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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1993 - XII ARZ 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3294
BGH, 24.03.1993 - XII ARZ 3/93 (https://dejure.org/1993,3294)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - XII ARZ 3/93 (https://dejure.org/1993,3294)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - XII ARZ 3/93 (https://dejure.org/1993,3294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 898
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren …

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ARZ 3/93
    Die Rechtshängigkeit ist durch das bloße Nichtbetreiben der Sache ebensowenig beendet worden (vgl.Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 = FamRZ 1983, 38 ff) wie durch den Umstand, daß die Akte nach Maßgabe der Aktenordnung im Jahre 1989 weggelegt wurde (…vgl. dazuSenatsbeschluß vom 5. Juni 1991 - XII ZB 133/90 = BGHR BGB § 1587 Abs. 2 Ehezeitende 3 = FamRZ 1991, 1042).

    Der Scheidungsantrag des Ehemannes vom 19. April 1990 müßte gegebenenfalls als Gegenantrag im Rahmen des durch den Antrag der Ehefrau im Jahre 1986 eingeleiteten Scheidungsverfahrens behandelt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 aaO.).

  • BGH, 05.06.1991 - XII ZB 133/90

    Ende der Ehezeit mit Rechthängigkeit des zur Scheidung führenden Antrags auch bei …

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ARZ 3/93
    Die Rechtshängigkeit ist durch das bloße Nichtbetreiben der Sache ebensowenig beendet worden (vgl.Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 = FamRZ 1983, 38 ff) wie durch den Umstand, daß die Akte nach Maßgabe der Aktenordnung im Jahre 1989 weggelegt wurde (vgl. dazuSenatsbeschluß vom 5. Juni 1991 - XII ZB 133/90 = BGHR BGB § 1587 Abs. 2 Ehezeitende 3 = FamRZ 1991, 1042).
  • BGH, 13.05.2026 - IV ZB 7/25

    Erbausschluss des Ehegatten trotz 20 Jahren Stillstand

    Sie steht mit dem Umstand in Einklang, dass ein Ruhen des Verfahrens - auch über einen langen Zeitraum - die Rechtshängigkeit nicht beendet (BGH, Beschluss vom 24. März 1993 - XII ARZ 3/93, NJW-RR 1993, 898 [juris Rn. 1]).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 5 W 185/10

    Ausschluss des Ehegattenerbrechts: Nichtbetreiben des Ehescheidungsverfahrens

    Als solche ist nämlich das Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens über die Dauer von 21 Jahren - vom Scheidungsantrag im Jahr 1988 bis zum Erbfall im Jahr 2009 - zu werten, das nach den Umständen des Streitfalls Ausdruck der endgültigen Aufgabe des Scheidungswillens des Erblassers ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1107;… zustimmend Staudinger/Werner (2008), § 1933 BGB, Rdn. 5;… M. Schmidt in jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1933, Rdn. 9; anders bei schlichtem Nichtbetreiben des Verfahrens für die Dauer von lediglich 7 Jahren BGH, Beschl. 24.3.1993 - XII ARZ 3/93 - NJW-RR 1993, 898: beendet die Rechtshängigkeit der Ehesache nicht; die von der weiteren Beteiligten zu 1) in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 502 und des OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 190 betreffen den hiervon zu unterscheidenden Fall einer nicht auf dem eigenen Willen des Erblassers beruhenden Rücknahme des Scheidungsantrags).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Nach allgemeiner Ansicht führen die Aussetzung, die Unterbrechung oder das Nichtbetreiben eines Verfahrens nicht zur Beendigung der Rechtshängigkeit (vgl. BGH 24. März 1993 - XII ARZ 3/93 - NJW-RR 1993, 898;… Zöller/Greger aaO § 261 Rn. 7).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

    Insbesondere endete die Rechtshängigkeit der Stufenklage nicht dadurch, daß der Rechtsstreit von den Parteien nicht betrieben wurde und der Richter nach der Aktenordnung verfügt hatte, die Akten wegzulegen (vgl.Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ARZ 3/93 - BGHR ZPO § 621 Abs. 2 Anhängigkeit 1 m.w.N.;… Zöller/Greger ZPO 19. Aufl. § 261 Rdn. 7).
  • OLG Köln, 06.08.2002 - 4 WF 74/02

    Wiederaufnahme des Scheidungs-(verbunds-)verfahrens

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die Rechtshängigkeit durch das bloße Nichtbetreiben des Verfahrens, durch seine Aussetzung oder seinen sonstigen - auch längeren - tatsächlichen Stillstand oder auch dadurch, daß die Akte nach Maßgabe der Aktenordnung weggelegt wurde, nicht beendet wird (vgl. BGH FamRZ 1967, 460, 461; 1980, 552, 553; 1983, 38, 39 f.; 1986, 335; 1986, 449; 1991, 1042, 1043; NJW-RR 1993, 898;… s. auch Palandt/Diedrichsen, BGB 60. Aufl. § 1587 Rdn. 29;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht 3. Aufl. § 1587 Rdn. 30).
  • OLG Naumburg, 22.02.2010 - 1 AR 3/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts …

    Denn die Rechtshängigkeit der Schadensersatzklage wird durch das bloße Nichtbetreiben der Sache ebensowenig beendet, wie durch den Umstand, dass die Akte nach Maßgabe der Aktenordnung zwischenzeitlich weggelegt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1993, 898; OLG Köln FamRZ 2003, 689;… Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 261, ZPO, Rdn. 7 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 3 U 22/07

    Abweisung einer Klage als unzulässig wegen anderweitiger Rechtshängigkeit nach …

    Dass er längere Zeit nicht mehr betrieben wurde, ändert daran nichts (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 24.03.1993 - XII ARZ 3/93, NJW-RR 1993, 898 = BGHR ZPO § 621 Abs. 2 Anhängigkeit 1;… ferner Zöller/Greger aaO Rdn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VK 1255/14
    Die damit am 13.02.2014 beim SG eingetretene Rechtshängigkeit ist durch den Austrag des Verfahrens S 26 VK 326/14 nicht beseitigt worden, denn sie endet nicht durch Weglegen der Akten nach der Aktenordnung (…Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Komm., 73. Aufl., Rn. 17 zu § 261; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, Komm., 35. Aufl., Rn. 9 zu § 261 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 93, 898).
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