Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1991 - XII ARZ 31/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Gerichts am Gerichtsstand des Unterhaltsberechtigten - Zuständigkeitsbestimmung erst nach Rechtshängigkeit der Klage - Örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach Ziel der Klage
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als …
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ARZ 31/91
Entscheidungen in diesem Sinne können erst ergehen, nachdem das Verfahren durch Zustellung der Klageschrift an den Gegner rechtshängig oder, wo das nach den Verfahrensvorschriften ausreicht, durch Mitteilung der Antragsschrift anhängig geworden ist (Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IVb ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 13.05.1992 - XII ARZ 9/92
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung des Gerichts - Rechtsnatur …
Dieses Rechtsschutzziel bestimmt den Charakter der erhobenen Klage (…vgl. BGH Urteil vom 2. April 1991 - VI ZR 241/90 = BGHR ZPO § 767 Rechtsschutzziel 1) und damit zugleich die Zuständigkeit des zur Entscheidung über die Klage berufenen Gerichts (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1991 - XII ARZ 31/91).
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