Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1992 - XII ARZ 32/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung des zuständigen Gerichts für ein Prozesskostenhilfeverfahren bei Nichtauffindbarkeit des Prozessgegners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 578
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79
Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht - …
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ARZ 32/91
Denn das Gericht hat dem Ehemann davon keine Mitteilung gemacht (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790). - BGH, 23.11.1988 - IVb ARZ 42/88
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ARZ 32/91
Zwar kann auch im Prozeßkostenhilfeverfahren ein Verweisungsbeschluß mit bindender Wirkung ergehen (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1988 - IVb ARZ 42/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Prozeßkostenhilfeverfahren 1 m.N.), jedoch ist Voraussetzung, daß dem Antragsgegner die Antragsschrift mitgeteilt worden ist.
- AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10
Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem …
Zum Nachweis der Wohnsitzlosigkeit genügt es, dass ein Wohnsitz des Schuldners trotz ernstlich angestellter Ermittlungen nicht bekannt ist (BGH, Beschl. v. 15.01.1992, XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578).Auch wenn die Vorschrift grundsätzlich nur den Fall regelt, dass jemand überhaupt keinen Wohnsitz hat, so bleibt § 16 ZPO bei feststehender Wohnsitzaufgabe und trotz entsprechender Nachforschungen fehlender Feststellungen dahingehend, dass der Schuldner einen neuen Wohnsitz begründet hat, solange anwendbar, bis klargestellt ist, dass ein neuer Wohnsitz begründet wurde (BGH, Beschl. v. 15.01.1992, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.06.1999, 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929;… Thomas/Putzo, ZPO, § 16, Rn. 1).
- KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und …
Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 - XII ARZ 32/91).Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung nach herrschender und zutreffender Auffassung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1993 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 2 AR 11/07 und vom 2. Oktober 2018 - 2 AR 51/18, jeweils nicht veröffentlicht).
- OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99 Steht aber - wie hier - die Wohnsitzaufgabe fest und kann trotz zweckentsprechender Nachforschung nicht festgestellt werden, ob der Beklagte einen neuen Wohnsitz begründet hat, bleibt § 16 ZPO solange anwendbar, bis klargestellt ist, dass kein neuer Wohnsitz begründet wurde (vgl. dazu BGH v. 15.1.1992 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 16 Rz. 13 m.w.N.).
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