB ist es, dass unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich etwa dadurch ergeben können, dass ein Ehegatten inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige Ehegatte nicht partizipieren kann (BGH, FamRZ 1994, 825, 826).Der Versorgungsausgleich ist auch nicht nach der hier allein in Betracht zu ziehenden Vorschrift des § 1587 c Nr. 1 BGB auszuschließen oder zu beschränken, wobei diese Prüfung durch die Prüfung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht aufgrund des § 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB nicht ausgeschlossen ist (BGH, FamRZ 1994, 825, 826).
- BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03
Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach …
Gerechtigkeitserwägungen sollen bereits bei der Weichenstellung zum deutschen Recht hin ausgewogene Berücksichtigung finden; vor allem sollen unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (Senatsbeschluss vom 23. Februar 1994 XII ZB 39/93 FamRZ 1994, 825, 826; vgl. auch BT-Drucks. 10/5632 S. 42 f.). - OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 17 UF 65/07
Versorgungsausgleich: Durchführung bei sehr langer Trennungszeit; Modifizierung …
Gerechtigkeitserwägungen sollen bereits bei der Weichenstellung zum deutschen Recht hin ausgewogene Berücksichtigung finden; vor allem sollen unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (BGH, FamRZ 1994, 825, 826).Dies darzulegen, wäre aber - unbeschadet der Geltung des Grundsatzes der Amtsermittlung im Versorgungsausgleichsverfahren - Sache des Antragstellers gewesen (BGH, FamRZ 1994, 825, 827).
Die "regelwidrige" Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht schließt zwar neben der Billigkeitsklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbs. EGBGB die Überprüfung nicht aus, ob der Versorgungsausgleich nach § 1587 c Nr. 1 BGB auszuschließen oder zu beschränken ist (BGH, FamRZ 1994, 825, 827).
- OLG Köln, 07.11.2006 - 4 UF 59/06
Zu den Voraussetzungen der Durchführung des regelwidrigen Versorgungsausgleichs …
Nach allgemeiner Meinung ist der Versorgungsausgleich dem italienischen Recht unbekannt (so BGH FamRZ 1994, 825 ff. m. w. N.).Zutreffend war daher das Ehezeitende auf den 31.01.2003 zu datieren (vgl. BGH FamRZ 1994, 825 - 827).
Zwar verbietet die Durchführung des Versorgungsausgleiches nach deutschem Recht aufgrund des Artikels 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB nicht die Prüfung, ob der Versorgungsausgleich nach § 1587 c BGB auszuschließen oder zu beschränken ist (so BGHZ FamRZ 1994, 825 - 827).
- BGH, 10.11.1999 - XII ZB 132/98
Versorgungsausgleich zu Gunsten eines nichtdeutschen Berechtigten im Ausland
Sie ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur begrenzt, insbesondere dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter die maßgebenden Umstände ausreichend und umfassend in seine Abwägung einbezogen hat (st.Rspr. vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 29. April 1981 - IVb ZB 813/80 = FamRZ 1981, 756, 757;… vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 112/85 = BGHR BGB § 1587 c Nr. 1 grobe Unbilligkeit 3; vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 = FamRZ 1994, 825, 826 f.). - OLG Frankfurt, 08.06.2020 - 6 UF 229/15
Versorgungsausgleich: Auswirkungen des Gebots der gleichwertigen Teilhabe nach § …
- OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung …
- OLG Saarbrücken, 19.09.2003 - 9 UF 46/03
Unzulässigkeit der Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen …
- OLG Saarbrücken, 11.06.2004 - 9 UF 67/04
Ehescheidung: Versorgungsausgleich bei Ehegatten italienischer …
- KG, 22.07.2003 - 1 VA 27/02
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: Berechtigung für Antrag …
- OLG Brandenburg, 30.11.2000 - 9 UF 376/99
Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ehen, die im Beitrittsgebiet …
- OLG Brandenburg, 29.04.1999 - 9 UF 9/99
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen schwerer Verfehlungen gegen Angehörige
- OLG Saarbrücken, 09.10.1996 - 6 UF 79/96
Internationale Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich; Pflicht des …
- OLG Karlsruhe, 02.06.1999 - 18 UF 35/97
Ausschluß des Versorgungsausgleichs