Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2009 - XII ZR 175/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3044
BGH, 07.10.2009 - XII ZR 175/07 (https://dejure.org/2009,3044)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - XII ZR 175/07 (https://dejure.org/2009,3044)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 (https://dejure.org/2009,3044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SchuldRAnpG § 20 Abs. 1; NutzEV §§ 3 Abs. 2 u. 3, 5 Abs. 1; ZGB-DDR § 296; EGBGB Art. 231 Abs. 1
    Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen (§ 5 Abs. 1 Nutzungsentgeltverordnung)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen; Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Marktes; Vermietung von Garagenflächen in 80% bis 90% aller Fälle durch Kommunen oder kommunale Gesellschaften

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung von über dem ortsüblichen Niveau liegenden Nutzungsentgelten bei Erhöhungsverlangen für Garagennutzung in den neuen Ländern

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentgelt für Garagenflächen; Nutzungsentgeltverordnung; ortsübliches Nutzungsentgelt; Dumpingmiete durch Kommunen; Ausreißer-Entgelte; Marktbesonderheiten; günstiges Preisspektrum

  • Judicialis

    SchuldRAnpG § 20 Abs. 1; ; NutzEV § 3 Abs. 2; ; NutzEV § 3 Abs. 3; ; NutzEV § 5 Abs. 1; ; ZGB-DDR § 296; ; EGBGB Art. 231 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen; Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Marktes; Vermietung von Garagenflächen in 80% bis 90% aller Fälle durch Kommunen oder kommunale Gesellschaften

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzungsentgelt für Garagenflächen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 812
  • MDR 2010, 139
  • NJ 2010, 117
  • BauR 2010, 826
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - XII ZR 175/07
    Im Rahmen seines Schätzungsermessens muss der Tatrichter alle wesentlichen Gesichtspunkte, die Erfahrungssätze und die Denkgesetze beachtet haben (vgl. etwa BGH Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04 - NJW 2005, 2074 Rdn. 16).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch

    Diese Methode hat im Streitfall vielmehr schon deshalb nahe gelegen, weil bei Bestimmung der maßgeblichen Einzelvergleichsmiete regelmäßig die Möglichkeit fehlt, ihre Höhe mit mathematischer Genauigkeit gleichsam punktgenau zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07, WuM 2010, 38 Rn. 17; vom 13. Juni 2012 - XII ZR 49/10, aaO Rn. 24).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZR 49/10

    Schuldrechtliche Nutzungsverhältnisse über Grundstücke im Beitrittsgebiet:

    Im Rahmen seines Schätzungsermessens muss der Tatrichter alle wesentlichen Gesichtspunkte, die Erfahrungssätze und die Denkgesetze beachtet haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 17).

    Danach sind ortsüblich die Entgelte, die nach dem 2. Oktober 1990 in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für vergleichbar genutzte Grundstücke vereinbart worden sind (Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 20).

    Die dynamische Entwicklung des Marktes führt dabei zu einer Anpassung der für bestehende Nutzungsverhältnisse zu zahlenden Entgelte  (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 32).

    Dem steht auch nicht das Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 (XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 17) entgegen, in dem ausgeführt ist, dass dem Tatrichter eine "punktgenaue" Ermittlung des ortsüblichen Entgelts regelmäßig gar nicht möglich sei.

    Aus diesem Vergleichsmaterial, das keine vorab auszuscheidenden Ausreißer enthält (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 2009 - XII ZR 175/07 - NJW-RR 2010, 812 Rn. 23 f.), ist das ortsübliche Nutzungsentgelt durch tatrichterliche Schätzung als ein Fixbetrag festzustellen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht